Stromsperrung ohne vorankündigung ist das erlaubt?

Mir wurde gestern der Strom gesperrt ohne vorherige Ankündigung…
Sachverhalt=ich hatte dieses Jahr eine hohe Nachzahlung nach Nachfrage wurde mir erlaubt die Nachzahlung auf 2 mal zu zahlen die erste Rate war etwas höher als die 2. Die erste Rate wurde von mir Ordnungsgemäß gezahlt ,allerdings, ungewollt, die niedrigere so das ich im Rückstand war .Meine monatliche Abschlagszahlung traff 3 tage verspätet ein ,aber die Zahlung war beim Zeitpunkt der Sperre schon verbucht…Die 2 Rate hätte am 23.diesen Monat erfolgen müssen ,aber am 21 stand der strommann morgens da zum sperren ,ich war bei der Arbeit…Die sperrung wurde vollführt ,weil die erste rate niedriger war (mein Fehler) und damit die Ratenzahlung hinfällig und somit das restliche Geld sofort zurückzuzahlen.Schön wenn ich es erfahren hätte.Nun man hätte mich doch zumindest darüber informieren müssen ,bevor man den Strom sperrt ,der spass hatt mich 140 euro mehr gekostet…Ich bin schon seit über 25 jahre Kunde bei der ZEAG noch nie eine Zahlung versäumt und die halten es nicht mal für nötig mir bescheid zu geben ,damit ich noch rechtzeitig reagieren kann…Meine Tochter bat dem Mann doch später zu kommen das wäre bestimmt ein Missverständniss und könnte geregelt werden …Nichts der Strom wurde gesperrt und ich musste am gleichen Tag den Offenen Betrag und 140 euro für die sperrung vorbeibringen…
Ist das Rechtlich so in Ordnung und wie kann man gegebenenfalls dagegen wehren…
sandra

hallo sandra,

[…]eine Versorgungssperre ist nur dann zulässig,

* wenn eine zulässige Sperrdrohung vier Wochen vor einer Sperre ausgesprochen wurde,

* wenn drei Tage von der Sperre eine nochmalige zweite Ankündigung erfolgte.[…]

Quelle:

http://www.energieverbraucher.de/de/site__2176/

Ich denke, dass die Stromsperre nicht zulässig ist, da sie unverhältnismäßig ist. Wenn eine Einigung zur Zahlung des Rückstandes absehbar ist, dann darf der Energieversorger nicht den Zugang sperren. Man hätte dies vorher mit Ihnen klären können.

An Ihrer Stelle würde ich sofort (für Sie 14tägige Frist) schriftlichen Widerspruch gegen die Sperre und vor allem gegen die Gebühr einreichen. Machen Sie in sachlicher Form deutlich, dass Sie mit dem Verhalten den Versorgers unzufrieden sind und dass Sie die Sperre und die Gebühr nicht hinnehmen werden.

Auf der oben genannten Webseite können Sie Ihren Fall schildern, nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch.

Zudem würde ich Ihnen anraten den Versorger zu wechseln, als deutliches Zeichen, dass man so nicht mit seinen langjährigen Kunden umgehen darf.

Gruß,
Maria

Hi, da bin ich überfragt, das ist ja keine Frage des Mietrechts. Stell`s doch mal in allgemeine Rechtsfragen.
was steht denn in den AGB des Stromlieferers?
Ganz schlecht ist natürlich, dass von Dir statt der 1. die 2. Rate als erster Abschlag gezahlt wurde. Und ich nehme mal stark an (ist aber nicht Wissen), dass sich daraus das Recht des Stromlieferers ergibt, den Strom auch ohne vorherige Ansage zu sperren.
MfG ramses90

Rechtsrat darf nur ein Anwalt erteilen, dies ist jedoch oft teuer. Für eine Erstberatung kann man aber einen Pauschalpreis vereinbaren. Einfach mal bei http://www.web-jur.de/ nach einem passenden Anwalt gucken.

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Danke für die schnelle Antwort …Widerspruch habe ich eingereicht…Den Versorger würde ich liebend gerne sofort wechseln ,leider habe ich vor diesem vorfall einen Stromvertrag abgeschlossen .Zu dem Zeitpunkt war es laut verivox günstig …Aber ich bin nun 1 Jahr an das Unternehmen gebunden…Nach diesem Jahr werde ich aber wechsel…
sandra