Stromversorger pleite - Insolvenzverwalterfrage

Mal angenommen ein Stromversorger ginge Pleite.
Der liebe A holt die Lastschrift (Vorauszahlung für 3 Monate) zurück.
A wurde nur 6 Wochen von den 3 Monaten mit Strom beliefert.

Hat der Insolvenzverwalter das Recht den gesamen Betrag für die 3 Monate zurückzufordern oder muss A eine Abrechnung über die in den
6 Wochen verbrauchten kwh erhalten und überweist nur diesen Betrag?

Dankeeeee
irgendwieundsowieso

Hallo!

Lies diese Info durch und klicke die Einzelfragen unten an.
http://www.loewenzahn-energie.de/fragen-antworten-in…

MfG
duck313

Danke für den Versuch.
Hatte ich schon vorher gesehen, aber nicht den Eindruck, dass die spezifische Situation des A dort Klärung erfährt. Lasse mich aber gern eines Besseren belehren.

Ausgehend von den Antworten die Löwenzahn bietet stellt sich dann ein großes Problem für den Verbraucher.

Löwenzahn sagt das auch weiterhin gezahlt werden muss. Für laufende Leistungen ist das ja auch berechtigt (wenn denn überhaupt noch geliefert werden kann).
Aber was ist mit Vorkasse? Das Geld fließt dann in die Insolvenzmasse ein, der Strom wird aber nicht mehr von Löwenzahn geliefert sondern vom ortsansässigen Grundversorger, und der will natürlich auch bezahlt werden - und das geschieht eben nicht aus der Vorauszahlung sondern extra.

Man wird hier also sehr wahrscheinlich mit seinen Ansprüchen leer ausgehen und sein Geld nicht wiedersehen.

Ich würde dann besser mein Geld zurück buchen wenn das noch noch möglich ist und es dann auf ein Mahnverfahren ankommen lassen, denn dann wären nur die Forderungen durchsetzbar für die auch tatsächlich eine Leistung erbracht wurde.

Noch eine persönliche Meinung: Das wird nicht der letzte Energieanbieter sein der Pleite macht. Der Gesetzgeber sollte hier unbedingt handeln und solche Geschäftsmodelle mit längerfristigen Vorauszahlungen und Boni-Versprechen völlig verbieten oder ersatzweise den Verbraucher bei Insolvenzfällen besser schützen so das ihm keinerlei Schaden entstehen kann. So lange wie das nicht der Fall ist gilt für mich: Finger weg davon, auch wenn das Angebot noch so günstig erscheint…