Student : 2 Jobs auf Steuerklasse 1 ?

Hallo,

vielleicht gibt es hier Steuerrecht-Experten, die mir bei folgendem Szenario weiterhelfen können.

Fall :

Es ist gegeben ein Student, der ein unbeschränktes Arbeitsverhältnis eingegangen ist. Kürzlich kam eine neue Beschäftigung dazu, ebenfalls zeitlich/entgeltlich unbeschränkt. Der Student hat für sich entschieden, dass er nicht über die 7660 € jährlich hinauskommen möchte und deshalb das 1. Arbeitsverhältnis arg einschränken wird (100-200 € monatlich, manchmal auch 0 € monatlich).

Darf er dem Arbeitgeber für die neue Beschäftigung die 1. Steuerkarte (Steuerklasse 1) aushändigung in Anbetracht der Tatsache, dass er in der 1. Beschäftigung nur noch sehr, sehr wenig verdienen wird ? Oder MUSS er den neuen Job in der 6. Steuerklasse versteuern ? Falls ja, weshalb ist das so ?

Vielen Dank für die Hilfe und Tipps zum Fall im Voraus !

Darf er dem Arbeitgeber für die neue Beschäftigung die 1. Steuerkarte (Steuerklasse 1) aushändigung

Jeder AG benötigt eine Steuerkarte, die Klasse 1. gibt es nur einmal, danach ist die Klasse 6 fällig.

in Anbetracht der Tatsache, dass er in der 1. Beschäftigung nur noch sehr, sehr
wenig verdienen wird ?

Das ist Wunschdenken.

Oder MUSS er den neuen Job in der 6. Steuerklasse versteuern ?

Nein, er muß für einen der beiden Jobs die Steuerklasse 6 verwenden, idealerweise den, mit den geringern Einkünften.

Falls ja, weshalb ist das so ?

Weil es im Steuergesetz so geregelt ist.