Hallo, ich habe folgendes Problem aus einer frühernen Wohnung habe ich nocj Schulden bei den Stadtwerken, die ich in monatlichen Raten abbezahle. Leider bin ich die letzten beiden Monate mit der Zahlung im Rückstand, mit den laufenden Kosten bin ich nicht im Verzug. Gestern erhielt ich ein Schreiben, das wenn ich den Rückstand nicht sofort begleiche die Lieferung zum 28.11 eingestellt wird. Ist das Rechtens oder kann ich dagegen was tun, außer alles auf einmal zu bezahlen?
Auch Hallo,
das Recht hat der Stromversorger wohl und es dürfte auch im Vertrag stehen. Bis auf einige Ausnahmen darf wohl bei Zahlungsverzug ab einer bestimmten Höhe die Stromlieferung eingestellt werden. Da ja schon ein Ratenvertrag geschlossen wurde, ist der Rückstand von zwei Raten ein wiederholter Vertragsbruch. Da hilft wohl nur ein persönliches Gespräch mit dem Stromlieferanten und eine gute Begründung, warum die Raten nicht bezahlt wurden. Evtl. lässt er sich auf Kulanzbasis auf einen neuen Ratenvertrag ein.
Ich kann nur raten schnellstens Kontakt zum Stromanbieter aufzunehmen und ihm einen akzeptablen Lösungsvorschlag zu unterbreiten.
Der Anbieter ist nun berechtigt die Versorgung sofort einzustellen. Da kann man froh sein das diese Maßnahme überhaupt nochmals angekündigt wurde, in der Regel ist das nicht der Fall.
Die Versorgung würde erst dann wieder aufgenommen werden wenn der komplette geschuldete Betrag gezahlt wurde, zuzüglich der Entsperrgebühr die um die 100€ beträgt.
Gruß Crack
Hi,
das kommt sehr auf die Umstände an. Lies hierzu einfach mal den entsprechenden Gesetzestext: § 19 StromGVV.
So muss eine Unterbrechung vier Wochen vorher angedroht werden. Zudem kann versucht werden, den offenen Betrag auf unter 100 Euro zu drücken. Sind Kleinkinder im Haushalt vorhanden, kann man sich meist darauf berufen.
Gruß
Ultra
das kommt sehr auf die Umstände an. Lies hierzu einfach mal
den entsprechenden Gesetzestext: § 19 StromGVV.So muss eine Unterbrechung vier Wochen vorher angedroht
werden.
Das gilt hier nicht, denn es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen. Wenn man mit der Zahlung in Rückstand gerät kann die Versorgung sofort eingestellt werden, das sollte auch aus den AGB des Vertrages hervorgehen.
Gruß Crack