Hallo Experten,
ist die Erbschaftssteuer für eine Stückländerei geringer als für einen nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Betrieb?
Dank und Gruß
Franz
Hallo Experten,
ist die Erbschaftssteuer für eine Stückländerei geringer als für einen nicht mehr genutzten landwirtschaftlichen Betrieb?
Dank und Gruß
Franz
Ah, ich verstehe: § 13a EStG, § 24 UStG und all diese spannenden Sachen
Vielleicht erleben wir es ja noch, dass die gesamte Spezialgesetzgebung für Landwirte aus den Steuergesetzen entnommen und ins Bundesnaturschutzgesetz übertragen wird.
Schöne Grüße
MM
MM
Servus,
neu seit 2009 in der Bedarfsbewertung für luf Grundstücke: Stückländereien sind land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke, wenn Hofreite und Betriebsgebäude nicht dem selben Eigentümer gehören wie das Grundstück.
Die werden in der Bedarfsbewertung mit einem Vielfachen des Pachtpreises angesetzt (Faktor hab ich nicht mehr im Kopf) und all die Rituale zur Bewertung von luf Betrieben bleiben außen vor; dadurch liegt der Wert in der Regel viel näher beim Verkehrswert und deutlich höher, als diese Flächen als Teile eines luF Betriebes bewertet würden.
Schöne Grüße
MM
(hat vor ungefähr hundert Jahren bei Manfred Köhne eine Diplomarbeit zum Vieheinheitenschlüssel aus der Anlage I zu § 51 BewG geschrieben - weiß der Kuckuck, was mich da geritten hat…)
Hallo Aprilfisch, genau der Erbfall ist interessant:
Wenn der Betrieb nicht aufgegeben wurde, die landwirtschaftlichen Flächen seit Jahrzehnten und auch weiterhin verpachtet sind.
Ergibt dann die Bewertung als „Stückländerei“ keinen geringeren Wert gegenüber einer Bewertung nach Verkehrswerten? Vielleicht sogar einen Nachteil für den Steuerzahler?
Gruß Franz
Servus,
nein, die Steuer ist gleich.
Die Bemessungsgrundlage für die Steuer könnte unterschiedlich sein, wenn keine Betriebsaufgabe erklärt worden ist.
Schöne Grüße
MM
Servus,
wenn sich ein unterschiedlicher Wert bei der Bedarfsbewertung von Stückländereien ergibt (hängt vom Niveau der ortsüblichen Pachten ab), ist der jedenfalls höher als bei der „klassischen“ Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Es kann auch sein, dass sich das nicht viel nimmt; geringer wird er aber nicht sein.
Es sollte also in solchen Fällen darauf geachtet werden, dass bei der Verpachtung des nicht aufgegebenen Betriebs immer auch die Wirtschaftsgebäude mit verpachtet werden - wenn der Pächter sie nicht braucht, kann man das ja im Gesamtpreis für die Pacht berücksichtigen.
Schöne Grüße
MM
Was ist denn eine Stückländerei?
Danke.
Ich konzentriere mich dann doch lieber auf interessante Sachen…
Also eigentlich überlasse ich LuF insgesamt lieber den Beratern aus den ländlichen Gegenden. Hierzustadt™ gibt es zwar auch Land- und Forstwirte, aber zu deren Anzahl passt auch die Anzahl der lokalen Landwirtschaftlichen Buchstellen.