Hallo, ich hätte da mal eine Frage zur Studentischen
Krankenversicherung:
Im Semester darf ein Student ja anscheinend nur 20 h/ Woche arbeiten.
Tutorenjobs an der Uni sind folgendermaßen geregelt:
die vereinbarte Arbeitszeit beträgt 9h/Woche, und in der Praxis wird
abgerechnet, dass im Semester 18h gearbeitet wird und in den Ferien 0 (da in den Ferien nichts zu tun ist)
Gilt für das 20h/ Woche-Maximum die vereinbarte Arbeitszeit (9h) oder
die regelmäßige Arbeitszeit (18h) ?
Wenn letzteres gilt, darf also ein Student, der diesen Job an der Uni hätte, wohl keinen 2.Job im Semester haben und in der Stud. KV bleiben dürfen, richtig?
Danke und Gruß
Granini