Hallo,
ein beurlaubter Student möchte ein Praktikum machen, welches im Voraus auf 2 Monate befristet ist.
Wie viel darf der Student verdienen, um weiterhin in der Familienversicherung seines Vaters versichert zu sein?
Besteht ein Unterschied, wenn ein „befristeter Aushilfsjob“ anstatt eines „freiwilligen (Zwischen-)Praktikums“ gemacht wird?