Hallo,
ich hoffe, ich bin in diesem Forum mit meiner Frage richtig: Also:
In dem Falle, dass man das Stromwerk, das einen beliefert, um eine zwischenabrechnung zu einem zeitpunkt bittet, an dem der Untermieter auszieht um etwaige Nachzahlungen mit ihm zu verrechnen, dieses dies aber verweigert, weil der untermieter nicht Vertragspartner ist; wie könnte man diese Zwischenabrechnung dennoch beim Werk durchsetzen?
Hoffe, diese etwas skurille Frage ist halbwegs verständlich?
Gruß Kristin
Hallo,
In dem Falle, dass man das Stromwerk, das einen beliefert, um
eine zwischenabrechnung zu einem zeitpunkt bittet, an dem der
Untermieter auszieht um etwaige Nachzahlungen mit ihm zu
verrechnen, dieses dies aber verweigert, weil der untermieter
nicht Vertragspartner ist;
da habe ich ein Verständnisproblem. Hat der Untermieter keinen eigenen Stromzähler wo er den Stand ablesen kann? Das reicht doch für eine NK-Abrechnung.
Hat er keinen eigenen Zähler, sondern nur der Hauptmieter, dann kann er bei Auszug doch selbst (mit Zeugen, Übergabeprotokoll etc.) den Zählerstand der Hauptwohnung ablesen.
wie könnte man diese
Zwischenabrechnung dennoch beim Werk durchsetzen?
In die AGB schauen. Zwischenablesungen sind schätzungweise kostenpflichtig. Vielleicht kann man fragen, ob sie gegen Vorkasse eine Zwischenablesung machen.
Hoffe, diese etwas skurille Frage ist halbwegs verständlich?
Naja, nicht wirklich.
TM
Hallo,
wie könnte man diese
Zwischenabrechnung dennoch beim Werk durchsetzen?
ich habe keine Ahnung, ob und wie man eine solche Zwischenabrechnung durchsetzen könnte (überhaupt nicht, würde ich vermuten), aber warum liest denn der Vermieter nicht einfach selbst den Zählerstand ab, um dann mit dem Untermieter abzurechnen (ich nehme an, der Vermieter hat mit dem Stromversorger einen Liefervertrag und erhält seinerseits irgendwann eine Abrechnung von diesem).
Andreas
Hallo,
dazu ist ein Blick in den Tarifbestimmungen des jeweiligen EVU
(Energie-Versorgungs-Unternehmen) zu werfen…
Bei manchen gibt es diese Möglichkeit,die Masse besteht aber auf der
„Jährlichen Ablesung“.
Ganz davon abgesehen ist das OHNE einen seperaten Zähler für den Untermieter sowieso uninteressant,da OHNE eigenen Zähler nur ein
FEST-Betrag als Pauschale vom Untermieter gezahlt werden Muss.
Hallo,
danke für die Antworten! Ich gebe zu, die Frage war etwas unverständlich formuliert, aber sie galt für den fall, dass der Vermieter den Zähler bereits abgelesen und den Stand dem Stromwerk mitgeteilt hat, diese sich aber weigern, eine Zwischenabrechnung zu erstellen, obwohl Mitarbeiter dies zuvor telefonisch zugesichert hatten und für den Fall dass der Untermieter, weil er mit dem Vermieter eine harmonische WG bildet und ihm daher vertraut, bereit ist, ohne eigenen Zähler die genau Hälfte des Betrages zu zahlen-Nur noch mal so zur Vervollständigung.
Gruß, Kristin!
Hallo,
der Vermieter den Zähler bereits abgelesen und den Stand dem
Stromwerk mitgeteilt hat, diese sich aber weigern, eine
Zwischenabrechnung zu erstellen,
die braucht man doch nicht, wenn man die Zählerstände hat, den Strompreis/KWh und die Zählergebühren oder sontige Grundgebühren.
Eine Zwischenanrechnung würde vermutlich unnötige Kosten verursachen.
und ihm daher vertraut, bereit ist, ohne eigenen Zähler
die genau Hälfte des Betrages zu zahlen-
Na dann passt doch alles und lässt sich doch bestimmt regeln.
Gruß