Hallo , wenn ein Stromlieferant seit 1.5.2013 wie vertraglich vereibart, den mtl. Teilbetrag vom Stromkunden abbucht und dies lt. mails auch weiterhin verweigert (es ist nie eine Rückbuchung erfolgt), so geht man davon aus, dass wegen der Kündigung des Kunden nach einem Jahr der Bonus nicht oder verzögert ausgezahlt werden soll. Beim Lastschriftverfahren könnte man 8 Wochen lang zurückbuchen, was bei Banküberweisungen nicht geht.
Weiterhin hat der Versorger das Recht bei rückständigen Zahlungen von über einem Monat eine Kündigung auszusprechen. Sollte der Einziehungsauftrag vom Versorger rechtmäßig einseitig zurückgenommen werden können, wäre das ein Kündigungsgrund wegen Zahlungsverzug zum Nachteil des Kunden. Beschwerde ist nach 111aENWG beim Versorger heute eingelegt worden, da er lt. einer aktuellen mail von gestern auf Banküberweisung besteht. -
Danke und frdl. Grüße
wo ist die frage? (owt)
keine frage - keine antwort.
ich verstehe nichtmal den ersten Satz. Anscheinend spricht der Autor kein deutsch oder sowas.
Bitte den Text überarbeiten
und so schreiben, dass man ihn auch verstehen kann.
Sorry, ich habe den Beitrag neu verfasst und eingestellt, war wirklich total unübersichtlich. Danke Euch !
Ja, danke - habe den Text neu geschrieben und eingestellt. Danke ! Gruß K.