Hi
Ich bin Studentin und Kellner neben meinem Studium noch ein bisschen.
Meine Arbeitgeber wollen nun das ich auf Rechnung arbeite was muss ich hierbei beachten?
Und… wo ist das Problem…? Meine Tochter ist auch Studentin - Hat ein Gewerbe angemeldet und arbeitet kräftig auf Rechnung. Man darf im Jahr NETTO 8004.- Euro verdienen ohne dass es Steuerlich, Kindergeldmässig oder beim BAFÖG was aus macht. Netto heißt, dass man alle Unkosten (Fahrten, Spesen…) abziehen kann.
Ich würde aber mal beim zuständigen Finanzamt anfragen, ob es auch freiberuflich möglich ist (da braucht man kein Gewerbe anmelden).
Eine Steuererklärung muß man trotzdem machen. Da kann es aber sein, dass man sogar was raus bekommt…
Mein Tipp: genau beim Finanzamt erkundigen…
Gruß - Helena
Hallöchen,
leider kann ich dir die Frage nicht korrekt beantworten. Es gibt für Studenten, die nebenbei noch arbeiten gesonderte Vorschriften. Diese kannst du normalerweise in deiner Asta (so ist es zumindest bei uns) erfragen, die wissen in der Regel recht gut bescheid.
Hab auch ne Zeit lang nebenbei auf Rechnung gekellnert, mußte nur aufpassen, dass ich im Monat nicht über 400€ komme, wegen Abzügen und so. Wenn du als studentische Hilfskraft dort beschäftigt bist, mußt du in der Regel nur auf die Stunden achten. Ich glaube bis 15Std/Woche ist ok, ansonsten beschwert sich deine studentische Versicherung. Aber hier gibts auch Ausnahmen, wenn du z.B. nur über nen begrenzten Zeitraum viele Stunden machst. Daher: Am besten bei der Asta nachschauen.
Gruß anische