Hallo,
ich werde als Student beschäftigt (20h/Woche) und zahle Beiträge zu den Sozialversicherungen. Diese werden direkt vom Arbeitgeber abgebucht. Da ich über 30 Jahre alt bin, ist das für die Krankenversicherung/Pflegeversicherung auch in Ordnung. Sowie ich es verstanden habe, komme ich auch nicht darum Rentenversicherungsbeiträge zuzahlen.
Aber wie sieht es mit den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung aus? Diese werden auf meiner Gehaltsabrechnung abgebucht, allerdings müsste ich sie afaik nicht zahlen. Mein Arbeitgeber kann allerdings nur diese Standardabrechnung machen, so dass die Beiträge abgezogen werden.
Kann ich diese Beträge nachträglich zurückfordern? Z.B in der Steuererklärung?
Vielen Dank
Thomas