was passiert,wenn ich den neuen Stromlieferanten ab 1.7. beginn,doch nicht will,mir die 3 Monate Kündigungsfrist zulange dauern,widerrufsrecht verstrichen ist,ich die Abschläge immer wieder zurückbuchen lasse.
Falle ich dann nur in die Grundversorgung oder können die noch mehr von mir kassieren ? Gebühren ?
In der Grund versorgung wäre ich mit den Abschlägen nämlich Günstiger
- Die Frage betrifft keinen Stromexperten, sondern einen Juristen
- Du hast mit dem neuen Anbieter einen Vertrag und der ist bitte einzuhalten bzw. unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu kündigen.
- Schon die Idee, die Abschläge zurückbuchen zu lassen, sagt viel über Deinen Charakter. Hoffentlich zerrt Dich der Anbieter vor Gericht, dann wirds richtig teuer.
Mit wenig freundlichen Grüßen
Matthias
In der Regel hat man ab Vertragsabschluss ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Danach kommt man aus dem Versorgervertrag nur nach Ablauf der kompletten Vertragslaufzeit raus oder - falls der Versorger während der Vertragslaufzeit ausservertraglich die Tarife erhöht.
Einfach die Abschläge zurück buchen bzw. den Abbuchungsauftrag bei der Bank stornieren ist nicht ratsam, da dies einen Vertragsbruch bedeuten würde, zu Mahnungen und zu einem sehr, sehr kostspieligen Gerichtsverfahren führen kann.
Mein Tipp:
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Sollten Sie den Vertrag in den letzten 14 Tagen abgeschlossen haben, dann kündigen Sie ihn SOFORT (per Einschreiben oder per Fax).
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Ist die Kündigungsfrist bereits verstrichen, rufen Sie den Kundenservice des Versorgers an und versuchen Sie den Vertrag im beiderseitigen Einverständniss aufzulösen.
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Überprüfen Sie auf einen kostenlosen Verbraucherportal wie z.B. http://www.stromkunde.info, ob Sie einen günstigeren Versorger finden und schliessen Sie einen 12 oder 24 Vertrag ab. Lokale Grundversorger sind in der Regel nicht besonders günstig. Es lohnt sich, die regionalen Anbieter zu vergleichen.
Mit internetten Grüßen,
Andreas Schmidt
Hallo mickyklaus,
ein solcher Fall ist mir bisher noch nicht vorgekommen. Deshalb stelle ich einfach einmal einige Vermutungen an:
Ich gehe davon aus, dass du mit dem neuen Stromlieferanten keinen Vertrag über eine festgesetzte Laufzeit, also z. B. Abnahmevertrag über 12 oder 24 Monate, unterschrieben hast; du könntest also jederzeit mit dreimonatiger Frist kündigen, richtig?
Wenn also die Widerrufsfrist verstrichen ist, kannst du nur auf Kulanz hoffen, vor dem Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Vertrag heraus zu kommen.
Im übrigen dient ja gerade die Widerrufsfrist dazu, sich das ganze noch einmal zu überlegen. Danach gilt die Entscheidung dann als abgemacht.
Der Anbieter kann also auf Zahlung des Verbrauchs bis zum Ablauf der Kündigungsfrist bestehen.
Bei Zahlungsverweigerung könnte m. E. der Stromlieferant das ordentliche (gerichtliche) Mahnverfahren einleiten, was dich letztlich teurer zu stehen käme (vom Schufa Eintrag ganz abgesehen), als diese drei Monate normal zu zahlen (hast du denn schon die Kündigung an den neuen Anbieter verschickt? Wenn nicht dauert es ja noch länger).
Außerdem fällt man wohl in einem solchen Fall nicht automatisch in die Grundversorgung zurück. Das ist nur dann der Fall, wenn der neue Anbieter/ Lieferant Insolvenz anmeldet oder diesem Anbieter durch sonstige Umstände der Geschäftsbetrieb nicht mehr möglich ist (aktuelles Beispiel ist Teldafax).
In deinem Falle könnte ich mir gut vorstellen, dass bei fortdauernder Zahlungsverweigeruung ( in diesem Falle Rückbuchung der Lastschriften) die Stromversorgung blockiert wird.
M. E. müsstest du „ganz normal“ einen neuen Anbieter suchen, in diesem Falle also den Grundversorger, und einen Liefervertrag mit dem neuen Anbieter abschließen, der dann die Kündigung beim Vorversorger vornimmt. Natürlich wird sich der neue Stromlieferant an die Vertragsbedingungen halten und muss die zuvor vereinbarten Kündigungsfristen einhalten.
Mir ist bisher allerdings auch noch nicht bekannt gewesen, dass der Grundversorger tatsächlich günstiger ist, als alternative Anbieter.
MfG,
Axel Görke