Stud. KV und 20 Stunden Arbeiten die Woche

Hallo, ich hätte da mal eine Frage zur Studentischen
Krankenversicherung:

Im Semester darf ein Student ja anscheinend nur 20 h/ Woche arbeiten.
Tutorenjobs an der Uni sind folgendermaßen geregelt:
die vereinbarte Arbeitszeit beträgt 9h/Woche, und in der Praxis wird
abgerechnet, dass im Semester 18h gearbeitet wird und in den Ferien 0 (da in den Ferien nichts zu tun ist)

Gilt für das 20h/ Woche-Maximum die vereinbarte Arbeitszeit (9h) oder
die regelmäßige Arbeitszeit (18h) ?
Wenn letzteres gilt, darf also ein Student, der diesen Job an der Uni hätte, wohl keinen 2.Job im Semester haben und in der Stud. KV bleiben dürfen, richtig?

Danke und Gruß
Granini

Hallo,
bei beschäftigten Studenten entscheidet die Krankenkasse aufgrund der vorliegenden individuellen Verhältnissen ob die Studenteneigenschaft überwiegt, also die Arbeitszeit sich dem Studium unterordnet.
Dan kann es dann auch vorkommen, dass trotz der Überschreitung der
20 Std. wöchentlich trotzdem die Studentenpflichtversicherung
vorrangig vor der Arbeitnehmerpflichtversicherung ist.
Bitte deshlab direkt an die Krankenkasse herantreten, den Schaverhalt schildern und eine Entscheidung einfordern.
Gruß
Czauderna