Stromschulden durch Dritte !

Frau X hat für ihr gutes Herz einen ziemlichen Schlag ins Gesicht bekommen!
Weil Sie ein ungenutztes Haus nicht leerstehen lassen wollte, stellte Sie einem Beinahe- Wohnsitzlosen (Trennung von der Ehefrau) aus Ihrem Bekanntenkreis ebenjenes ungenutzte Haus vorübergehend als Wohnsitz zur Verfügung.
Das Haus hat Ofenheizung und eine 40 Jahre alte Elektroinstallation. Allerdings waren dem Hausnutzer (es gab nur eine formlose Mietvereinbarung mit geringem Entgelt) offensichtlich Holzhacken, Kohlentragen, Hausputz und Straßenreinigung zuviel Arbeit.
Weil das Haus und die Außenanlagen komplett vermüllt und verlottert waren, setzte Sie den Bekannten nach drei Monaten kurzerhand vor die Tür. Der Schock kam in Schüben:

  • volle Müllsäcke in allen Räumen,
  • Kohle-Aschehaufen in den Zimmerecken,
  • eimerweise Zigarettenkippen
  • das Obergeschoß ohne Strom
  • die Küchenspüle meterhoch mit schimmligen
    Geschirr und Essensresten zugebaut
    Nachdem Asche und Müll durch Frau X und ein paar Helfer entfernt wurden, tauchte der Grund für die Stromlosigkeit im Obergeschoß auf: Die Elektroinstallation war komplett weggebrannt, weil es für den vorübergehenden Nutzer wohl bequemer war, alle Räume mit Ölradiatoren, Heizgebläsen und Induktionsheizern aufzuwärmen. Deshalb wurde kurzerhand die betreffende Sicherung durch eine Stahlschraube ersetzt, bis die Aluminiumkabel in den Wänden das Zeitliche segneten. Kosten für die notwendige Erneuerung der E- Anlage ( Bestandschutz für das ganze Haus ist weg, also Alles mit Kupfer!, neuer Zählerschrank etc.) - ca. 2.400 Euronen.
    Dann kam die Rechnung des Energieversorgers:
    572 Euro für 3 Monate! Natürlich auf den Namen von Frau X, weil der Herr Nutzer sich selbstredend (trotz ausdrücklicher Aufforderung beim Einzug) nicht beim Energieversorger angemeldet hat. Sie hat dem Energieversorger Mietvertrag, Zählerstände bei Ein- und Auszug und sogar die neue Adresse des „Mieters“ mitgeteilt, aber E.On bleibt stur und droht sogar mit Vollstreckung. Die Rechnungen vor dem Chaoten bewegten sich im Bereich von 45 Euro/Monat, selbst der Hinweis auf die unverhältnismäßige Erhöhung und des bewiesenen Nichtverschuldens verhallen ungehört im Äther. Was kann mein Frau X tun, damit E.On sie zumindest mit DIESEN Kosten unbehelligt läßt?

Moin, gonzo,

knurz und kapp: Der Versorger hat einen Vertrag mit Frau X, deshalb hält er sich völlig zu Recht an ihr schadlos. Frau X kann sich natürlich bemühen, den lieben Gast in Regress zu nehmen, dürfte aber auch schwierig sein, weil der bestimmt nie etwas unterschrieben hat.

Gruß Ralf

Frau X
kann sich natürlich bemühen, den lieben Gast in Regress zu
nehmen, dürfte aber auch schwierig sein, weil der bestimmt nie
etwas unterschrieben hat.

was genau hätte der denn unterschreiben müssen?

Hast Du Dich hier als MOD beworben?

Hast Du Dich hier als MOD beworben?

nö, das habe ich hinter mir. momentan bewerbe ich mich als falschantwortgeberjäger.

war das alles, was du zu sagen hattest? dürfen wir deine antwort dann als unsinn bezeichnen? oder kommt noch was gehaltvolles?

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OT: Und was ist mit den Antworten von nodata?
Hi,

Hast Du Dich hier als MOD beworben?

nö, das habe ich hinter mir. momentan bewerbe ich mich als
falschantwortgeberjäger.

dann ist es aber an der Zeit, dass du deine Nachfragen mal
begruendest, in diesem Fall z.B. sagst, was dir nicht gefaellt.

Und unabhaengig von diesem Fall: Nicht jede Antwort eines anderen, die du meinst als Falschantwort ausgemacht zu haben, war seit deinem Auftauchen hier als nodata per-se falsch.

Gruss
n.

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Hi,

ein Mietvertrag wäre das beste, selbst wenn es einer wäre indem steht, dass keine Miete zu zahlen ist.
Durch diesen Vertrag lege die Vermutung nahe, dass der Mieter den Strom verbraucht hat auch wenn er sich nicht beim Versorger angemeldet hat.

MFG

dann ist es aber an der Zeit, dass du deine Nachfragen mal
begruendest, in diesem Fall z.B. sagst, was dir nicht
gefaellt.

so? muss ich das? meines wissens muss immer noch derjenige belegen, der behauptet.

Und unabhaengig von diesem Fall: Nicht jede Antwort eines
anderen, die du meinst als Falschantwort ausgemacht zu haben,
war seit deinem Auftauchen hier als nodata per-se falsch.

wo genau steht geschrieben, dass ich nur dann nachfrage, wenn eine antwort falsch ist?

ein Mietvertrag wäre das beste, selbst wenn es einer wäre
indem steht, dass keine Miete zu zahlen ist.

ja. oder einer, in dem steht, dass mit der miete auch alle nebenkosten abgedeckt sind.
denn das ist doch die frage: was war eigentlich abgemacht, was versteht der fragesteller unter ‚formlos‘?

Durch diesen Vertrag lege die Vermutung nahe, dass der Mieter
den Strom verbraucht hat auch wenn er sich nicht beim
Versorger angemeldet hat.

diese vermutung liegt auch sonst nahe, wenn die wohnung von jemand anders bewohnt wird als dem vermieter selber.
fragt sich nur, was diese vermutung nützen soll. denn der stromlieferant wird sich - wie schon ganz richtig von d. geschrieben - zu recht an denjenigen halten, mit dem er einen vertrag hat. und vom böswilligen mieter wird man sich mangels masse vermutlich auch dann nichts holen können, wenn überhaupt ein anspruch besteht.

Hallo!

Frau X hat für ihr gutes Herz einen ziemlichen Schlag ins
Gesicht bekommen!

Beim genaueren Hinsehen bleibt vom guten Herz nicht viel übrig. Die Schilderung erweckt den Verdacht, dass es hier mitnichten um eine Stromrechnung geht, dass vielmehr mietrechtliche Auseinandersetzungen im Raum stehen, in deren Vorfeld sich die Vermieterin ins Unrecht setzte und nun einen Grund sucht, ihr Handeln im Nachhinein zu rechtfertigen.

es gab nur eine formlose Mietvereinbarung mit geringem Entgelt…
… setzte Sie den Bekannten nach drei Monaten kurzerhand vor die Tür…

Kein Vermieter darf einen Mieter kurzerhand vor die Tür setzen.

eimerweise Zigarettenkippen
die Kühenspüle meterhoch mit schimmligen …

„Eimerweise und meterhoch“ – hier nimmt man es offensichtlich mit der Wahrheit nicht so genau, mindestens wird heftig übertrieben.

alle Räume mit Ölradiatoren, Heizgebläsen und Induktionsheizern aufzuwärmen.

Diese Behauptung ist nachrechenbar unzutreffend. Dazu später mehr.

Deshalb wurde kurzerhand die betreffende Sicherung durch eine Stahlschraube ersetzt, bis :die Aluminiumkabel in den Wänden das Zeitliche segneten.

Ist nachweisbar, wer wann in dieser Weise murkste?

Kosten für die notwendige Erneuerung der E- Anlage ( Bestandschutz für das ganze Haus ist :weg, also Alles mit Kupfer!, neuer Zählerschrank etc.) - ca. 2.400 Euronen.

Ofenheizung und Alu-Installation in einem 40 Jahre alten Haus – das Ganze spielt also in der ehemaligen DDR in einem in Eigenbau/Nachbarschaftshilfe zusammengeklopften Eigenheim. Eine E-Installation aus dem damals vorhandenen minderwertigen Installationsmaterial ohne angebrochene Alu-Leiter gab es nicht. Das Ganze war buchstäblich brandgefährlich. Sei froh, dass dieser Schrott endlich außer Betrieb gesetzt wurde. Nebenbei: Wenn für die neue E-Installation lächerliche 2.400 € ausgegeben wurde, ging es schön geizig zu. Da wurde an jeder Steckdose gespart.

Dann kam die Rechnung des Energieversorgers: 572 Euro fü 3 Monate!

3 Monate sind 2.160 Stunden. Der Energieversorger berechnet monatlich ca. 10 € Grundgebühr und 0,25 € pro kWh. Demnach wurden in 3 Monaten ungefähr 2.168 kWh verbraucht, also ziemlich genau 1 kWh pro Stunde. Damit kann man einen einzigen Heizlüfter bescheidener Leistung betreiben und schafft es in einem alten DDR-Bau nicht einmal, das kleinste Kämmerlein halbwegs warm zu machen. Vom elektrischen Heizen der ganzen Hütte oder auch nur des Obergeschosses kann nachrechenbar keine Rede sein. Dann wäre die Stromrechnung nämlich um ein Vielfaches höher! Die Häuser hatten allesamt einen Energiebedarf von deutlich mehr als 300 kWh pro m² und Jahr. Ob man da einen Heizlüfter mit 1 kW hinstellte oder sich warme Gedanken machte, lief ungefähr auf’s Gleiche hinaus.

Ich fasse zusammen: Sich im Nachhinein als Wohltäter darstellende Geizkragen warfen einen Mieter unter Missachtung geltenden Rechts aus der abbruchreifen Behausung und wollen ihm im Nachhinein ans Bein pinkeln oder wenigstens dessen Ansprüche gegen an den Haaren herbeigezogene vermeintliche Schäden aufrechnen.

Ungeachtet dieses Sachverhalts (ich hab‘ den Nagel doch wohl auf den Kopf getroffen, gelle?) hält sich der Energieversorger natürlich an seinen Vertragspartner und wird sich auch mit noch so blumenreicher Schwurbelei nicht von der Durchsetzung seiner Forderung abbringen lassen.

Gruß
Wolfgang

Auch wenn MAN sich hier als Verfechter von Schadensverursachern hinstellt, keine der Beschreibungen aus der Fragestellung sind an den Haaren herbeigezogen. Was den formlosen Mietvertrag angeht, es war kein Vordruck, sondern eine vorübergehende Überlassungvereinbarung ohne Mietrechtsfolgen ( Kündigungsfristen etc.), die Stromrechnung ist real und auch das Procedere der „Entfernung“ des Betreffenden aus dem Augiastall, den er selbst verursacht hat. Was den Anflug von Beleidigung betrifft, ich beziehe mich auf den vom Zitierten selbsterfundenen Lügendetektor, als Mod könnte ER nicht lange bestehen. Und der Stromversorger hat SCHRIFTLICH die Schuldanerkenntnis, die Überlassungsvereinbarung für´s Haus, die Meldebestätigung für den betreffenden Zeitraum sowie die neue Adresse des Knaben. Ergo, deswegen stellte ich die Frage, könnte das Energieunternehmen sehr leicht (der Knabe ist wieder Kunde bei Denen) nach dem bewiesenen und belegten Verursacherprinzip die offenen Rechnungen direkt beitreiben und welche Argumente könnte man in dieser Hinsicht anbringen?

Hallo!

Was den
formlosen Mietvertrag angeht, es war kein Vordruck…

Für Mietverträge über Wohnraum gibt es keine Formvorschriften. Von daher existierte ein Mietvertrag. Punkt.

sondern eine vorübergehende Überlassungvereinbarung…

War der Vertrag (um einen solchen handelt es sich) auf ein konkretes Datum/für einen genau bezeichneten Zeitraum befristet? Falls nicht, handelte es sich um ein gewöhnliches unbefristetes Mietverhältnis.

ohne Mietrechtsfolgen ( Kündigungsfristen etc.)…

Dafür empfehle ich einen Blick ins BGB, das für den Mieter nachteilig verkürzte Kündigungsfristen rundweg für unwirksam erklärt. Das ist auch gut so, denn es darf in dieem Land keine Fälle geben, in denen Mieter kurzerhand auf die Straße gesetzt werden. Vermieter, die sich darum nicht scheren, bekommen schweren und teuren Ärger, haben vor keinem Gericht auch nur den Schatten einer Chance - ganz egal, was sie dabei an Geschichtchen präsentieren. Solches Vermieterbenehmen geht gar nicht.

die Stromrechnung ist real und auch das Procedere der „Entfernung“ des
Betreffenden aus dem Augiastall, den er selbst verursacht hat.
Was den Anflug von Beleidigung betrifft…

Ich habe dir etwas vorgerechnet. An der Berechnung lässt sich an Nachkommastellen, im Grundsatz jedoch nicht rütteln. Die Rechnung widerlegt die Behauptung, dass das Haus mit Strom geheizt wurde. Allenfalls wurde geringfügig elektrisch zugeheizt. Dass das Vor-die-Tür-setzen eines Mieters unzulässig ist und diverse von dir aufgestellte Behauptungen wahrheitswidrig sind, hörst du nicht gerne, ist aber deshalb noch lange keine Beleidigung.

Statt beleidigt zu reagieren, sollte der Vermieter die entstandene Stromrechnung bezahlen und vor allen Dingen den ehemaligen Mieter zufrieden lassen. Der könnte nämlich dem mit Vor-die-Tür-setzen nach Gutherrenart verfahrenden Vermieter eine unangenehm teure Lektion verpassen. Hier lässt sich nichts rechtfertigen. Der Vermieter hat sich indiskutabel ins Unrecht gesetzt.

ich beziehe mich auf den vom Zitierten selbsterfundenen Lügendetektor…

Da ist nichts selbst erfunden. Ich benutzte einen Taschenrechner und die Kenntnis von Stromtarifen, um eine Behauptung als unwahr zu erkennen.

… nach dem bewiesenen und belegten Verursacherprinzip die
offenen Rechnungen direkt beitreiben und welche Argumente
könnte man in dieser Hinsicht anbringen?

Alles vergebliche Liebesmüh’, die an der Sache vorbei geht. Es gibt ein Vertragsverhältnis mit dem Stromversorger. In dem Vertrag steht der Name des Kunden. Dieser Kunde ist für abgenommenen Strom gegenüber dem Versorger zahlungspflichtig, nicht irgendwelche Mieter. Der Stromversorger kann und wird nicht anders vorgehen. Dem Vertragspartner bleibt nur, die Rechnung des Versorgers zu bezahlen. Andernfalls folgen nach Ankündigung alsbald Zwangsmaßnahmen gegen den Vertragspartner.

Gruß
Wolfgang

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Traue keiner Statistik …
Hallo ihr beiden,

Da ist nichts selbst erfunden. Ich benutzte einen
Taschenrechner und die Kenntnis von Stromtarifen, um eine
Behauptung als unwahr zu erkennen.

jein. Kein Grund hier jemanden der Luege zu bezichtigen. Dasselbe Ergebnis ergibt sich, wenn der Mieter bis zum Anschlag geheizt hat, dann die Verkabelung das Zeitliche gesegnet hat (nach ein paar Tagen?) und danach die Holzoefen bemueht hat (die Asche wurde ja auch vorgefunden) Nach dem Ausfall der elektrischen Beheizung hat er sicherlich viel weniger kWh durchgejagt, vielleicht ein paar Laempchen und den Fernseher, aber nicht 1kW permanente Leistung.

Das hier ein Mietvertrag vorlag, ist klar. Ob die ausserordentliche Kuendigung mit Rauswurf nicht doch -in Kenntnis des Vandalismus- erlaubt gewesen waere, um Schaden abzuwenden, ist mir nicht ganz klar. Hierzu moegen sich andere auessern.

Gruss
n.