Student als Geschäftsführer einer UG

Hallo zusammen,

ich bin zur Zeit im zweiten Semesters meines Studiums und 22 Jahre alt. Nebenbei bin ich für dieses Semester studentische Hilfskraft einer Dozentin. Dafür mache ich aber nur an bestimmten Tagen was, sodass ich max. in der Woche vielleicht 5 Stunden etwas mache. Es kommt aber auch vor, dass ich drei Wochen garnichts mache.

Durch eine Idee eines Freundes haben wir eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Als Geschäftsführer wurde ich selber eingetragen. Die Firma wird mit dem Internet zu tun haben. Der Sitz der Firma ist in Düsseldorf, ich selber studiere in Bremen (komme usrpünglich aus der Nähe von Düsseldorf)

Meine Fragen:

  1. Bei der Krankenversicherung muss ich ja angeben wieviele Stunden ich in der Woche dafür “opfern” werde. Das wird aber keinesfalls mehr als 20 sein. Allein das die Firma in Düsseldorf ist und ich in Bremen lässt mich dafür garnichts machen. Wie muss ich dies der Krankenversicherung denn mitteilen?

  2. Ich bekomme auch noch Kindergeld. Bis zum vollendetene 25ten Lebensjahr bekommt man das Kindergeld. Außerderm darf man das jährlich Einkommen um ca. 10.000€ nicht überschreiten. In meiner Situation ist auch dies nicht der Fall. Meine Frage hierzu: Wie mache ich das dem Finanzamt klar? Wird das Finanzamt mich anschreiben ?

Vielen Dank für die Antworten vorab.

Mit freundlichen Grüßen,

eb

Hallo eb,

leider kann ich dazu keine genauere Stellung nehmen
da die Frage auftaucht ob es sich hierbei um
freiberufliche oder gewerbliche Einkünfte handelt.
Bei freiberuflicher Tätigkeit ist eine Anmeldung
beim Finanzamt in eigener Regie vorzunehmen.
Sollte es sich um gewerbliche Einküfte handeln
so ist diese Tätigkeit beim Gewerbeamt (im Regel
beim Bürgermeisteramt des ansässigen Betriebs)
anzumelden. Nach einer Registrierung wird danch
durch diese Behörde dem Finanzamt Milleilung gemacht.
Das dann zuständige Finanzamt wird Dir einen Betriebs
anmeldeformular zusenden.
Es ist jedoch ratsam sich mit dem Finanzamt in Verbin-
dung zu setzen um weitere Vorgehensweise nicht zu ver-
säumen.

Hinsichtlich des Kindergelds wird dann eine Prüfung vorzunehmen sein wenn die Einkünftea aus dieser Tätigkeit (Einkünfte = nach Abzug sämtl.
Ausgaben) am Ende ermittelt worden sind.

Bezüglich Krankenkassenbeiträge usw. habe ich keine
Ahnung.

(diese Auskunft ist nicht verbindlich)

Viel Erfolg bei Deiner neuen Tätigkeit.

Gruß

Hallo Gnicht12,

vielen Dank für deine Antwort. Es ist tatsächlich eine etwas komplizierte Situation. Da es sich hier um gewerbliche Einkünfte handelt, muss wohl erst noch die Gewerbeanmeldung durchgeführt werden, da die Unterlagen vom Notar nicht erhalten worden sind.

Danke für den Rat !

Gruß,
eb

hallo eb

ich liege grad krank im Bett, kann die Frage daher jetzt nicht beantworten.

Gruß
Sonja

Hallo Sonja,

Gute Besserung !

Sobald du wieder Gesund bist, würde ich mich freuen wenn du auf mich und meine Fragen zurückkommen könntest !

Liebe Grüße,
eb

Hallo,

leider kann ich zu dieser Frage keine Hilfe anbieten.

Viele Grüße

Thomas N.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Aslan67,

entschuldige die späte Antwort, aber leider kann ich dir nichts genaues über deinen speziellen Fall sagen.

Allerdings würde ich an deiner Stelle direkt mit den Instituten (Krankenkasse und Finanzamt) in verbindung treten um deine Fragen dort zu klären.

Sorry, dass ich dir da nicht weiter helfen konnte.

MfG
Argon

Sorry für die späte Antwort jetzt - aber im Büro musste ich n Riesenberg aufarbeiten… grummel

Ich werde nun mal versuchen, etwas Licht in deine Fragen zu bringen. Ich hoffe, es ist dafür jetzt noch nicht zu spät.

  1. Als Student darfst du grundsätzlich max. 20 Wochenstunden arbeiten, da du sonst nicht mehr als „ordentlich Studierender“ zählst. Da gehören sowohl Hilfsjob als auch andere Tätigkeiten zusammen zu. In vorlesungsfreien Zeiten darf diese Stundenzahl überschritten werden. Es geht auch, wenn du nachgewiesenermaßen diese Jobs am WE bzw in den Abendstunden verrichtest, muss aber alles dokumentiert sein.

  2. UG haftungsbeschränkt - Geschäftsführer: a) Bekommst du für die GF-Tätigkeit ein Gehalt? b) Zu wieviel % bist du an der Gesellschaft beteiligt?

  3. Zum Thema „Haftungsdurchgriff“ hast du dich als Geschäftsführer hoffentlich vorher informiert!?

  4. Krankenkasse / FInanzamt: das kommt nun erstmal auf deine Antworten zu Punkt 2a +b an.
    Grundsätzlich macht man dem Finanzamt seine Einkünfte mittels einer Steuererklärung klar :smile:

Viele Grüße
Sonja

Hallo Sonja,

viele Dank für die Antwort,

Zu 2.
a) Nein, bekomme kein Gehalt.
b) zu 40%

Zu 2. (dem zweiten :smile: )
erm ? Diesen Begriff höre ich zum ersten Mal… leider

Hallo Sonja,

viele Dank für die Antwort,

Zu 2.
a) Nein, bekomme kein Gehalt.
b) zu 40%

Du kannst bei der Krankenkasse anrufen oder vorbeigehen und das direkt klären. Im Normalfall dürfte das wegen der geringen Stundenzahl, die du tätig bist, kein Problem geben mit der Versicherung.

Zu 2. (dem zweiten :smile: )
erm ? Diesen Begriff höre ich zum ersten Mal… leider

auweia, ja mit dem Zählen klappt es heute nicht so…
hier etwas zum Nachlesen in verständlicher Form http://de.wikipedia.org/wiki/Durchgriffshaftung

Ich hoffe, Ihr seid steuerlich und rechtlich gut beraten und wuselt da nicht so alleine rum.
Gerade bei einer GmbH ist doch mehr zu beachten. (eine UG ist ja auch eine GmbH, wenn auch in zunächst abgespeckter Version, aber durch die Zwangsrücklagen eines Teilgewinns besteht ja die Möglichkeit, später in eine „vollwertige“ GmbH umzuwandeln)

Du bist als Geschäftsführer auch verpflichtet, in die Zahlen des Unternehmens zu schauen, ein „ach, ich wusste ja gar nicht wie schlecht es um uns steht“ zählt da nicht. Bist du alleiniger GF oder macht ihr das zu Zweit?

Gruß
Sonja

Bin etwas durcheinander gekommen, hab ich jetzt alle Fragen beantwortet???

Hi Sonja,

danke für die schnellen antworten!

Also ich denke schon, dass du alle Fragen beantwortet hast - ausser eine ! :smiley:

Wie sieht das mit dem Kindergeld aus? Wie und wem mache ich das denn klar, sodass ich noch weiterhin Kindergeld bekomme ?

Danke vorab, das hilft wirklich sehr viel weiter!

Gruß,
eb

hi,

achja, das Kindergeld.

ich nehme an, das hast du selber beantragt, weil volljährig? oder noch deine Eltern? Ist im Grunde aber egal, da von der Kindergeldkasse ja regelmäßig das Einkommen angefragt wird.
Du kannst dein Einkommen dann entweder über Bescheinigungen des Arbeitgebers nachweisen oder du schickst jeweils ne Kopie des Einkommensteuerbescheides. Für den Arbeitgeber hat die KiGeldkasse aber auch eigene Formulare.

Da du von der UG kein Gehalt erhältst, sondern nur deinen Studentenjob hast (ich nehme an, du verdienst so wenig, dass nicht mal Steuern einbehalten werden?), bist du im Normalfall nicht verpflichtet, eine ESt-Erklärung abzugeben. Du kannst eine abgeben, falls dir bei deinem Job Lohnsteuer einbehalten wurde.

Dem Finanzamt ist übrigens über die Körperschaftsteuererklärung der UG bekannt, dass du einer der Gesellschafter bist. Sobald Ausschüttungen an die Gesellschafter veranlasst werden durch die Gesellschafterversammlung, muss dann auch eine entsprechende Kapitalertragsteueranmeldung gemacht werden. Über diese gelangen die Werte dann auch in deine persönliche ESt-Erklärung. Das genaue Procedere wird euch aber der Steuerberater dann erklären, auch wer dann welche Erklärungen abzugeben hat :smile:

Viele Grüße
Sonja

"Ist im Grunde aber egal, da von der Kindergeldkasse ja regelmäßig das Einkommen angefragt wird.
Du kannst dein Einkommen dann entweder über Bescheinigungen des Arbeitgebers nachweisen oder du schickst jeweils ne Kopie des Einkommensteuerbescheides. Für den Arbeitgeber hat die KiGeldkasse aber auch eigene Formulare. "

Hi!

Also vielen vielen Dank für alle antworten. Eine Frage habe ich jedoch noch bezüglich des Kindergeldes.

Ich brauche also nichts weiter machen, als so lange zu warten bis man mir diesen Brief schickt?
Außerdem sagtest du, dass ich eien Bescheinigung vom Arbeitgeber dorthin schicken kann. Aber das bin ich doch? Erstelle ich dann eine Bescheinigung für mich selber?

Danke nochmals und schönen Abend noch. Du warst eine enorm große Hilfe!

Also vielen vielen Dank für alle antworten. Eine Frage habe
ich jedoch noch bezüglich des Kindergeldes.

kein Problem, ich versuch auch die noch zu beantworten :smile:

Ich brauche also nichts weiter machen, als so lange zu warten
bis man mir diesen Brief schickt?

nee, du bist verpflichtet, Änderungen mitzuteilen …
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroe… (siehe dort Seite 31 von 44)

Außerdem sagtest du, dass ich eien Bescheinigung vom
Arbeitgeber dorthin schicken kann. Aber das bin ich doch?

Einmal ist das der Arbeitgeber des Studentenjobs, und zum Zweiten die UG (nicht du!).
Du bist eine natürliche Person - die UG ist eine sog. juristische Person.

Die juristische Person (UG) stellt nun der natürlichen Person (du) eine Bescheinigung aus, das keine Einkünfte erzielt werden, bzw sollte das auch aus dem GF-Vertrag hervor gehen, den du dann in Kopie der Kindergeldkasse einreichen kannst.

Erstelle ich dann eine Bescheinigung für mich selber?

Die UG stellt eine Bescheinigung für dich aus.
Ihr seid zwei unterschiedliche Rechtssubjekte!

Danke nochmals und schönen Abend noch. Du warst eine enorm
große Hilfe!

Das freut mich! und nochmal sorry für die späte Antwort…

Okay alles verstanden… werde mich dann auch umgehend mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen morgen!

Viele Grüße und Danke,
eb