Stubengröße Bundeswehr

Hallo,

mich würde mal Interessieren, ob es eine Mindeststubengröße/Mindestwohnfläche bei der Bundeswehr gibt; bzw. wo man dies nachlesen könnte?!

Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass einem deutschen Häftling je nach Bundesland 15 bis 20 m² zustehen. Eine Feldwebel-Einzel-Stube an unserem Standort unterschreitet jedoch diese Werte.

Hi,

der Feldwebel hat jedoch 2 Vorteile. Erstens ist die Toilette nicht in seiner Stube untergebracht und zweitens kann er einfach die Tür öffnen und raus gehen.

Ansonsten ist bei der Bundeswehr alles in der ZDV(Zentrale Dienstvorschrift) geregelt. Google doch mal nach „zdv stubengröße“.

MFG

Hallo,

die Stubengröße für Bau- und Umbauvorhaben für die Bundeswehr ist in der Zentralen Dienstvorschrift ZDv 73/1 „Raum- und Flächennormen“ geregelt. Daraus kann aber kein Rechtsanspruch abgeleitet werden, da sie primär für Neuerstellung und Umbau gilt. In der Regel wird aber versucht die dort vorgegebenen Normen zu erfüllen. Die vorgegebenen Flächen kenne ich leider nicht, sie sind auch stark von der Wohnsituation der Truppe abhängig. (Wieviele Soldaten wohnen zuhause, welche Dienstgradstruktur hat die Truppe u.s.w.). Die entsprechende Vorschrift ist leider nach erster Suche nicht online im Internet sondern nur jeweils bei den Einheiten/Verbänden oder den Dienststellen der Wehrverwaltung oder im Intranet der Bw.
Sorry, dass ich nicht mit Zahlen dienen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

mich würde mal Interessieren, ob es eine Mindeststubengröße/Mindestwohnfläche bei der Bundeswehr gibt; bzw. wo man dies nachlesen könnte?!
Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass einem deutschen Häftling je nach Bundesland 15 bis 20 m² zustehen. Eine Feldwebel-Einzel-Stube an unserem Standort unterschreitet jedoch diese Werte.

Naja, was soll dieser Vergleich? Hat jeder Häftling eine Einzelzelle von dieser Größe? Davon abgesehen, kann der Feldwebel sich auch jederzeit eine Wohnung suchen und muss nicht in der Kaserne wohnen? Es gibt wahrscheinlich nicht mal einen Anspruch auf eine Unterkunft. Der verdient doch genug, sich eine eigene Wohnung zu leisten?

Grüße

mich würde mal Interessieren, ob es eine
Mindeststubengröße/Mindestwohnfläche bei der Bundeswehr gibt;
bzw. wo man dies nachlesen könnte?!

Nein, eine solche „Mindestgröße“ gibt es nicht. Die Grundsätze werden aber im Allgemeiner Umdruck Nr. 150 (GMIF Truppenunterkunft) definiert. GMIF= grundsätzliche militärische Infrastrukturforderungen.

Meine bisherigen Recherchen haben ergeben, dass einem
deutschen Häftling je nach Bundesland 15 bis 20 m² zustehen.
Eine Feldwebel-Einzel-Stube an unserem Standort unterschreitet
jedoch diese Werte.

Gemäß GMIF wäre für einen Feldwebel eine 13m³ Stube vorgesehen mit einer Nasszelle (Toilette, Waschbecken, Dusche) pro jeweils zwei 13 m² Stuben.

Ein Anspruch auf die Gestellung einer Gemeinschaftsunterkunft besteht aber nur bis zum erreichen des 25. Lebensjahres. Darüber hinaus ist dies nur möglich, wenn freie Kapazitäten bestehen.
Letzteres ist immer seltener der Fall, da die Unterkunftskapazitäten in der Truppe seit Jahren massiv zurückgebaut werden.
Das hat übrigens auch unmittelbar mit den vorgesehenen Wohnflächen pro Soldat zu tun. Hat man früher auf 27 m² 6 bis 8 Soldaten untergebracht, so bringt man dort heute nur noch 2-4 Soldaten unter, da mit dem Projekt „wohnen 2000“ Mitte der 90er eben die oben in Teilen genannten Grundsätze der GMIF geschaffen wurden, die seit dem bei Kernsanierungen umgesetzt werden.
Da aber nach wie vor noch große Teile der Unterkünfte auch nach 20 Jahren noch nicht auf dem Stand von „wohnen 2000“ sind, sind die Pläne der Verteidigungsministerin in Bezug auf die Stubengestaltung leider nur eine Nebelgranate.
Wichtiger als ein Kühlschrank und ein Fernseher auf der Stube wäre wohl eher überhaupt die Möglichkeit eine Stube zu bekommen. Denn derzeit heißt es in der breiten Masse ab dem 25. Geburtstag: raus aus der Kaserne.

Gruß Andreas