Stromsperre wegen Gasschulden

Hallo,
mal angenommen, ein Kunde wechselt den Gasanbieter, bleibt aber bei seinem Versorger Stromkunde und zahlt brav seine Abschläge. Nun hat der Kunde aber noch eine Nachzahlung für Gas an den alten Anbieter zu leisten und möchte dies per Ratenzahlung tun, was der Anbieter ablehnt. Statt dessen will er den Strom klemmen, obwohl bezahlt. Gas wird ja durch den Anbieter nicht mehr bezogen wegen Wechsel.

Sind solche Machenschaften eigentlich rechtens?

Man kann natürlich dem Sperrkassierer den Zutritt verweigern, was der Kunde sicherlich auch tun würde.

Vorschläge?

Gruß,
Meg

Sind solche Machenschaften eigentlich rechtens?

(Du meinst die Rechnung nicht bezahlen?)

Hi,
nein, solche Machenschaften sind imho nicht rechtens. Man muss die Rechnung für bezogene Energie bezahlen.

Gruß Keki

Hallo,
ja der Versorger darf eine Ratenzahlung verweigern. Der Kunde hatte ja schließlich die Versorgung bei dem Anbieter gekündigt.
Lediglich der Strom wird dort noch bezogen und Strom ist eben nicht Gas.
Wenn der Kunde dem Versorger den Zutritt zum Stromzähler verweigert so wird dieser den Weg über das Gericht ( Mahnbescheid ) gehen was am Ende viel teurer werden wird. Im schlimmstenfall die Bank nach einem kurtzfristigen Dispo fragen.
Gruß Sunny

Hallo,
schön, dass du auch was sagen wolltest. Vielleicht war der Post ja nicht deutlich genug:

Es geht nicht um Nichtzahlung, nicht um nicht zahlen wollen, sondern um bezahlt haben und trotzdem Stromsperre wegen einer Gasnachzahlung aus der Jahresabrechnung. Comprende? Abschläge für Strom wurden bezahlt, keine Rückstände. Gas wird auch nicht mehr verbraucht wegen Wechsel. Lediglich Nachzahlung aus der Jahresabrechnung.

Als Arbeitnehmer(allerdings schon länger krank) hat man in Deutschland ja eh null Unterstützung. Beim Gericht war der Kunde schon, nix zu machen. Einstweilige Verfügung? Gaaaanz schlechte Karten! Sozialamt? Wieso? Kunde arbeitet doch. Da der Ehrliche mal wieder der dumme ist, wird der Stromkassierer einfach nicht reingelassen. Soll mit Gerichtsbeschluss wiederkommen, Ende. Bis dahin ist Zeit, die Sache finanziell zu regeln. Kunde wird nicht ohne Kühlschrank, Dusche, Licht, Waschmaschine, warmem Essen, Telefon etc. leben, nur weil er keinen Anspruch auf H4 hat. Denn dann bekommt man ein Darlehen, weil Strom ja ein lebensnotwendiges Gut ist. Nur der dumme Arbeitnehmer, der den Scheiß auch noch mit seinen Steuern finanziert, bleibt allein im Regen stehen, wenn er mal Hilfe braucht.

NÖ, hilft dir selbst, dann hilft dir Gott.

Ich habe fertig.

Gruß,
Meg

1 Like

Du kannst reden was du willst, Meg,

letztendlich geht es darum, dass das Gas nicht bezahlt wurde und deshalb der Anbieter stinkig reagiert.

Zu Recht. Der „ehrliche Anbeitnehmer“ scheint sich in diesem Fall etwas abseits der Realitäten zu beurteilen.

Mag er machen und tun und die Folgen tragen.

Gruß!

Horst

1 Like

Da hast du völlig Recht… dazuhin frag ich mich was es mit Mietrecht zu tun hat, aber wollen wir mal nicht so sein :wink:

Hallo, Du schilderst Deine ziemlich prekäre Lage. Vielleicht mal
im Laufe des Jahres auf den Gaszähler schauen und nicht immer
volle Pulle. Im übrigen: Wenn keine Kleinkinder im Haushalt sind,
ist nur Wasser als lebensnotwendig anzusehen. Gruß

Du kannst reden was du willst, Meg,
letztendlich geht es darum, dass das Gas nicht bezahlt wurde
und deshalb der Anbieter stinkig reagiert.
Zu Recht. Der „ehrliche Anbeitnehmer“ scheint sich in diesem
Fall etwas abseits der Realitäten zu beurteilen.
Mag er machen und tun und die Folgen tragen.

Ich schätze Deine Beiträge und kenne sie eigentlich als etwas sachlicher! Das hier passt irgendwie nciht zu Dir.
Wie ist es denn nun? Darf der Anbieter den Strom sperren, obwohl dieser regelmäßig bezahlt wurde? Müsste er nicht erst den Vertrag (Nämlich den über die Stromlieferung) kündigen?

Greetz, Bommel

Hallo Bommel,

sorry, wenn ich dich hier enttäusche. Aber ich reagiere sehr allergisch, wenn jemand mir das eine nicht bezahlen will und beim zweiten auch noch Forderungen stellt. Das gestehe ich also auch einem Energieversorger zu.

Wie genau der Vertrag aussah, der hier zugrunde lag, kann ich nicht beurteilen. Aber die Dreistheit der Forderungen sprechen ihre eigene Sprache.

Es wäre vermutlich ein Leichtes, eine Einigung bezüglich der Nachforderungen beim Gas zu bewirken. Aber es fehlt offenbar an der Einsicht.

Gruß!

Horst

Also ich sehe das doch etwas anders.
Das Verhalten des Energielieferanten erscheint mir, nach Lesen mehrerer Entscheidungen, doch recht forsch.
Zum einen bestehen vermutlich mehrere Verträge. Ob dann einfach die Erfüllung des einen Vertrages unterlassen werden kann, weil aus dem anderen noch offene Forderungen sind, wage ich zu bezweifeln. Auch in Anbetracht der Tatsache, dass Ratenzahlung angeboten und abgelehnt worden sein soll. Dabei spielt natürlich auch eine Rolle, wer der Energielieferant ist. Ist es irgend einer aus dem Internet, oder der örtliche Versorger?

vnA

Hallo von-nix-Ahnung,

endlich versteht mich mal einer! Man liest ja hier die wildesten Meinungen. Es handelt sich um den örtlichen Versorger. Du sagst, du hast Entscheidungen gelesen. Kannst du mir sagen wo? Es handelte sich um eine Abschlagszahlung, aufgeteilt in je einen Betrag für Strom und einen für Gas. Hm, der Vertrag für Gaslieferung ist erloschen durch Anbieterwechsel. Es besteht nur noch der Vertrag für Strom, der von meiner Seite aus erfüllt wird.

Ich finde Argumente anderer Poster, ich sollte nicht „volle Pulle“ heizen, gefälligst meine Schulden bezahlen etc. unpassend weil am Thema vorbei. Ich weigere mich nicht, Schulden zu bezahlen, ganz im Gegenteil. Nur geht das finanziell nicht so, wie die sich das vorstellen. Im übrigen wohne ich in einem alten, nicht isolierten Haus. Da ist der Gasverbrauch eh höher, als mit schmucker Wärmedämmfassade. Und nein, ich werde deswegen nicht umziehen, falls dieser Vorschlag kommen sollte. Wenn ich das Geld hätte, bräuchte ich keine Ratenzahlung. Und die brauche ich auch nur, weil ich seit 7 Monaten wegen Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Ich lebe also von Krankengeld. Eine Besserung ist noch nicht wirklich in Sicht, zumal zusätzlich vor ein paar Tagen auch noch Diabetes diagnostiziert wurde. Ich bin also kein „Gasschmarotzer“ oder unwilliger Schuldner, sondern einfach nur in einer rundum unschönen Situation.

Wäre schön, wenn darauf mal sachliche Kommentare kommen würden.

Schönen Abend noch.
Meg

Hallo,

mit Urteilen kann ich nicht dienen, aber evtl. mit einer Eingrenzung des Problems.

Theoretisch ist es möglich, mit Forderungen aus dem einen Vertrag Schulden aus dem anderen Vertrag zu begleichen, und zwar durch Aufrechnung, § 387 BGB.

Ob aber die einzelnen Voraussetzungen hier vorliegen, kann ich nicht so genau sagen. Zum Beispiel weiß ich nicht ob „X Euro“ und „für X Euro Strom“ gleichartige Forderungen sind. Dem Geldwert nach schon, aber der Sache nach eher nicht.

So etwas findet man in einem Kommentar, vielleicht auch in den Urteilen, die v.n.A. angesprochen hat, und natürlich sagt es einem ein qualifizierter Anwalt.

Liebe Grüße,
Larymin

Klar muss man Schulden bezahlen. Klar muss man sich an der Decke orientieren die man über sich hat, also auch mal mit der Decke auf dem Sofa sitzen statt 24° zu heizen, wenn das Geld knapp ist.
Dessen ungeachtet ist es lobenswert, wenn man Zahlungswilligkeit zeigt.

Tante google gibt mit „Sperren Stromlieferung“ jede Menge Lesestoff.
z.B. http://www.suite101.de/content/stromschulden-wann-is…

vnA

Hallo vnA,

bin hier auf folgendes in einem Forum zur Schuldnerbeartung gestoßen:

"In den meisten Fällen besteht ein Kovergenzvertrag, das bedeutet es wird eine Rechnung mit einem Abschlag für Strom und Gas erstellt, hier lässt sich praktisch gar nicht sagen was nun nicht bezahlt wurde, es ist ein Gesamtvertrag über Energiebelieferung.

Selbst wenn die Verträge aufgeschlüsselt sind, Sie jeweils also einen Vertrag für Strom und Gas haben kann sich der Versorger aussuchen was er sperrt, in der Gesetzgebung wird hier nicht nach Energiesparten unterschieden sondern ist lediglich die Rede von Rückständen aus der Energieversorgung.

Das geht sogar soweit würden Sie umziehen und wären nach dem Umzug wieder beim gleichem Anbieter, könnte der Sie in Ihrer neuen Wohnung ebenfalls sperren."

http://www.f-sb.de/forumneu/archive/index.php?t-1257…

Will man sich dagegen wehren, müsste man wohl zuerst mal diese Argumente unter die Lupe nehmen.

Gruß!

Horst