Student als Geschäftsführer einer UG

Hallo zusammen,
angenommen ein 22 Jahre alter Student. Nebenbei als studentische Hilfskraft für ein Semester bei einer Dozentin „angestellt“. Dafür macht er aber nur bestimmten Tagen was, sodass er max. in der Woche vielleicht 5 Stunden etwas macht. Es kommt aber auch vor, dass er drei Wochen garnichts macht.

Durch eine Idee eines anderen hat er mit dem anderen eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Als Geschäftsführer wurde er selber eingetragen. Die Firma wird mit dem Internet zu tun haben. Der Sitz der Firma ist z.b. in Düsseldorf, er selber studiert aber z.B. in Bremen.

Folgende Fragen kommen auf:

  1. Bei der Krankenversicherung muss er ja angeben wieviele Stunden er in der Woche dafür “opfern” wird. Das wird aber keinesfalls mehr als 20 sein. Allein das die Firma in Düsseldorf ist und er in Bremen lässt ihn dafür keine 20 Stunden arbeiten. Wie muss er dies der Krankenversicherung denn mitteilen?

  2. Er bekommt auch noch Kindergeld. Bis zum vollendetene 25ten Lebensjahr bekommt man das Kindergeld. Außerdem darf man das jährliche Einkommen um ca. 10.000€ nicht überschreiten. In seiner Situation ist auch dies nicht der Fall. Wie macht er das dem Finanzamt klar? Wird das Finanzamt diese Person anschreiben ?

Vielen Dank für die Antworten vorab.

Mit freundlichen Grüßen,

eb