Strumschaden - Versicherung lehnt Schaden ab

Hallo zusammen,

vor längerer Zeit habe ich einen Sturmschaden bei unserer Hausratversicherung geltend gemacht.

Unsere Gartenmöbel hat es bei einem Strum „entschärft“. Alles wurde rechtzeitig und ordnungsgemäß mit Belegen gemeldet.

Da sich die Möbel jedoch auf der Terrasse befanden, lehnt die Versicherung den Schaden ab, da diese sich zum Schadenzeitpunkt nicht innerhalb des Versicherungsortes befanden ( § 10 Abs. 1 und 2 der Allegmeinen Bed. für Hausratvers.). Kann das wirklich sein?

Kommt evtl. die Wohngebäudeversicherung dafür auf - mal doof gefragt. Meines Erachtens sind solche Sachen dann gar nicht versichert bzw. abgedeckt.

Ich hatte bei der gleichen Versicherung auch einen Sturmschaden (schon Jahre her) erstetzt bekommen, allerdings handelte es sich um Sachen (Markise kaputt und zwei Glaslampen gesprungen) welche sich auf unserem Balkon befanden (damals noch eine Wohnung). Daher verstehe ich die Ablehnung nicht.

Widerspruch habe ich bereits erhoben, aber es wurde wieder abgelehnt.

Wie sieht es mit einem Gerätehaus aus? Kann man das in die Hausrat mit einschließen? Schließlich steht das ein Motorrad, Fahrräder und Tischtennisplatte usw. drin.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß

Sandra

Hallo zusammen,

vor längerer Zeit habe ich einen Sturmschaden bei unserer
Hausratversicherung geltend gemacht.

Unsere Gartenmöbel hat es bei einem Strum „entschärft“. Alles
wurde rechtzeitig und ordnungsgemäß mit Belegen gemeldet.

Da sich die Möbel jedoch auf der Terrasse befanden, lehnt die
Versicherung den Schaden ab, da diese sich zum
Schadenzeitpunkt nicht innerhalb des Versicherungsortes
befanden ( § 10 Abs. 1 und 2 der Allegmeinen Bed. für
Hausratvers.). Kann das wirklich sein?

Welche AHB ist das denn genau (da steht ein Jahr dahinter)?

Offensichtlich ist nach Deinem Umzug nicht klar, welche Wohnung jetzt versichert ist.

Grüße, Bernhard

hi

Unsere Gartenmöbel hat es bei einem Strum „entschärft“. Alles
wurde rechtzeitig und ordnungsgemäß mit Belegen gemeldet.

die Möbel hattest du sicher nicht IN deiner Wohnung aufbewahrt, oder ?

Da sich die Möbel jedoch auf der Terrasse befanden, lehnt die
Versicherung den Schaden ab, da diese sich zum
Schadenzeitpunkt nicht innerhalb des Versicherungsortes
befanden ( § 10 Abs. 1 und 2 der Allegmeinen Bed. für
Hausratvers.). Kann das wirklich sein?

yep steht so in dem o.g. Paragraphen - versichert ist was sich IN dem Versicherungsort (=innerhalb der Wohnung) befindet und nicht das, was sich auf dem Grundstück befindet (Ausnahme Markisen)

Kommt evtl. die Wohngebäudeversicherung dafür auf - mal doof
gefragt.

deinem Wohngebäude ist nichts passiert dachte ich ?

Ich hatte bei der gleichen Versicherung auch einen
Sturmschaden (schon Jahre her) erstetzt bekommen, allerdings
handelte es sich um Sachen (Markise kaputt und zwei Glaslampen
gesprungen) welche sich auf unserem Balkon befanden (damals
noch eine Wohnung). Daher verstehe ich die Ablehnung nicht.

die waren fest mit deiner Wohnung verbunden … das kann man von frei herumstehenden Gartenmöbeln nicht behaupten ;o)

Gruß H.

Da sich die Möbel jedoch auf der Terrasse befanden, lehnt die
Versicherung den Schaden ab, da diese sich zum
Schadenzeitpunkt nicht innerhalb des Versicherungsortes
befanden ( § 10 Abs. 1 und 2 der Allegmeinen Bed. für
Hausratvers.). Kann das wirklich sein?

Hi Sandra,

das ist so. Es gibt VHB 2008, da können gegen Mehrbeitrag „Sachen auf Terassen und Balkonen gegen Sturm und Hagel“ mitversichert werden.

Gruß Keki

hallo

Wie sieht es mit einem Gerätehaus aus?

über wg u.u. mit versicherbar (möglicherweise gegen mehrbeitrag)

Schließlich steht das ein Motorrad

über teilkasko

Fahrräder und Tischtennisplatte usw. drin.

über hausrat

snake

Hi,

ich gehe mal davon aus, dass dein Versicherer seine eigenen dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen kennt. Allerdings gibt es schon Gesellschaften die das auch laut Bedingungen anders sehen.

Hier ist der Begriff „Wohnung“ einfach anders definiert - und zwar so, dass z.B. Balkone und direkt an das Haus angrenzende Terrassen auch zur Wohnung gehören. Somit wärenn dann auch Gegenstände die auf der Terrasse stehen (Blumentöpfe, Möbel, etc.) sehr wohl auch mitversichert.

Also, vielleicht schaust Du nochmal in die Bedingungen oder stellst hier klar um welche Bedingungen (VHB XX), Gesellschaft es sich handelt.

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