Wir bekamen unsere Stromabrechnung und haben ein Guthaben.
Nun verlangen sie zu dieser Rechnung noch eine Abschlagssumme die im August fällig ist mit der Begründung diese setzt sich aus mehreren Abschlägen zusammen die aufgrund einer verspäteten Rechnungslegung nicht eingefordert wurden.
Ich sehe nicht ein diese Summe zu bezahlen liegt der Fehler nicht bei uns.Müssen wir bezahlen oder nicht?
MfG Angela
Hallo,
ich benötige noch mehr Infos!
Wie alt sind die Forderungen? Sind sie nachvollziehbar?
Bei einer Abbuchung würde ich erstmal stornieren wegen „Einspruch gegen Forderung“!
Wenn allerdings wirklich die Forderung besteht und nicht älter als ein Jahr ist, kommt ihr wohl nicht drum rum und müsst zahlen!
Ich hoffe, ich konnte euch helfen.
MfG
stgausr
Hallo,
ich benötige noch mehr Infos!
Wie alt sind die Forderungen? Sind sie nachvollziehbar?
Bei einer Abbuchung würde ich erstmal stornieren wegen
„Einspruch gegen Forderung“!Wenn allerdings wirklich die Forderung besteht und nicht älter
als ein Jahr ist, kommt ihr wohl nicht drum rum und müsst
zahlen!Ich hoffe, ich konnte euch helfen.
die jetzige Endabrechnung betrifft es.Wir bekommen ein Guthaben überwiesen und gleichzeitig sollen wir noch eine Abschlagszahlung leisten nur weil die zu spät was verrechnet haben.Das sehen wir natürlich nicht ein.
MfG
stgausr
Hallo Angela,
da bin ich der falsche Ansprechpartner-mein Fachgebiet ist Abrechnung in der Zahnmedizin-also sorry.
MfG Helga
Hallo Angela,
da bin ich der falsche Ansprechpartner-mein Fachgebiet ist
Abrechnung in der Zahnmedizin-also sorry.
MfG Helga
Trotzdem Danke.
das kann man nur mit der Tuzrnusrechnung nachvollziehen.
Gruß, Sabine
das kann man nur mit der Tuzrnusrechnung nachvollziehen.
Gruß, Sabine
Danke für die Info.
LG Angela
Also,
die verlangen einen Aufschlag auf die schon vorhandenen Abschlagszahlungen oder wollen die eine Einmalzahlung, weil sie vergessen haben etwas zu berechnen?
Gruß
stgausr
ja die wollen noch eine Einmalzahlung weil sie vergaßen die Stromerhöhung ab Mai zu berechnen.Ich sehe das nicht ein da die Stromerhöhung bei dem Gewinn nicht gerechtfertigt ist,oder sehe ich das falsch.Wenn die träumen könne wir doch nichts dafür.
Also,
grundlegend ist es so, dass Sie Einspruch gegen die Zahlung einlegen können, wegen ungerechtfertigt und dieOffenlegung der Kalkulation beantragen, was die Ihnen allerdings verweigern werden. Das ganze muß!!! schriftlich per Einschreiben Rückschein gemacht werden.
Danach dürfen die Ihnen auch nicht die Leistung verweigern, sofern Sie Ihre Abschläge weiterhin wie bisher zahlen.
Gruß
stgausr
ja die wollen noch eine Einmalzahlung weil sie vergaßen die
Stromerhöhung ab Mai zu berechnen.Ich sehe das nicht ein da
die Stromerhöhung bei dem Gewinn nicht gerechtfertigt ist,oder
sehe ich das falsch.Wenn die träumen könne wir doch nichts
dafür.
Also,
grundlegend ist es so, dass Sie Einspruch gegen die Zahlung
einlegen können, wegen ungerechtfertigt und dieOffenlegung der
Kalkulation beantragen, was die Ihnen allerdings verweigern
werden. Das ganze muß!!! schriftlich per Einschreiben
Rückschein gemacht werden.
Danach dürfen die Ihnen auch nicht die Leistung verweigern,
sofern Sie Ihre Abschläge weiterhin wie bisher zahlen.Gruß
stgausr
Vielen Dank für die Information,werde es so machen.Habe ohnehin den Anbieter gewechselt weil dieses Unternehmen zu teuer ist.
LG Angela
ja die wollen noch eine Einmalzahlung weil sie vergaßen die
Stromerhöhung ab Mai zu berechnen.Ich sehe das nicht ein da
die Stromerhöhung bei dem Gewinn nicht gerechtfertigt ist,oder
sehe ich das falsch.Wenn die träumen könne wir doch nichts
dafür.