Es wurde seitens des Stromversorgers Ende August ein offener Betrag aus der Jahresrechnung angemahnt, verbunden mit der Androhung einer Stromsperre nach 4 Wochen. Dieser Betrag ist nun beglichen, allerdings ist der neue Abschlag von Ende September noch offen. Kann der Stromversorger nun sperren, oder muss der neue Zahlungsverzug erst wieder neu angemahnt werden ?
Hallo Gagman,
wenn der Betrag 100 € nicht überschreitet ist die Sperrung nicht gerechtfertigt. Ansonsten käme es auch darauf an, ob der Kunde signalisiert, dass er seiner Zahlungspflicht noch nachkommen will.
Allerdings sollte man das auch nicht zu oft machen…
Gruß!
Horst
Hallo,
auch in diesem sicherlich fiktiven Fall ist Reden Gold und Schweigen/Abwarten Silber, melde Dich auf jeden Fall bevor das Kind in den Brunnen fällt, denn die Sperre selber wird richtig teuer!
Ein Anruf und Du hast Sicherheit
Viel Erfolg
corinn