Gehen wir mal davon aus, dass die ehemalige Freundin, mittlerweile Ehefrau, vor 6 Monaten eine Wohnung gekündigt hat und man danach zusammengezogen ist. Nun bekommt sie eine Stromabrechnung, welche aufgrund des Umzuges hin- und hergeschickt wurde, mittlerweile üner ein Inkassounternehmen läuft. Dabei fällt auf, dass auf der Rechnung eine Stromzählernummer aufgeführt wird, welche garnicht der Wohnung zugehörig war, denn dei Stromabrechnung wurde bereits erledigt, und somit wäre dies nun eine zweite Stromabrechnung für einen zweiten Zähler. Diesen hat die damalige Freundin aber selbst nie angemeldet. Nun erkundigt man sich bei der ehemaligen Vermieterin, die weiss angeblich von nix, aber lässt die ehemalige Mieterin auch nicht ins Haus um zu schauen welcher Stromzähler zu dieser zweiten Rechnung gehört - Fakt ist, dass es sich um zwei unterschiedliche Stromzähler handelt.
Was nun?
Inkasso Rechnung bezahlen?
Die Rechtschutzversicherung des Mannes, übernimmt diese eventuelle Anwaltskosten der ehemaligen Freundin, mittlerweile Ehefrau?
Kann die ehemalige Vermieterin einfach die „Ermittlung auf eigene Faust“ verhindern?
Gehen wir mal davon aus, dass die ehemalige Freundin,
mittlerweile Ehefrau, vor 6 Monaten eine Wohnung gekündigt hat
und man danach zusammengezogen ist. Nun bekommt sie eine
Stromabrechnung, welche aufgrund des Umzuges hin- und
hergeschickt wurde, mittlerweile üner ein Inkassounternehmen
läuft. Dabei fällt auf, dass auf der Rechnung eine
Stromzählernummer aufgeführt wird, welche garnicht der Wohnung
zugehörig war, denn dei Stromabrechnung wurde bereits
erledigt, und somit wäre dies nun eine zweite Stromabrechnung
für einen zweiten Zähler. Diesen hat die damalige Freundin
aber selbst nie angemeldet. Nun erkundigt man sich bei der
ehemaligen Vermieterin, die weiss angeblich von nix, aber
lässt die ehemalige Mieterin auch nicht ins Haus um zu schauen
welcher Stromzähler zu dieser zweiten Rechnung gehört - Fakt
ist, dass es sich um zwei unterschiedliche Stromzähler
handelt.
Was nun?
antworten
Inkasso Rechnung bezahlen?
Nur, wenn die Rechnung gerechtfertigt wäre.
Die Rechtschutzversicherung des Mannes, übernimmt diese
eventuelle Anwaltskosten der ehemaligen Freundin, mittlerweile
Ehefrau?
Nur, wenn die Vers. dies beinhaltet, ggf. nachfragen.
Kann die ehemalige Vermieterin einfach die „Ermittlung auf
eigene Faust“ verhindern?
Der VM ist nicht verpflichtet Privatpersonen bei eine Ermittlung zu unterstützen.
Was meint ihr?
Die gemieteten Zähler mit den bezahlten Rechnungen über den gesamten Zeitraum genau prüfen und die Ergebnisse der Gegeseite zur Prüfung mitteilen. Wenn die Zählernummer/n nicht gemietet wurde/n, die Rechnungen dafür zurückweisen mit dem Vermerk falsche Kundenzuordnung.