hallo,
die Vemutung „Stromklau“ müsstest DU beweisen. Damit wäre aber vermutlich immer noch nicht klar, „wer klaut“.
Meines Wissens ist es nicht gesetzlich geregelt, wo der Kasten sitzen muss, ist aber auch irrellevant, da Du sicherlich in dieser Konstellation angemietet hattest.
Gesetzlich geregelt ist meines Wissen nur, dass es ein gültig geeichter Zähler sein muss. Ansonsten ist die Stromanbieterablesung anfechtbar.
Meist ist auch nur der direkte Anschluss unter dem Deckelchen des Zählers und der Zähler selbst verblombt. Bei neueren Anlagen manchmal noch eine Hauptsicherung vor dem Zähler.
Den Stromanbieter interessiert ja nur, dass keiner am Zähler vorbei „Strom klaut“. Was oder wer alles vor dem Zähler Strom verbraucht wäre eine Vermieter/Mieter Angelegenheit.
Im ersteren Fall würde ich den Stromanbieter auffordern sich die Sache mal anzusehen, im zweiten Fall den Vermieter und z.B.schauen wie sich das Zählverhalten ändert (bis zum Stillstand) wenn Du Deine Verbraucher der Reihe nach ausschaltest. In meiner ehemaligen Mietwohnung in Düsseldorf lief z.B. unerlaubt eine Lampe im Keller über meinen Zähler.
Wenn die Eichung des Zählers abgelaufen ist, wende Dich an die Eichbehörde, die die Kontrollinstanz der Stromanbieter ist. Das wäre dann eine Ordnungswidrigkeit.
Ich hoffe ich konnte ein paar Tipps geben