Stromzähler kaputt, oder wie?

Folgendes:

Ich habe es mit einem Stromzähler zu tun, der offenbar die richtigen
Verbrauchswerte anzeigt. Wenn aber kein Strom verbraucht wird, läuft das
Zählwerk gaaanz langsam RÜCKWÄRTS, der Verbrauchswert wird also langsam wieder
kleiner.

(Praktische Sache, könnte man denken - aber er ist in einem Atelier angebracht,
das Teil einer Ateliergemeinschaft ist. Dieses Atelier will ich demnächst
beziehen und der Vermieter sagt mir, für die Einzelatelier-Zähler seien auch die
einzelnen Untermieter zuständig, und möchte jetzt, dass ich auf eigene Kosten
den Zähler austausche. - Sonst müssen eben die anderen Mieter am Ende das
bezahlen, was auf meinem Zähler wieder wegsubtrahiert wurde. Und das will man ja
auch nicht…)

Der Zähler hat folgende Aufschrift (bin Laie!):
AEG Drehstromzähler
Form C11 G
3x 220/380 V
10(40) A 50 Hz
1 kWH = 150 Ankerumdr.
Schltg. 400 1958

Frage:

Ist der notwendigerweise kaputt - oder (Aufschrift „1958“!) einfach seit Anno
Dulle nicht mehr geeicht? Angeblich muß das ja alle 19 Jahre oder so
passieren… - Wenn dem so wäre, wer eicht da?
Weiß jemand, ob es sich eher lohnt, das Ding reparieren oder neu eichen zu
lassen?
Oder besser gleich einen neuen kaufen?
Und wenn ja, wo krieg ich denn am günstigsten einen her, der wahrscheinlich auch
funktioniert?

Danke euch für jeden Tipp!

Hallo

hört sich so an, als ob die Phasen des Zählers vertauscht wären, aus Aus- und Eingang (ob wohl der Vormieter ein Spassvogel oder ein Betrüger war?). Ist zwar nur eine Kleinigkeit, aber darum sollte sich ausschließlich ein Elektriker kümmern.

Ein Rechtsstreit lohnt sich wohl nicht für die 100 Euro die ein Elektriker mit Anfahrt kosten wird (ist der Zähler tatsächlich defekt kommt noch mal ungefähr 50 Euro dazu). Dennoch ist im Grunde genommen der Vermieter für solche Mängel verantwortlich, von einer Schönheitsreparatur kann keine Rede sein.

Versuche mal Dich so weit zu einigen dass jeder von Euch Mieter/Vermieter die Hälfte bezahlt. Schließlich kannst Du auch Druck über die Nachbarn machen, die es gar nicht lustig finden werden, Deinen Strom mitzubezahlen.

Gruß Gerold

Wenn ein Zähler zur Abrechnung verwendet wird, dann MUSS er geeicht sein. Alles andere wäre eine Ordnungswidrigkeit. Außerdem dann natürlich anfechtbar. Der Eichaufkleber ist vorne auf dem Zähler drauf. Ist die Eichung älter als (ich glaube) 12 Jahre, dann muß der Zähler nachgeeicht werden. Da die Dinger aber so günstig sind, ist es sinnvoller, sich einen neu geeichten regenerierten einbauen zu lassen. Das sind gebrauchte Zähler, die überprüft wurden und neu geeicht sind. Dann hat man für die Dauer der Eichung wieder seine Ruhe. (wie gesagt ich glaube 12 Jahre.) Ich bin nur nicht sicher ob das 16 Jahre waren. 12 aber zu 99% sicher. Diese neu geeichten Zähler können auch z.B. Baujahr 1972 sein, aber das ist egal. Der Zählerstand ist dann in der Regel irgendwas, da der Zähler ja nicht neu ist. Am besten Anfangsdatum und Stand direkt auf dem Zähler auf einem Aufkleber anbringen.

Das ist erstmal das Wichtigste. Sollte ein neuer Zähler fällig sein, kann der Elektriker dann schon feststellen, ob der alte richtig angeschlossen war.

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