Stromsperre trotz Zahlungswilligkeit?

Kann ein Stromanbieter seine Stromlieferung einstellen (Zähler abklemmen), obwohl der Schuldner bereit ist, die Forderung (nachträglich) in Form von Ratenzahlungen zu zahlen?

Nehmen wir mal an, der Schuldner konnte über mehrere Monate hinweg nicht an den Stromanbieter zahlen bzw. hat dies aus irgendwelchen Gründen versäumt und bietet dem Stromanbieter nun eine Ratenzahlung für die entgangenen Forderungen an. Muss der Stromanbieter dies so hinnehmen oder kann er nach eigenem Ermessen entscheiden, ob der Strom weiter geliefert werden soll oder nicht?

Wie sieht es mit einem eintretenden Härtefall aus? Der Schuldner könnte als Privatperson ohne Strom nicht vernünftig leben. Gibt es dazu entsprechende rechtliche Grundlagen oder Rechtsprechung?

Über eure Tipps würd ich mich sehr freuen!

Mathias

Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, sich auf Ratenzahlungen einlassen. Er kann, muss es aber nicht.

Hi
bevor Strom abgeklemmt wird, muss aber einiges passieren, was ein „einfach vergessen“ fast unmöglich macht.
Wahrscheinlich wird das Versorungsunternehmen Gründe haben, warum es sich nicht auf Ratenzahlung einlässt.

CU
HaWeThie