Hallo,
Beim Wechsel des Stromanbieters geht man i.d.R. einen Vertrag mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten ein.
Wie sieht es hier mit einem möglichen Umzug aus, der in diesem Zeitraum zumindest nicht ausgeschlossen werden kann?
A)innerhalb der Region
B) Bundesweit
Danke
Beim Wechsel des Stromanbieters geht man i.d.R. einen Vertrag
mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten ein.
So? Bei mir ist das nicht so.
Wie sieht es hier mit einem möglichen Umzug aus, der in diesem
Zeitraum zumindest nicht ausgeschlossen werden kann?
A)innerhalb der Region
B) Bundesweit
Wenn eine Versorgung mit Strom am neuen Wohnort nicht möglich ist, dürfte es sich um einen Fall des § 314 BGB handeln: also Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung. Steht vielleicht sogar in den AGB.
Levay
Hallo,
Beim Wechsel des Stromanbieters geht man i.d.R. einen Vertrag
mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten ein.
Das kann so sein, muss aber nicht. Zudem gibt es noch den Sonderfall, dass jemand im voraus eine bestimmte Menge an Strom kauft (und bezahlt).
Wie sieht es hier mit einem möglichen Umzug aus, der in diesem
Zeitraum zumindest nicht ausgeschlossen werden kann?
A)innerhalb der Region
B) Bundesweit
M. W. endet der Vertrag (ähnlich wie beim KFZ die Versicherung mit der Ab-/Ummeldung) mit dem Tag des Auszuges, sofern der Stromlieferant entsprechend informiert ist. Das wäre m. E. auh logisch, weil ja ein Vertragsbestandteil (die im Vertrag genannte Abnahmestelle) entfällt. Würde der Vertrag über den Tag des Auszuges hinaus eine Stromabnahmebindung beinhalten, wäre der Lieferant im Umkehrschluss verpflichtet, an jedem anderen Ort (auf der Welt) zu liefern . . .
M. W. endet der Vertrag (ähnlich wie beim KFZ die Versicherung
mit der Ab-/Ummeldung) mit dem Tag des Auszuges, sofern der
Stromlieferant entsprechend informiert ist. Das wäre m. E. auh
logisch
Das ist nicht logisch und schon mal gar nicht Rechtslage. Es wird jedenfalls eine Kündigung erforderlich sein!
Levay
Beim Wechsel des Stromanbieters geht man i.d.R. einen Vertrag
mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten ein.
Hallo,
wenn man einen Vertrag abschließt, empfiehlt es sich zuvor den Inhalt desselben zu prüfen.
So einfach kann das sein.
Gruß
S.J.