'Student' bei elterl. Steuer absetzbar?

Hallo,

wer weiss denn dazu etwas?

Jemand unterstützt sein Kind, das kein Bafög bekommt, voll in der Studienzeit. Darf dieser jemand die bzw. welche Kosten bei seiner Steuererklärung in Abzug bringen.
Gibt es da auch einen km-Satz für die Wochenendheimfahten des Kindes, den die Eltern angeben können.
Sind eigentlich alle Kosten dafür absetzbar (wie z.B. Renovierung der Studentenbude bei Erstbezug, Kosten des Lebensunterhalts oder evtl. ???)
Für jede Hilfe schon jetzt besten Dank!
LB
Lala

Wenn das Kind über 27 Jahre alt ist und bedürftig ist, dann ja.
Für Kinder unter 27 gibts für diese Zwecke Kindergeld bzw Kinderfreibetrag, mit denen die Aufwendungen abgegolten sind. Bei auswärts untergebrachten volljährigen Kindern in Ausbildung kommt noch der Ausbildungsfreibetrag hinzu in Höhe von 924 Euro jährlich, allerdings vermindert um eigene Einkünfte des kindes sofern diese über 1848 Euro jährlich liegen.

LG

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Hallo Thomas

und vielen Dank!

Naja hatte einfach nur gehofft!

LG
Lala