Hallo zusammen,
angenommen, ein Mieter stellt zufällig fest, dass sein Stromzähler defekt zu sein scheint, denn die Anzeige des Stromzählers bleibt über mehrere Tage unverändert.
Er meldet das telefonisch seinem Stromanbieter.
Dieser verweist ihn an den Netzanbieter, weist aber darauf hin, dass der Mieter die Kosten der Überprüfung selbst zahlen muss, wenn sich herausstellt, dass der Zähler nicht defekt ist.
Fragen:
- Hat der Mieter nicht seine Schuldigkeit getan? Mit dem Netzanbieter hat er doch gar keinen Vertrag.
- Muss der Mieter im ungünstigen Fall (s.o.) die Überprüfung selbst bezahlen?
- Was würde passieren, wenn der Mieter nichts weiter unternimmt und sich bei der Jahres-Zählerablesung herausstellt, dass der Zähler tatsächlich defekt ist. Darf der Stromanbieter den Verbrauch dann schätzen? Da der Mieter neu eingezogen ist, gibt es keine Vergleichszahlen aus den Vorjahren.
- Da der Mieter Student ist und die Wohnung nur an 4 Tagen die Woche und in den Semesterferien gar nicht bewohnt, liegt sein Verbrauch wahrscheinlich deutlich unter dem Durchschnitt für eine Person.
- Sollte der Mieter seine Meldung an den Stromanbieter schriftlich machen?
Viele Grüße
Dirk