Stromvertrag durch Vermieter abgeschlossen?

Hallo an’s Forum,

darf der Wohnungsverwalter unserer Mietwohnung einen Vertrag mit einem Energieversorger abschliessen ohne dass ich es weiß / will?

Genau dies ist bei uns der Fall.
Wir haben eine zweite Wohnung angemietet.
Es ist eine Eigentumswohnung und der Vermieter wird hier durch einen Wohnungsverwalter vertreten. Dieser hat ohne unser Wissen einen Vertrag mit dem örtlichen Energieversorger geschlossen.
Davon haben wir erst erfahren als der fertige Vertrag ins Haus geflattert kam mit „Wir freuen uns Sie als Kunden begrüssen zu dürfen…und…bitte zahlen Sie…“

Wir haben NICHTS unterschrieben und im Mietvertrag steht zu diesem Thema kein Wort.
Ich würde mir gern selbst einen Energieversorger aussuchen…!!

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe.

Hallo, davon habe ich noch nie gehört, ist das eventuell in den Nebenkosten geregelt? sonst würde ich die Versorgung ddurch den Verwalter ablehnen.

Grüße Michael

Ich habe den Meitvertrag gerade nochmal durchgelesen. Es steht nichts dazu drin. (ist ja normaler Weise auch Sache des Mieters, oder? Also bei unserer ersten Wohnung habe ich mich damals auch selbst gekümmert)
Meine Anfrage bei der Wohnugnsverwaltung wurde abgeschmettert mit der Antwort dass wäre so Standart weil der Mieter ja nicht belastet werden dürfe im Fall dass der neue Mieter vergisst sich bei dem Energieversorger anzumelden…

Also soll ich in Widerspruch gehen? Eine Kündigung an den Energieversorger schreiben und darauf hinweisen dass ich nichts unterschrieben habe…?

Es tut mir leid, mit Mietrecht kenne ich mich nicht aus!

Den Versorger kann man normaler weise frei wählen. Wenn der Vertrag zu teuer ist halt wechseln.
Grüße Michael

Hi,

leider ist das nicht unbedingt mein Part.
Aber eines kann ich gern empfehlen.
Ein Rat bei der Verbraucherzentrale kostet zwar einen kleinen Obolus, aber man ist auf der richtigen Seite.

MfG
Katja

Hallo Optax,
weder der Wohnungsverwalter noch der Eigentümer kann den Stromversorger für die Wohnung aussuchen, das ist alleine Sache des Mieters, der ja ausschließlich auch der Vertragspartner ist.
Der Wohnungsverwalter i.S.d. WEG (Wohnungseigentums Gesetzes) kann nur für den Allgemeinstrom (Heizung und Treppenhaus) den Stromlieferungsvertrag abschließen.
MfG
Hartmut Eger, Dipl.Verwaltungswirt
Freier Sachverständiger in der Wohnungswirtschaft

Hallo Herr Eger,

vielen Dank für Ihre Antwort.
So wie Sie es darstellen war / ist auch mein Bauchgefühl. Da ich mein Recht als Mieter jedoch nicht in alle Facetten kenne wollte ich Jemanden fragen der da mehr wissen könnte.
Wie soll ich mich jetzt verhalten. Geht es nach der Meinung des Wohnungsverwalters ist ja Alles rechtens (man dürfe dass um den Vermieter zu entlasten) Soll ich bei dem Energieversorger etwas schriftlich einreichen - oder werten die das dann als Zusage zum Vertrag von dem ich dann in ihren Augen kündigen will?
Soll ich überhaupt nicht reagieren und mir einen Energieversorger meiner Wahl aussuchen?

Herzliche Grüße
Robin Großer

Hallo,

das geht ja gar nicht! Du bist der Mieter und kannst Dir Deinen Stromanbieter selbst aussuchen, das darf der Eigentümer gar nicht. Mach ihn auf Deine Rechte aufmerksam und teile dies auch dem Stromanbieter mit, dann müßtest Du aus der Sache wieder rauskommen. Dem Vermieter würde ich mal so richtig meine Meinung geigen.
Viel Glück.

MfG
murmeltier

Das muß er sogar, denn die Wohnung muß mit funktionierendenm Strom übergeben wqerden. Es steht Ihnen frei, diesen Vertrag fristgerecht zu kündigen.