Hallo,
vielleicht gibt es hier Steuerrecht-Experten, die mir bei folgendem Szenario weiterhelfen können.
Fall :
Es ist gegeben ein Student, der ein unbeschränktes Arbeitsverhältnis eingegangen ist. Kürzlich kam eine neue Beschäftigung dazu, ebenfalls zeitlich/entgeltlich unbeschränkt. Der Student hat für sich entschieden, dass er nicht über die 7660 € jährlich hinauskommen möchte und deshalb das 1. Arbeitsverhältnis arg einschränken wird (100-200 € monatlich, manchmal auch 0 € monatlich).
Darf er dem Arbeitgeber für die neue Beschäftigung die 1. Steuerkarte (Steuerklasse 1) aushändigung in Anbetracht der Tatsache, dass er in der 1. Beschäftigung nur noch sehr, sehr wenig verdienen wird ? Oder MUSS er den neuen Job in der 6. Steuerklasse versteuern ? Falls ja, weshalb ist das so ?
Vielen Dank für die Hilfe und Tipps zum Fall im Voraus !