Hi
ich habe ein Haus mit drei Wohnungen.
Dieses ist histroisch so entstanden, daher habe ich für die Heizung keinen separaten Stromzähler.
Jetzt bin ich an den Nebenkosten und mein Mieter hat schon eine relative hohe Stromrechnung bekommen, weil der Stromverbrauch der Heizung auf die Hauptwohnung läuft.
Wie wird jetzt der Verbrauch berechnet?
Ich habe mal was von x% vom Stromverbrauch oder so gehört.
Weiss jemand was?
Danke
kay
Hi
ich habe ein Haus mit drei Wohnungen.
Dieses ist histroisch so entstanden, daher habe ich für die
Heizung keinen separaten Stromzähler.
Jetzt bin ich an den Nebenkosten und mein Mieter hat schon
eine relative hohe Stromrechnung bekommen, weil der
Stromverbrauch der Heizung auf die Hauptwohnung läuft.
Wie wird jetzt der Verbrauch berechnet?
Ich habe mal was von x% vom Stromverbrauch oder so gehört.
Weiss jemand was?
Danke
Hallo Kay,
für die Abrechnung ist wie folgt vorzugehen. Die anteiligen Kosten der Heizung sind - siehe unten - zu berechnen. Der errechnete Betrag wird dem Mieter, der die Stromkosten bezahlt als Vorauszahlung gutgeschrieben. Derselbe Betrag wird dann als „Stromkosten“ auf alle Parteien umgelegt. Bei Heizung nach Verbrauch.
Es entsteht immer wieder die Frage, weshalb dem Mieter zuerst eine Gutschrift als Vorauszahlungen und dann durch die „Stromkosten“ durch die Umlage erneut berehcnet werden. Hier werden nur die anteiligen Kosten des Mieters berechnet, die er auch dann zu tragen hat wenn er bislang die Summe vorausbezahlt hat.
Als Berechnungsgrundlage gilt der Rechnungsbetrag der Brennstoffkosten, also Kosten für Öl oder Gas. Zu beachten ist auch, ob nur die Heizung betrieben wird oder ob auch ganzjährig Warmwasser aufbereitet wird. Fern ist zu beachten, ob es sich um Anlagen handelt, dié erst in den letzten drei-heute Jahren eingebaut ist oder schon vor mehr als fünf Jahren.
Sind es neue Anlagen werden 5-8 % der Brennstoffkosten als Stromkosten anerkannt, sofern auch Warmwasserversorgung erfolgt. Wird nur die Heizung betrieben sind mehr als 6 % nicht angebracht.
Bei alten Anlagen sind zwischen 5 und 10 % anerkannt.
Also 2000 EURO Brennstoffkosten für Öl oder Gas wären dann z.B. bei 5 % Stromkosten 100 EURO.
Gruss Günter
Hallo Günther,
Hallo Kay,
für die Abrechnung ist wie folgt vorzugehen. Die anteiligen
Kosten der Heizung sind - siehe unten - zu berechnen. Der
errechnete Betrag wird dem Mieter, der die Stromkosten bezahlt
als Vorauszahlung gutgeschrieben. Derselbe Betrag wird dann
als „Stromkosten“ auf alle Parteien umgelegt. Bei Heizung nach
Verbrauch.
Das verstehe ich nicht? Welche anteiligen Kosten?
Von was?
Also wenn ich für 2000 € Öl gekauft und von 5% ausgehe, sind die Gesamtstromkosten 100 €. Die schreibe ich ihm gut.
Dann mache ich eine Abrechnung. Aber wie weiss ich jetzt,
welcher Mieter wieviel der Stromkosten zu tragen hat?
Anhand des Ölverbrauchs?
Es entsteht immer wieder die Frage, weshalb dem Mieter zuerst
eine Gutschrift als Vorauszahlungen und dann durch die
„Stromkosten“ durch die Umlage erneut berehcnet werden. Hier
werden nur die anteiligen Kosten des Mieters berechnet, die er
auch dann zu tragen hat wenn er bislang die Summe
vorausbezahlt hat.Als Berechnungsgrundlage gilt der Rechnungsbetrag der
Brennstoffkosten, also Kosten für Öl oder Gas. Zu beachten ist
auch, ob nur die Heizung betrieben wird oder ob auch
ganzjährig Warmwasser aufbereitet wird. Fern ist zu beachten,
ob es sich um Anlagen handelt, dié erst in den letzten
drei-heute Jahren eingebaut ist oder schon vor mehr als fünf
Jahren.
Es wird auch die Warmwasseraufbereitung damit betrieben
Sie ist 10 Jahre alt
Sind es neue Anlagen werden 5-8 % der Brennstoffkosten als
Stromkosten anerkannt, sofern auch Warmwasserversorgung
erfolgt. Wird nur die Heizung betrieben sind mehr als 6 %
nicht angebracht.Bei alten Anlagen sind zwischen 5 und 10 % anerkannt.
Also im Mittel 7,5% würde ich nehmen.
Also 2000 EURO Brennstoffkosten für Öl oder Gas wären dann
z.B. bei 5 % Stromkosten 100 EURO.
Ich hatte ziemlich genau 2000 € Ölkosten. 7,5% als Mittelwert sind dann 150 €. Das sind dann die gesamten Stromkosten.
Diese lege ich jetzt auf die drei Mietparteien um, korrekt?
Kay
Hallo Kay,
für die Abrechnung ist wie folgt vorzugehen. Die anteiligen
Kosten der Heizung sind - siehe unten - zu berechnen. Der
errechnete Betrag wird dem Mieter, der die Stromkosten bezahlt
als Vorauszahlung gutgeschrieben. Derselbe Betrag wird dann
als „Stromkosten“ auf alle Parteien umgelegt. Bei Heizung nach
Verbrauch.Das verstehe ich nicht? Welche anteiligen Kosten?
Von was?
Also wenn ich für 2000 € Öl gekauft und von 5% ausgehe, sind
die Gesamtstromkosten 100 €. Die schreibe ich ihm gut.
Dann mache ich eine Abrechnung.
Richtig, und dort nehme ich dann als Kosten diese 100 EURO wieder auf. Dann ergeben sich, zuammen mit Wartungskosten und/oder Zählergebühren - die Gesamtkosten. Und diese werden letztlich je nach Abrechnungsmethoden prozentual verteilt, nach Wohnfläche und Verbrauch oder nach Quadratmeter. Und somit sind die Stromkosten der Heizung anteilig verteilt.
Aber wie weiss ich jetzt,
welcher Mieter wieviel der Stromkosten zu tragen hat?
Anhand des Ölverbrauchs?
Ja, anhand seines eigenen Verbrauches. Werden nur Verbrauchszahlen abgerechnet - was je nach Gebäude zulässig oder nicht zulässig ist, hat der Mieter A, der 35 % der Heizkosten hat auch 35 % der Stromkosten, der Mieter B, der 25 % hat auch 25 % Stromkosten und der Mieter mit 40 % Ölkosten hat dann eben 40 % der Stromkosten zu tragen.
:Ich hatte ziemlich genau 2000 € Ölkosten. 7,5% als Mittelwert
sind dann 150 €. Das sind dann die gesamten Stromkosten.
Diese lege ich jetzt auf die drei Mietparteien um, korrekt?
Ja, anteilig dem Verbrauch oder wenn nach Wohnfläche anteilig der Wohnfläche. Im Übrigen werden diese Kosten automatisch bei Heizkostenabrechnungsfirmen entsprechend umgelegt.
Gruss Günter
Danke
jetzt ist es mir klar.
Brunata, die meine Nebenkostenabrechnung macht, kennt sich damit nicht aus.
Kay
Danke
jetzt ist es mir klar.
Brunata, die meine Nebenkostenabrechnung macht, kennt sich
damit nicht aus.
Hallo,
war wieder einmal eine Urlaubsvertretung anwesend ? Was mich so stört sind diese zahlreichen Urlaubsvertretungen und Aushilfen, die allesamt keine Ahnung haben und die Aufgaben der Verteilung auf den Vermieter schieben. Dafür zahlt man nicht solch hohe Kosten für die Abrechnung. Nur, Brunata-Minol ist noch eine der besten Firmen, die Abrechnungen erstellt.
Als Vermieter hast Du mehrere Meldeblätter, die jährlich auszufüllen sind. Auf dem Blatt mit den Vorauszahlungen dann eben die Stromkosten zu den Vorauszahlungen rechnen. Bei dem Blatt mit der Kostenerfassung sind dort Stromkosten bei Heizungskosten einzutragen. Alles andere geht automatisch.
Gruss Günter
Hi
Hallo,
war wieder einmal eine Urlaubsvertretung anwesend ? Was mich
-) Du scheinst Dich auszukennen. Was die für einen Mist machen und an Rechnungen dann stellen ist wirklich unverschämt. Man muss bei denen alles schriftlich mitprotokollieren sonst sieht man alt aus.
Habe ich leider zu spät gemerkt.
so stört sind diese zahlreichen Urlaubsvertretungen und
Aushilfen, die allesamt keine Ahnung haben und die Aufgaben
der Verteilung auf den Vermieter schieben. Dafür zahlt man
nicht solch hohe Kosten für die Abrechnung. Nur, Brunata-Minol
ist noch eine der besten Firmen, die Abrechnungen erstellt.
Ich habe Brunata-Metronas… Ist nicht dieselbe oder?
Mir sagte ein Aussendienstmitarbeiter, die Neben und Heizkostenabrechnung würde maximal 150 € kosten.
Jetzt sind wir bei 400.
Dafür musste ich bei den Betriebskosten die ganzen Aufteilungen machen, habe das auch gemacht weil ich es selber lernen und wissen wollte. Die ABrechnung war dann aber immer noch falsch, weil sie meine Angaben ignoriert haben. Ich habe teilweise selber in einer Wohnung gewohnt, dann bin ich ausgezogen. Etwas später wurde der Ausbau der dritten Wohnung fertig. Und Brunata hat alle Nebenkosten so verteilt, das alle drei Mieter gleichlange in der WOhnung wohnen. Was Unsinn ist.
Also mussten sie es neu machen.
Bevor die Heizkostenabrechnung kam, habe ich schon eine Mahnung für die Nebenkostenabrechnung bekommen.
Und auch was an der Heizung für die dritte Wohnung geändert werden muss, hat mir der Aussendienstmitarbeiter erklärt (und meinem Installateur). Ergebnis: Die Verwaltung sagt, da fehlt was um es richtig aufzuteilen.
Offensichtlich ist auch beim Ablesen ein Fehler unterlaufen. Eine Mieterin beschwerte sich, weil der Wert in einem Zimmer, wo sie angeblich nie die Heizung anmacht, höher war als in allen anderen Räumen zusammen. Der Aussendienstmitarbeiter hat sie einfach stehen lassen und gesagt: Es ist auf jeden Fall alles richtig. Das vielleicht das Röhrchen oder anderes defekt sein könnte, hat er verneint.
Das dumme dabei:
Wenn meine Mieter nicht richtig berechnet werden, zahlen sie nicht.
D.h. sie zahlen mir nichts.
Und ich habe den Ärger und die Kosten und Brunata überhaupt keine Verantwortung.
Als Vermieter hast Du mehrere Meldeblätter, die jährlich
auszufüllen sind. Auf dem Blatt mit den Vorauszahlungen dann
eben die Stromkosten zu den Vorauszahlungen rechnen. Bei dem
Blatt mit der Kostenerfassung sind dort Stromkosten bei
Heizungskosten einzutragen. Alles andere geht automatisch.
Naja.
Die haben mir gesagt, die Stromkosten sind 4% vom Verbrauch.
Daher bräuchte ich all den Gedöns nicht.
ABer berechnet haben sie es nicht.
Am Montag angerufen, bis heute keine Antwort.
Nicht mal eine Email. Denn sie dürfen nicht ins Ausland telefonieren (bin in CH). Daher muss ich immer anrufen oder Emails schreiben.
Aber bei dem Saftladen muss ich Briefe schreiben, denn nur dann habe
ich was schriftlich.
ÄRGER
Kay