Stud. Hilfskraft - kündigen oder kündigen lassen?

Hallo!
Mal angenommen, eine Studentin arbeitet seit 8 Jahren als stud. Hilfskraft auf 800,-Basis 20 Std./Woche in einem Unternehmen.
Jetzt fragen (angeblich) die Sozialversicherungen bei dem Unternehmen an, ob alle stud. Hilfskräfte auch wirklich noch studieren und verlangen (Uni-) Leistungsnachweise. Die kann die Studentin nicht vorlegen und soll deswegen gekündigt werden. Im Vertrag steht eine Kündigungfrist von 4 Wochen. Der Studentin wird angeboten, daß sie selbst kündigen kann und dann noch einen Monat länger arbeiten kann, als wenn sie sich kündigen lässt.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Ist die Kündigung rechtens, könnte die Studentin irgendwie dagegen vorgehen?
  2. Was wäre besser für sie, selbst zu kündigen oder sich kündigen zu lassen?
    Vielen Dank und Gruß,
    Liala

Hallo!
Mal angenommen, eine Studentin arbeitet seit 8 Jahren als
stud. Hilfskraft auf 800,-Basis 20 Std./Woche in einem
Unternehmen.
Jetzt fragen (angeblich) die Sozialversicherungen bei dem
Unternehmen an, ob alle stud. Hilfskräfte auch wirklich noch
studieren und verlangen (Uni-) Leistungsnachweise. Die kann
die Studentin nicht vorlegen und soll deswegen gekündigt
werden.

Hallo,

also ich kenne es so nicht, dass die Sozialversicherungen Leistungsnachweise verlangen. Aus meiner Studentenzeit weiß ich, dass die Unternehmen bzw. Sozialversicherungen meine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung verlangten und ich einen Zettel unterschreiben musste, dass ich mich aktuell in keinem Urlaubssememster befinde.

Frage doch mal bei den Sozialversciherungen nach, ob die das wirklich benötigen.

Meine Meinung als Laie: Ansonsten scheint das Unternehmen dich ja gerne loswerden zu wollen. Aber bei solch einem Kundigüngsgrund (kein Vorlegen der Leistungsnachweise) wage ich es zu bezweifeln, dass dieser rechtens ist.

Lg, Fred123

also ich kenne es so nicht, dass die Sozialversicherungen
Leistungsnachweise verlangen. Aus meiner Studentenzeit weiß
ich, dass die Unternehmen bzw. Sozialversicherungen meine
aktuelle Immatrikulationsbescheinigung verlangten und ich
einen Zettel unterschreiben musste, dass ich mich aktuell in
keinem Urlaubssememster befinde.

Aber hallo verlangen die Rentenversicherungsträger Stundenaufzeichnungen, schließlich muss nachprüfbar sein ob die 20-Stunden-Grenze eingehalten wird, also ob das Studium noch im Vordergrund steht.

Sobald Arbeitnehmer in Zweigen der Sozialversicherung befreit sind (bei Studenten also KV/PV/AV) muss nachgewiesen werden dass die Befreiung zurecht erfolgt ist.