Stuckateur,innenputz selbstständig werden

Hallo,meine frage bezieht sich auf Selbstständig werden im Innenputz.ich bin jetzt 10 Jahre gelehrnter stukkateur und weiß das man sich im Trockenbau selbstständig machen kann doch als stuckateur nicht.Die Ausnahmeregunlungen kenne ich auch mit kozesionsträger o.Architeckt o.6 Jahre Geselle davon 4 Jahre in einer Führenden Position.Ich habe gelesen das man Berufe ausüben darf die man in kurzer Zeit angelehrt bekommen kann.Also könnte mann sich Selbstständig machen als innenputzer wie z.b. als Trockenbauer ohne kozesionsträger.Im Vorraus Danke auch wenn dies vieleicht nicht ihr Spezialgebiet ist.MFG Oliver

Hallo Oliver,

wie du vielleicht weißt, hat sich im Handwerk durch die Reform der Handwerksordnung zum 1.1.2004 einiges verändert…

Zum Jahresbeginn hat der Gesetzgeber die Handwerksordnung geändert und damit die Versicherungspflicht für selbstständige Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) ausgeweitet.

Während in der Handwerksrolle A zum Jahresbeginn die Zahl der dort gelisteten zulassungspflichtigen Gewerbe von bisher 94 auf 41 sank, ist von den Änderungen in erster Linie die sogenannte Handwerksrolle B betroffen. Hier sind jetzt insgesamt 110 zulassungsfreie Handwerksberufe und „handwerksähnliche Gewerbe“ aufgeführt. So umfasst die Anlage B1 nun die 53 Gewerke, wie Schuhmacher oder Fotografen, für die seit dem 1. Januar 2004 kein Meisterbrief oder eine andere Qualifikation mehr vorgeschrieben ist. Diese Gewerbetreibenden sind allerdings nach wie vor versicherungspflichtig in der GRV: Frühestens nach insgesamt 216 Monaten Pflichtversicherung können sie sich auf Antrag befreien lassen. „Verschlechtert hat sich in der Handwerksrolle B die Lage bei den Personengesellschaften.“

Neu ist, dass nun auch Gesellschafter versicherungspflichtig sind, die keinen handwerkerrechtlichen Befähigungsnachweis besitzen. Allein die Gesellschaftereigenschaft reicht jetzt bereits aus.

Also am besten mal googlen und in der Rolle B schauen, ob sich dein Gewerk dort findet. Dann gibt es keine Zulassungsbeschränkungen…

Gruß Matthias

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Noch ein Nachtrag
Unter www.hwk-berlin.de findest du alles Nötige… Alle Berufe aus den Rollen A und B…

Hi Oliver,

ich fürchte, dass Du mit der Handwerkskammer zu tun bekommen wirst - vielleicht schaust Du Mal auf der Internetseite der „Bundesvereinigung unabhängiger Handwerkerinnen udn handwerker e. V.“ (www.buhev.de)

Unter www.hwk-berlin.de findest du alles Nötige… Alle Berufe
aus den Rollen A und B…

Danke für die Mühe,doch die infos kannte ich mit der Handwerksrolle,denn mein Beruf(Stuckateur) steht in Anlage A.Die Frage die ich meinte war,Weil der Beruf des Trockenbauers in keiner Anlage steht und doch zum Stuckateur und Bauschreiners gehört aber diesem kein Meisterzwang unterliegt geschweige davon das man ihn gelehrt haben muß.Es können selbst KFZ-Mechaniker sich Selbsständig machen in diesem Berufszweig.Ich habe gelesen das man sich selbständig machen kann wenn eine Tätigkeit innerhalb weniger Monaten erlernbar wäre,wie ich meine auch Innenputz,wie z.b.Trockenbauer,Spachtelarbeiten,Beiputz,Fuger,Versiegler usw.Ich weiß auch das Tätigkeiten wie Außenputz,Stuck,Außenstuck,Außendämmputz nicht erlaubt sind ohne Meister oder Konzesionsträger nur bei Innenputz bin ich nicht sicher.MFG Oliber

Hi Oliver,

ich glaube, Dein Anliegen (nunmehr) zu verstehen: Du suchst nach einer Lösung, eine grundsätzlich meisterpflichtige Tätigkeit so zu um- oder beschreiben, dass Du sie auch ohne Meistertitel selbstständig ausführen darfst ?!

Sofern es Dir möglich ist/wäre, Dein Gewerbe nicht in D, sondern einem anderen EU-Mitgliedsland anzumelden, gibt es gar keine Schwierigkeiten, weil der Meisterzwang in D ausschliesslich Inländer betrifft (manche sagen auch benachteiligt oder diskriminiert). Willst/musst Du das Gewerbe hier in D anmelden, geht automatisch einen Mitteilung an die Handwerkskammer (HWK) und Du wirst doert zwangsweise Mitglied, zahlst die Aufnahem in die Handwerksrolle und Mitlgiedsbeiträge. Und weils so schön ist, wird man Deine Tun (ohne Meistertitel, den Di ja kostenpflichtig bei der HWK erwerben könntest) strengstens unter die Lupe genommen, damit Du den Mitbewerbern (die HWK spricht von Kollegen) mit Meistertitel keine unliebsame Konkurrenz bist. Kann die HWK gegen die ausländische Konkurrrenz schon nichts mehr machen, beschäftigt man sich wenigstens noch mit der inländischen. Als „Nicht-Meistertitel-Träger“ solltest Du von keiner HWK ernsthaft Hilfe erwarten . . .!

Hallo Oliver!
Ich beschäftige mich seit Tagen ausschließlich mit diesem Thema, da sich mein Lebensgefährte auch selbständig machen möchte. Er ist Maler, aber ohne Meisterbrief. Es gibt eine Möglichkeit: Man meldet ein Reisegewerbe an und kann dann ohne Meisterbrief auch Stuckarbeiten, Malerarbeiten etc erledigen. Aber wichtig ist, dass es sich nicht um ein stehendes Gewerbe handelt (hierfür lieber noch bei der BUHEV oder BMWA nachschauen.)
Wenn man ein Reisegewerbe angemeldet hat, fällt man nicht in die Sparte Handwerkskammer, sondern IHK.

Viel Erfolg!
Julia

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