Stromschulden trotz abgelehnter erbschaft

Muss man die Stromschulden der toten Mutter übernehmen, obwohl das Erbe rechtlich abgelehnt wurde?Die Wohnung wurde übernommen, und die Vermieter fodern auch keine Mietschulden?Haben Energieversorger da Sonderrechte?

Hi,

nein, das EVU bekommt nur ewas von Mutter aber die ist tot.

nicki

Also wenn du die Wohnung übernommen hast bist du nur verantwortlich für die Kosten, die seit der Übernahme entstanden sind.

Alle Kosten vor der Übernahme gehen an Deine verstorbene Mutter. Da Du die Erbschaft abgelehnt hast kannst Du hierfür nicht belangt werden.

Muss man die Stromschulden der toten Mutter übernehmen, obwohl
das Erbe rechtlich abgelehnt wurde?Die Wohnung wurde
übernommen, und die Vermieter fodern auch keine
Mietschulden?Haben Energieversorger da Sonderrechte?

Nein.
Die betreffende Person könnte auf die Erbausschlagung und das zust. AG verweisen, oder direkt eine Kopie der Ausschlagungserklärung zur Glaubhaftmachung an den Energieversorger senden. Das AG wird eine Kopie aushändigen.

ml

Muss man die Stromschulden der toten Mutter übernehmen, obwohl
das Erbe rechtlich abgelehnt wurde?

Die Wohnung wurde übernommen, und die Vermieter fodern auch keine Mietschulden

Das ist unlogisch, wenn man nicht bereits in der Wohnung wohnte.

In diesem Falle muss der Nachfolge/Mitbenutzer Nachfolgemitmieter, ich weiss nicht wie man diese Konstellation rechtlich nennt mit der ersten Zahlung der Miete nach dem Tod der Mutter (Hauptmieterin) wohl stillschweigend auch alle Aussenstände übernehmen.

Ein Erbe schlägt man nur aus wenn man entwerder Hass auf den Erblasser hatte oder wusste, dass da Schulden zu tilgen wären.

Hier im indirekten Beispiel ist wohl davon auszugehen, dass man sich nur die Rosinenstückchen rauspicken wollte. Das geht nicht durch.

Ich rate ganz dringend, einen Fachanwalt zu fragen.

T.

ganz du das den wenigstens ansatzweise mit einem gesetz oder kommentar belegen? ich kann keine grundlage finden, mit der man die vorschulden übernehmen muss.
es kann ja auch sein, das der vermieter froh war, das der erbe die wohnung übernimmt und im gegenzug den inhalt entsorgt. dafür müsste man den vertrag zwischen den beiden kennen.
hth

dafür müsste man den vertrag zwischen den beiden kennen.

Genau.

Ich wüsste nicht welchen § ich zu meinem Artikel benennen soll.

Diesen Abstrakt habe ich nur versucht zu deuten. Mehr nicht. Denn alles ist mehr als unlogisch. Die ganze Frage des Fragestellers ist ein Chaos.

Und zu einem Fachanwalt geraten, wenn da trotz Ausschlagung des Erbes noch Kosten kommen sollen.

Hat man aber bereits vorher in dieser Wohnung gewohnt (Hotel Mama), dann kann ich mir gut vorstellen dass man die offenstehende Stomrechnung doch noch begleichen muss.

Aber die kann ja nicht so hoch sein, sonst wären vom EVO vorher bereits andere Massnahmen eingeleitet worden.

Wie gesagt, genaues wissen wir nicht.
Und deshalb kann der Fragesteller seine Frage hiermit ad Akta legen.

Und ich werde dazu keinen weiteren Buchstaben mehr tippen.

Muss man die Stromschulden der toten Mutter übernehmen, obwohl
das Erbe rechtlich abgelehnt wurde?Die Wohnung wurde
übernommen, und die Vermieter fodern auch keine
Mietschulden?Haben Energieversorger da Sonderrechte?

da ich kein anwalt bin, würde ich dir zu einem raten.

mich wundert, dass man eine wohnung so einfach „übernehmen“ kann, ohne zu erben. du hättest die wohnung doch eigentlich kaufen müssen…oder ist unser erbrecht so simpel???

Hallo,

mich wundert, dass man eine wohnung so einfach „übernehmen“
kann, ohne zu erben. du hättest die wohnung doch eigentlich
kaufen müssen…oder ist unser erbrecht so simpel???

Es ist von einem Vermieter die Rede.
Also nichts mit „kaufen“, sondern er ist der neue Mieter.

Gruß
Elke

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Ich wüsste nicht welchen § ich zu meinem Artikel benennen
soll.

dann find das doch einfach mal vor dem posten raus und rate nicht in der hoffung, das jemand anderes anfängt belege für deine aussage zu suchen

3 „Gefällt mir“

Und ich werde dazu keinen weiteren Buchstaben mehr tippen.

Das wollen wir doch hoffen und auch, dass Du Dich mit Deinen suspekten Rechtsbeiträgen in allen Rechtsbrettern zurück hältst!
MfG ramses90

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Hallo,

mich wundert, dass man eine wohnung so einfach „übernehmen“
kann, ohne zu erben. du hättest die wohnung doch eigentlich
kaufen müssen…oder ist unser erbrecht so simpel???

Es ist von einem Vermieter die Rede.
Also nichts mit „kaufen“, sondern er ist der neue Mieter.

sdümmd…also damit is die sache eigentlich klar.