Vor ca. 20 Jahren überschrieb mir meine Mutter Ihr Gartengrundstück.
Zum damaligen Zeitpunkt und bis heute steht ein Stromzählerschrank ca. 1 Meter Lang x 30 cm breit x 1,50 Meter hoch, auf meinen Grundstück.
In diesen Stromzählerschrank befindet sich der Stromzähler und die Schaltuhr vom Dorflicht, er gehört also unsere Gemeinde.
Bisher habe ich diesen Stromzählerschrank geduldet obwohl er mich immer behindert hat und der Verlust der Nutzfläche war ja auch da.
Meine Frage da dieser Stromzählerschrank nicht im Grundbuchamt bezogen auf mein Grundstück eingetragen ist, ist das dann ein Schwarzbau oder??? und kann ich von der Gemeinde rückwirkend eine Miete für die ca. 20 Jahre verlangen und wenn ja in was für einer Höhe.
Ich gehe davon aus , das man auf jeden Fall keine Miete verlangen kann , rückwirkend schon gar nicht .
Die Gemeinde kann sich in Ihrem Fall auf ein Gewohnheitsrecht berufen , d.h .wenn sie den zustand bisher geduldet haben , können sie nun ohne schwerwiegende Gründe keine Abänderung des Zustandes verlangen. Zwecks genauer Prüfung empfehle ich die Konsultation es Fachanwaltes.
Rechte, welche nicht im Grundbuch eingetragen sind können dennoch Bestandsschutz haben, wenn sie der öffentlichen Nutzung dienlich sind. Die Gemeinde kann sich das Niesbrauchrecht auf diese elektrische Anlage auch im Nachhinein eintragen lassen. Eine Geldwerte Entschädigung ( keine Miete ) ist durchaus üblich. Die hält sich aber in Grenzen. Meist sind nicht mehr als ein paar € pro Jahr drin.
Ihre Gemeinde sollte Ihnen aber in dieser Frage mit Ausküftn auch entgegenkommen.
MfG
r.-a.
Hallo, solche Bauten unterliegen dem Baurecht der jew. Kommunen, ich kann darüber keine Angaben machen. Tut mir leid. Ich weiß jedoch so viel, daß man als Bürger bis zu einem gewissen Grad solche Bauten dulden muß, insbesondere dann, wenn sie der Versorgung dienen. Aus der 20 jährigen Duldung könnte auch seitens der Gemeinde ein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden. Ich glaube nicht, daß sie auf diesem Wege einen Cent sehen. Wenn man trotzdem eine Rechnung aufstellen wollte, so ist nach folgender Rechnung zu verfahren: Grundstücksgrösse in qm geteilt durch die monatl.Pacht bzw. Grd.stücksmiete mal 1 qm (angenommen, der Schaltkasten beansprucht 1qm).- Ich würde an Ihrer Stelle die Sache bei der Gemeinde offen ansprechen, am besten stellen Sie die Frage, was passieren würde, wenn sie das „Bauwerk“ einmal beschädigen sollten bzw. wenn sie zu Fall kommen und sich den Kopf an dem Kasten anschlagen würden usw. usw.- Machen Sie unbedingt alles schriftlich. Ihnen kann allerdings passieren, daß Sie für den einen Qm enteignet werden, da dies im allg. Interesse ist. Dafür könnten Sie dann entschädigt werden.- Gruß, Achim
Lieber WilliWinzig,
die Gemeinde hat sicher verbriefte Rechte an ihrem Stromzählerkasten. Das kann entsprechend gesetzlicher Verankerung der Lieferung von Infrastruktur an die Gemeindebürger begründet sein, oder aber vielleicht im Grundrecht. Würde die Gemeinde den Zähler abmontieren und die Versorgung der Dorfbeleuchtung ausfallen, dann hätte damit niemand Freude.
Eine eindeutige Aussage können Sie aber nur von einem Juristen erhalten, vielleicht treffen Sie mal einen Notar oder Rechtsanwalt für eine Erstunterredung (die sollte kostenlos sein).
Wenn Ihnen dabei Mut gemacht wird zu klagen, dann sollten Sie das tun und Ihre Erfolgschancen vorher bewerten.
Eine Bewertung Ihrer Forderung aus 20 Jahren fällt schwer, da dafür der Grad Ihrer Benützungsbehinderung, des Gewährens von Zutritt für die Zählerablesung und andere Faktoren eine Rolle spielen. Ausserdem kommen Verjährungsfragen dazu.
Darüber sollte Ihnen auch ein Jurist bzw. ein Fachmann Auskunft geben können.
Alles Gute,