Stromsperre durch offene Rechnung seit Juni

Hallo, meine Schwägerin ist mit ihrem Mann im März 2010 in eine neue Wohnung gezogen und hat dies auch Vattenfall gemeldet. Sie zahlte für die neue Wohnung den selben Abschlag wie in der alten Wohnung per Dauerauftrag.

In der gesamten Zeit kam keine einzige Rechnung oder gar eine Mahnung über Rückstände!

Im Frühjahr diesen Jahres bekam sie nun eine Rechnung über offene Beträge, über 1000 €, trotz Dauerauftrag. Teile des Geldes sind angekommen, andere wohl nicht. Kontoauszüge hat sie keine, zur Bank traut sie sich dafür nicht, da dort wohl Altlasten ihres Expartners oder so liegen.

Nach zahllosen Telefonaten fanden sich doch noch einige Zahlungseingänge beim Anbieter an, so dass sich die Summe nunmehr auf ca. 800 € reduziert hat.

Heute hatte sie die letzte Mahnung im Kasten, sie möge umgehend zahlen, sonst würde ihr der Strom abgestellt. Sie hat einen mittlerweile 18monatigen Sohn, ihr Mann verdient auch (LstKl 3), aber der Anbieter akzeptiert keine Ratenzahlung.

Nun meine Frage(n):

  1. kann Vattenfall ihr den Strom abstellen, wenn bereits Zahlungen auf den Rückstand aufgenommen wurden? Dauerauftrag einrichten über 20€ z.B., denke ich, sollte ausreichen.

  2. gibt es eine Möglichkeit (Rechtsgrundlage), den Anbieter zur Wrstellung eines Kontoauszuges zu bewegen?

  3. welche Unterlagen benötigt man für die Einstweilige Anordnung zur Unterlassung der Steomsperre beim AG? Ausweis, Mietvertrag, Stromrechnung, Geburtsurkunde des Kindes,…?

  4. ich habe gelesen, dass bei regelmäßigem Einkommen (Ehemann) eine Ratenzahlung möglich ist? Gibt es dafür einen Rechsanspruch oder irgendwelche Grundsatzurteile?

Vielen Dank für eure hoffentlich recht zahlreiche und hilfreiche Anworten.

Liebe Grüße, Marcel

  1. kann Vattenfall den Strom abstellen, wenn bereits
    Zahlungen auf den Rückstand aufgenommen wurden? Dauerauftrag
    einrichten über 20€ z.B., denke ich, sollte ausreichen.

Ja,bei Zahlungsrückstand in dieser Höhe wird i.d. R. gesperrt . 20 € Raten auf eine Schuld von 800 € sind ein Witz,dauert fast dreieinhalb Jahre bis getilgt. Darauf muss sich niemand einlassen!
Üblich ist eine Mindestanzahlung von 1/3 bis 1/2 der Summe zur Abwendung der bevorstehenden Stromsperre und darüberhinaus ein tragfähiger und angemessener Ratenplan.

  1. gibt es eine Möglichkeit (Rechtsgrundlage), den Anbieter
    zur Erstellung eines Kontoauszuges zu bewegen?

Man kann eine Rechnung verlangen in der auch alle Vorauszahlungen berücksichtigt und ausgewiesen sind.
Aber für schlampige Geldzahlung und fehlende Kontoauszüge ist man doch wohl selbst verantwortlich. Daueraufträge kommen nicht an ?

Und ob es wirklich keine Schlussrechnung nach Auszug aus alter Wohnung gab ?

  1. welche Unterlagen benötigt man für die Einstweilige
    Anordnung zur Unterlassung der Stromsperre beim AG? Ausweis,
    Mietvertrag, Stromrechnung, Geburtsurkunde des Kindes,…?

Falls man von bevorstehender Stromsperre betroffen sein sollte,kann man sich evtl. ans Sozialamt wenden,die zahlen dann die Restsumme an E-Versorger und machen mit Kunden einen Ratenplan zur Rückzahlung. Gerade bei Familie mit Kleinkind,wenn die sonst im Dunklen sitzen würden und man sich sonst nicht zu helfen weiss (Familie,Privatkredit,Vorschuss Arbeitgeber,Arbeitgeberkredit…)

  1. ich habe gelesen, dass bei regelmäßigem Einkommen (Ehemann)
    eine Ratenzahlung möglich ist? Gibt es dafür einen
    Rechsanspruch oder irgendwelche Grundsatzurteile?

Nein,warum ? Niemand(kein Privatunternehmen) muss sich auf Ratenzahlung,noch dazu in unangemessen niedriger Höhe einlassen oder kann dazu gesetzlich „verdonnert“ werden.

Über die Vorgeschichte kann man wohl nur den Kopf schütteln.

mfG
duck313

faq:1129 (owt)

Zuerst einmal vielen Dank für die rasche Antwort!

  1. kann Vattenfall den Strom abstellen, wenn bereits
    Zahlungen auf den Rückstand aufgenommen wurden? Dauerauftrag
    einrichten über 20€ z.B., denke ich, sollte ausreichen.

Ja,bei Zahlungsrückstand in dieser Höhe wird i.d. R. gesperrt
. 20 € Raten auf eine Schuld von 800 € sind ein Witz,dauert
fast dreieinhalb Jahre bis getilgt. Darauf muss sich niemand
einlassen!

Die genannte Rate ist lt. ihrer (nicht Ihrer!) Aussage das maximal Mögliche. Wenn ich nicht falsch liege, verhindert aber eine egelmäßige Ratenzahlung in beliebiger Höhe eine Weiterführung des Mahnverfahrens in Richtung Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung (?)
Schon allein deshalb, weil sich die Restschuld schneller ändert als das Gericht die korrekte Höhe festlegen kann.
(„Was wollen Sie mit einer Pfändung? Der Schuldner zahlt doch…?!“)

Üblich ist eine Mindestanzahlung von 1/3 bis 1/2 der Summe zur
Abwendung der bevorstehenden Stromsperre und darüberhinaus ein
tragfähiger und angemessener Ratenplan.

Wenn das Geld vorhanden wäre, würden sie es sicher auch so machen, aber das ist nicht möglich. Er ist Alleinverdiener, sie im Mutterschutz/Erzeihungsurlaub/…

Eine Ratenzahlung wurde im Vorfeld erbeten und vom Anbieter abgelehnt. Ich kann leider nicht sagen, in wie fern diese Anfrage mit einer konkreten Summe verbunden war.

  1. gibt es eine Möglichkeit (Rechtsgrundlage), den Anbieter
    zur Erstellung eines Kontoauszuges zu bewegen?

Man kann eine Rechnung verlangen in der auch alle
Vorauszahlungen berücksichtigt und ausgewiesen sind.
Aber für schlampige Geldzahlung und fehlende Kontoauszüge ist
man doch wohl selbst verantwortlich. Daueraufträge kommen
nicht an ?

Wie sie mir geschildert hat, hatte der Anbieter festgestellt, dass bei den eingegangenen Zahlungen oft/häufig/meistens unterschiedliche Vertragsnummern im Verwendungszweck standen. Wie das gehen soll, ist keinem von uns klar.

Fakt ist jedoch: einige der Zahlungen konnte die Buchhaltung des Anbieters finden, einige nicht. Ob diese dort versickert sind oder evtl. mangels Deckung zurück gegangen sind, weiß ich nicht. Auch nicht, ob ihre Bank - so wie meine - in solch einem Fall eine Info schickt (DA konnte nicht ausgeführt werden). Werde das aber noch erfragen!
Kontoauszüge nicht aufzuheben oder gar nicht erst abzuheften, ist nicht sehr schlau, das wissen, glaube ich, alle!

Und ob es wirklich keine Schlussrechnung nach Auszug aus alter
Wohnung gab ?

Doch, sicher gab es die. Die Forderung ist ja erst in der neuen Wohnung entstanden!

  1. welche Unterlagen benötigt man für die Einstweilige
    Anordnung zur Unterlassung der Stromsperre beim AG? Ausweis,
    Mietvertrag, Stromrechnung, Geburtsurkunde des Kindes,…?

Falls man von bevorstehender Stromsperre betroffen sein
sollte,kann man sich evtl. ans Sozialamt wenden,die zahlen
dann die Restsumme an E-Versorger und machen mit Kunden einen
Ratenplan zur Rückzahlung. Gerade bei Familie mit
Kleinkind,wenn die sonst im Dunklen sitzen würden und man sich
sonst nicht zu helfen weiss (Familie,Privatkredit,Vorschuss
Arbeitgeber,Arbeitgeberkredit…)

Der Arbeitgeber wurde bereits vor Längerem darauf angesprochen und hatte auch einen AG-Kredit in der relevanten Höhe zugesagt, allerdings nur mündlich. Daran erinnert, erklärte er, dass es im Moment nicht möglich sei. Was soll er (der Ehemann) da machen? Ich bezweifle, dass es einen Rechtsanspruch auf einen Vorschuss gibt!

Dass man sowas besser schriftlich macht, habe ich ihr schon gesagt. (Hat allerdings bei einer Vertragsverlängerung/Entfristung bei meinem - ehemaligen - AG auch nichts gebracht. Der zur Unterschrift zugesandte Arbeitsvertrag war angeblich nur ein Vorschlag als Verhandlungsbasis…) Nur soviel zum Thema „rechtschaffender Arbeitgeber/Vertragspartner“…

  1. ich habe gelesen, dass bei regelmäßigem Einkommen (Ehemann)
    eine Ratenzahlung möglich ist? Gibt es dafür einen
    Rechsanspruch oder irgendwelche Grundsatzurteile?

Nein,warum ? Niemand(kein Privatunternehmen) muss sich auf
Ratenzahlung,noch dazu in unangemessen niedriger Höhe
einlassen oder kann dazu gesetzlich „verdonnert“ werden.

Es war nur eine Frage. Es gibt so viele Vorschriften, Verordnungen, Gesetze ohne eine Antwort auf das Warum, da ist die Wahrscheinlichkeit durchaus gegeben, dass es in dieser Hinsicht auch ein Grundsatzurteil gibt. (Eine Anwältin hatte sich in einem persönlichen Fall mal auf einen Kommentar zu einem Paragraphen des BGB bezogen, der zu diesem Zeitpunkt schon seit Jahren als „entfällt“ in der aktuellen Ausgabe des Gesetzestextes vermerkt war! Wer so etwas erleben musste, hält alles für möglich, aber glaubt an nichts mehr.)

Zu den beiden Stichworten „Energiekosten“ und „unangemessen“ fallen mir viele unschöne Kommentare ein! Mindestens so viele wie zu „Rechtsstaat“ und „Sozialstaat“… Aber das gehört hier nicht her.

Über die Vorgeschichte kann man wohl nur den Kopf schütteln.

Wie über so vieles andere in diesem Land auch… Polemik hilft hier aber leider nicht weiter, sonst hätten wir ja bereits eine Lösung. :wink:

Ich freue und bedanke mich trotz allem über/für die rasche und vor allem ausführliche Beantwortung meiner Frage(n) und hoffe, dass sich das alles noch klären lässt, bevor man ihr den Strom abdreht.

mfG
duck313

Liebe Grüße, Marcel

P.S.: Bekommen Energieversorger eigentlich auch eine Stromrechnung…? :wink:

zur Bank traut sie sich dafür nicht, da dort wohl Altlasten ihres Expartners oder so liegen.

Welche Altlasten ihr Expartner bei dieser Bank hat kann ihr doch gleich sein. Es geht doch um ihr Konto und um ihre Überweisungen die nicht angekommen sind.
Sollten die Altlasten jedoch auf ihrem Konto liegen ist die Wahrscheinlichkeit doch gegeben, dass die Überweisungsaufträge nicht ausgeführt wurden und sie nichts davon weiß, weil sie sich nicht getraut hat Kontoauszüge zu holen?

Kontoauszüge nicht aufzuheben oder gar nicht erst abzuheften,
ist nicht sehr schlau, das wissen, glaube ich, alle!

Da es sich hier um einen relativ kurzen Zeitraum handelt kann der Kontoinhaber problemlos neue Kontoauszüge anfordern - kostet nun wirklich nicht die Welt wenn man damit 800 € sparen kann.

Müssen sich die Kontoinhaber eben trauen…

Krümelchen