Hallo zusammen,
was muss man als Unternehmer tun, um eine Aushilfe auf 400€-Basis einzustellen, z.B. einen Studenten, der gelegentlich im Betrieb aushilft. Es geht vor allem darum, wie diese Ausgaben auf der Steuererklärung verbucht werden müssen und wie mit der Lohnsteuerkarte gearbeitet werden muss. Und: muss irgendein Teil vom Lohn einbehalten und an das FA bezahlt werden?
Vielen Dank für eure Hilfe,
Daniel
Wie soll erdenn nun angestellt werden? Als geringfügigbeschäftigter auf 400,- EUR -Basis oder auf Lohnsteuerkarte für 400,- EUR. Eins von beiden geht nur.
Gruß
Michael
Das was mit weniger Umständen verbunden ist…
Gruß, Daniel
hi,
dann schau mal hier: http://www.minijobzentrale.de/2_Arbeitgeber/index.html
wobei natuerlich die lohnsteuerkartenvariante günstiger werden kann, da der student nur RV versichert ist und bei 400 EUR in LStKlasse 1 auch keine steuern anfallen, hier wäre die gesamtbelastung nur bei 19,5% statt bei 25%…
vielleicht einfach mal bei der zuständigen krankenkasse (die der student hat) anfragen und von den infomaterial zuschicken lassen. die krankenkasse ist für den einzug von RV-beiträgen zuständig.
mfg vom
showbee
Hi Daniel,
die wenigsten Umstände macht der Mini-Job.Keine Abgaben für den Studenten (allerdings auch keine Punkte für die Rente) und für dich pauschal 25% des gezahlten Lohnes an die Knappschaft, damit ist alles abgegolten. Aber vielleicht solltest Du auch mal den Studenten fragen, was er denn möchte.
In Deiner Steuererklärung kannst Du den Betrag nicht direkt einsetzen sondern mußt über Deine GuV den Wert als Lohnaufwand verbuchen. In der Stererklärung steht dann nur der Gewinn oder Verlust.
Kleiner Link zum Mini-Job http://www.minijob-zentrale.de/index.html
Wenn Du noch weitere Info’s brauchst, habe ich noch einige pdf-Dokumente, die ich Dir per Mail schicken könnte. Dort stehen viele Einzelheiten drin
Gruß
Michael
Hallo Michael,
das klingt ja schonmal gut, wäre nett, wenn du mir die Dokumente mal schicken könntest!
LG + schönes Wochenende
Daniel