Mein neuer Mieter verlangt, das er jederzeit an seinen Stromzähler zum ablesen kann. Dieser befindet sich im verschlossenem Heizungsanlagenraum eines Mehrfamilienhauses ( mehrere Eigentümer ). Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Unser Hauswart muß doch wohl unmöglich jeden Tag punkt 19Uhr meinem Mieter- was ihm am liebsten wäre- den Zugang zu diesem Raum ermöglichen.
Die tatsächliche Rechtslage dazu ist mit leider nicht bekannt.
Lässt sich in einem sachlichen Gespräch nicht klären, dass der Mieter gerne seine Zählerstände gelegentlich ablesen /kontrollieren kann? Wo zu meint er es denn ständig an den Zähler zu müssen? Ich kenne einige Häuser, in denen der Mieter nicht 24h am Tag an den Zähler kann.
Sehr geehrte Frau…, sehr geehrter Herr…,
leider kann ich Ihnen in Ihrem Fall nicht weiter helfen.
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit freundliche Grüßen
Kinimatze
Hallo,
hört sich sehr interessant an, ist aber wohl nur ein Scherz. Der Mieter hat das Recht „jederzeit“ an den Zähler zu können, wenn dieser frei zugänglich ist. Dass er aber eine Person zu seiner Zeit „mietet“ damit dieser den Zugang öffnet, ist nicht jederzeit. Jederzeit heißt, er kann bei berechtigten Verdacht, den Zugang wünschen. Dies würde ich zur Kontrolle des Verbrauches nach einer Zeit, monatlich für möglich halten. Da die Zähler geeicht sind, ist eine tägliche Kontrolle unrealistich. Will der Mieter eine erstinhaltliche Kontrolle für seinen Stromverbrauch feststellen, so muss ein brechtigter Hintergrund vorliegen. Dazu wäre auch eine Abrechnung zur Kontrolle notwendig, alles Weitere ist Schikane und kann abgelehnt werden. Dies sollte aber in einem Gespräch geklärt werden. Mieter haben Rechte aber nicht zur Schikane für Vermieter.
Gruß tummle
Leider ist mein Mieter wohl ein absoluter Kontroll-Freak und regt sich über alles und jeden auf. Es ist seine erste Wohnung zur Miete ( trotz seiner über 50 Lebensjahre ) und ist stoltz auf sein dreißigjähriges tägliches „Stromzählerprotokoll“ aus seinem ehemaligem eigenem Haus, naja andere zählen Schäfchen um einschlafen zu können, er liest sicher seine Aufzeichnungen…
Ist also leider kein Witz.
Aber vielen Dank für die Antwort, bestärkt mich insofern darin, das ein Vermieter sich nicht jeder Schikane aussetzen sollte.
Vielen Dank für die Antwort ( s. auch meine Antwoart an tummle ).
Mit dem Hausmeister wurde schon aller 4 Wochen diese „Sondersichtungen“ durchgeführt, das ist meinem Mieter aber zu wenig, das wurde unserem Hausmeister dann aber ( verständllicherweise ) zu bunt.
Hallo Krämerin,
hierzu gibt es keine eindeutige Lösung anhand von Urteilen oder dem Gesetz.
Vielleicht gibt es eine Zwischenlösung, dass der Hauswart 1 mal in 2 Monaten den Zugang ermöglicht oder jedes Wochenende.
Einen Schlüssel auszuhändigen würde ich bei der Hausverwaltung anfragen, ob das möglich ist. Wobei der Hausverwalter das sicher ablehnt. So könntest Du aber Deinem Mieter zeigen, dass Du es versucht hast und es gar nicht an Dir liegt.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Viele Grüße
Immopassion
Tut mir leid, kann ich nicht.
Würde aber sagen 1 mal im Monat ist maximal.
mfg
Kiecksee
Sehr geehrte Krämerin, bei mir sind die Zähler in einem frei zugänglichen Raum. Ob das Pflicht ist, ist mir nicht bekannt (fragen Sie beim ortsansässigen Hauseigentümerverband " Haus und Grund" oder bei Ihrem Stromanbieter nach).
Zähleranlagen in verschlossenen Räumen bieten erhöhte Sicherheit gegen unerlaubte Manipulationen (ich hoffe, das hat Ihr Mieter nicht vor).
Der Zugang ist unter folgenden Bedingungen zu Gewähren:
-Der Termin für einen Zählerzugang ist anzumelden und zu begründen.
-Der Termin ist in Übereinstimmung mit den Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Beteiligten einzuordnen.
- Die Häufigkeit des Zählerzugangs des Mieters kann in begründeten Fällen in zumutbaren Abständen beantragt werden (z.B. Kontrolle des Monatsverbrauches oder zur Verbrauchsoptimierung eines Gerätes) -Stromanbieterablesung erfolgt ohnehin zentral ohne Mieter und in der Regel 1 x im Jahr oder zusätzlich bei Anbieterwechsel).
- Den Schlüssel für den Raum müssen Sie dem Mieter nicht aushändigen. Seine Anträge müssen plausibel und zumutbar sein.
Meine Erfahrungen sagen, dass solche Mieter ein Leben lang Ärger bereiten. Die sind so gestrickt.
Lassen Sie sich schriftlich begründen, wofür er den ständigen Zugang zu seinem Zähler außer für Ablesung des Zählerstandes noch benötigt. Nicht genehmigte Manipulationen an seinem Zähler sind strafbar.
Mit freundlichem Gruß Littleservice
Hallo,
das ist nicht üblich.
Warum will der Mieter täglich zu seinem Stromzähler?
Am besten sich schnell von diesem Mieter trennen, denn es wird auf dauer immer schlimmer.
MfG
Kley
Danke für die Antwort,
wie schon an guypratte geschieben,er ist ein Konrtoll-Freak und das ihm selbst alle 4 Wochen Zähler ablesen zu wenig waren.
Ihm einen schlüssel zu diesem Raum aushändigen - unmöglich! Darin befinden sich auch die lüftungsanlage etc. .
Nein, es reicht 1 x im Jahr oder zusätzlich nach Absprache, aber nicht jeden Monat.
Ich komme (eigentlich) nie an meinen Zähler (vom EVU), aber die Hausmeister legen einen Zettel in den Briefkasten (brauche ich nur 1 x im jahr für EVU, damit die Rechung kommt).
Verlangen kann er viel und Ablesung zu Bürozeiten oder wenn er monatlich den Verbrauch wissen will, gegen Gebühr, sonst 1 x im Jahr (wie alle Zähler)