Student - bis wann familienkrankenversichert

hallo,

überall steht was anderes geschrieben:
Ist ein ordentlicher Student (

Ist ein ordentlicher Student (Student trägt seine beiträge komplett selber, der Arbeitnehmer bekommt ca. die Hälfte vom AG (allerdings sind diese Beiträge auch höher, als die vom Studenten).

Ich kenne viele Studenten, die um die 700Euro im Monat
arbeiten und weiterhin familienversichert sind, irgendwie
scheint sich niemand ernsthafte Gedanken um recht und unrecht zu machen :-/

Das sind die, die hier dann fragen, wie sie um die Nachzahlung der Beiträge herumkommen, wenn sie erwischt wurden.

aber was ist da nun recht und unrecht?

Das ssagt Dir verbindlich Deine Krankenkasse.

Hallo, hier liegen zwei verschiedene Sachverhalte vor.

Zum einen die Frage der Familienvesicherung - wer regelmäßig mehr als 400,00 € Einnahmen aud einer Beschäftigung hat oder mehr als 360,00 € aus anderen Einkünften, der kann nicht mehr familienversichert sein.

Im geschilderten Fall würde dann zunächst die studentische Pflichtversicherung durchgeührt werden, es sei denn das Erscheinungsbild Arbeitnehmer überwiegt die Studenteneigenschaft, z.b. bei mehr als 20 Stunden wöchentlicher Tätigkeit - dann läge ein normales, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.

Die genannte Beschäftigung als Werkstudent besagt dass es bei der Krankenversicherung als Student bleibt auch wenn die Grenzen überschritten werden.Fall die Krankenkasse, also wie Nordlicht schon schrieb - bitte da vrbindlich den Status festlegen lassen.

Gruß

Czauderna

Czauderna

Hallo, hier liegen zwei verschiedene Sachverhalte vor.

Zum einen die Frage der Familienvesicherung - wer
regelmäßig mehr als 400,00 € Einnahmen aud einer Beschäftigung
hat oder mehr als 360,00 € aus anderen Einkünften, der kann
nicht mehr familienversichert sein.

Im geschilderten Fall würde dann zunächst die studentische
Pflichtversicherung durchgeührt werden, es sei denn das
Erscheinungsbild Arbeitnehmer überwiegt die
Studenteneigenschaft, z.b. bei mehr als 20 Stunden
wöchentlicher Tätigkeit - dann läge ein normales,
sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.

Die genannte Beschäftigung als Werkstudent besagt dass es bei
der Krankenversicherung als Student bleibt auch wenn die
Grenzen überschritten werden.Fall die Krankenkasse, also wie
Nordlicht schon schrieb - bitte da vrbindlich den Status
festlegen lassen.

Gruß

Czauderna

bedeutet das also, dass man sich nicht extra krankenversichern müsste?
Oder ist damit eine extra Versicherung mit vergünstigtem Tarif gemeint?

Hallo,
wenn die Familienversicherung nicht mehr möglich ist und die studentische Pflichtversicherung greift dann zahlt der Student mtl.
z.Zt. 63,38 € - wenn diese Pflichtversicherung nicht greift dann zahlt er entsprechend seinem Einkommen mindestens ab ca. 136,00 € im Monat (Mindesbeitragsbemessunggrenze von 840,00 €).

Gruß

Czauderna

Hallo Lara,

Guenter und Nordlicht haben die Fragen ja schon beantwortet. Zum Nachlesen des Werkstudentenprivielgs und Studenten-KV bzw. Familienhilfe etc. folgende Seiten:
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Werkstu…

Gruß Woko