Student bekommt Bafög. Was ist mit GmbH Einnahmen?

Hallo, mal angenommen ein Student bekommt Bafög. Er darf ca. 400€ monatlich dazu verdienen.

Was passiert wenn der Student eine GmbH gründet und die GmbH Gewinne über 400€ erzielt? Können die Gewinne in der GmbH gelassen werden, sodass er im Zeitraum in dem er Bafög bezieht nicht über die 400€ kommt und sich später (nach Bafögbezug) seine erwirtschafteten Umsätze aus der GmbH auszahlen lässt?

Wenn das möglich ist, welche Steuern fallen an?

LG

Hallo

Einnahmen über 400 Euro werden sofort dem Bafög angerechnet. Sodass weniger Bafög gibt, logisch.

Da es sich um Einnahmen handelt, Muss dieses natürlich dem Amt mitgeteilt werden. Weiter werden diese die monatlichen Einnahmen per Nachweis verlangen, evtl alle 3 Monate. Weiter wird es also direkt verrechnet oder hinterher, nach 3 Monaten so ausgerechnet, dass das Bafög den Einnahmen angepasst wird.

Da Bafög eine Art Kredit ist, will das amt nur das nötigste und was einem zusteht bezahlen.

Wann der Gewinn ausgezahlt wird steht nicht zur Debatte, es sei denn das Amt nutzt diese als Grundlage für eine spätere KreditRückzahlung. Das heißt aber nicht dass dieses Geld dazu benutzt werden muss

Am besten direkt beim Amt nachfragen.

Gruß

Hallo ,

Grundsätzlich handelt es sich bei der juristischen Person (GmbH)und dem Geschäftsführer um zwei verschiedene Personen. Auch wenn der Geschäftsführer der Gesellschafter ist. Der Vertrag muß also wie unter fremden formuliert werden.

Der Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer ist frei verhandelbar. Halt eben wie unter fremden. Wenn nun kein Lohn vereinbart wird, so kann der Finanzbeamte dies beanstanden. (Verdeckte Einlage die nicht versteuert wurde).
Für eine Gewisse Zeit ist dies aber durchaus akzeptiert - (Die neu gegründete GmbH soll erst mal auf gesunde Füße kommen).

Steuern:
Die Gewinne der GmbH werden wie immer gaz nomal besteuert (15% Kapitalertragssteuer, und noch mal ca. 15% Gewerbesteuer) Also ca. 30 % der Gewinne werden als Steuern fällig.
Evtl. gibt es aber noch Möglichkeiten Steuern zu sparen- Steuerberater fragen!

Bei der GmbH ist auch die Rentenversicherung sehr interressant. Ein Geschäftsführer kann, wenn er alleiniger Gesellschafter ist, aus der gesetztlichen RV rauskommen.$$$$

Gruß

Andre

Du kannst im Bewilligungszeitraum (12 Monate) bis zu 4880 EUR anrechnungsfrei dazu verdienen. Das müsste reichen, so dass es nicht nötig ist, mit einer GmbH zu tricksen. Ob das funktionieren würede, weiss ich nicht.

Hallo,
interessante Frage, auf die ich leider keine Antwort weiß. Wenn der Gewinn in der GmbH verbleiben darf (etwa weil er als Rücklage für spätere Aufwendungen benötigt wird), so würde er vermutlich doch als Vermögen betrachtet, für das es ja auch einen jährlichen Freibetrag (€ 5200?) gibt. Mit der Versteuerung kenne ich mich nicht aus, aber das ist ja auch keine Bafög-Frage, sondern betrifft die Versteuerung von GmbH-Gewinnen generell.
Vom gesunden Menschenverstand her vermute ich aber, dass man Gewinne nicht einfach so „verschieben“ kann, um weiter ungemindert Bafög beziehen zu können.
Denn: Bei Einkünften aus abhängiger Beschäftigung zählt ja auch der Berechnungszeitraum, egal wofür man das Geld sonst braucht. Anders sähe es aus, wenn der GmbH-Gewinn gleich wieder ausgegeben wird.
LG
figuralis

Hallo Jenser8282,

das wird nicht funktionieren. Der Einnahmenüberschuss bzw. Gewinn muss als Einkommen versteuert werden und gilt damit auch als Einkommen im Sinne des BaFöG.

Der einzige Weg wäre, im Rahmen der Gewinnermittlung für die GmbH formal eine Rücklage zu bilden, um eine in der nächsten Zeit anstehende Investition zu tätigen. Allerdings sind dafür die Regeln eher streng (die Investition muss tatsächlich anstehen etc.), so dass man nicht „mal eben“ einen Betrag als Rückstellung deklarieren und nach zwei Jahren sagen kann - „ach, hab ich doch nicht gebraucht“.

Allerdings ist das alles eher ein Luxusproblem - jeden Euro, den man nicht vom Amt bekommen muss, muss man hinterher auch nicht zurückzahlen :smile:

Viele Grüße
tinastar