Student braucht Wohnung in Köln

Also, ich hab mich schon mal früher an dieses forum gewendet und war überrascht, wieviele hilfsbereite menschen mir damals bei meinem problem tipps gaben.

also folgendes, bin seit diesem semester student in köln und will nun umziehen, da ich bwl studiere, suche ich naturgemäß nach einer günstigen lösung. 4-5 jahre miete zu zahlen, wäre eine alternative, aber nicht wirklich lukrativ.

ich hab mir folgendes szenario zurechtgelegt: Kauf eines neuen 1 Zimmer App. in köln für den förderhöchstbetrag von 50.000+ Euro, meine mutter hat noch nicht die ehz verbraucht, und könnte diese dann nutzen. ehz sind meines wissens in diesem fall 2.500 euro, dazu käme dann noch die gesparte miete von ungefähr 3.500 euro im jahr, die nk würden als ausgaben natürlich bleiben, weiterer vorteil wäre der ausbildungsfreibetrag für auswärt. unterbringung von kindern in der ausbildung.

was haltet ihr nun davon, wo seht ihr risiken (meine größte befürchtung ist, das renovierung am gemeinschaftseigentum auf die eigentümer zurückfallen könnten und den vorteil zunichte machen).
das jahr ist nun natürlich in der schlussphae, ich hab zwar paar objekte im auge aber der zeitdruck wäre natürlich riesig, wenn wir das in diesem jahr noch über die bühne bringen will. was denkt ihr.

und meine letzte frage, was ändert sich im kommenden jahr an der ehz.

Hofffentlcich sind einige bis hierhin gekommen und können mir tipps geben oder auch eigene erfahrungen weitergeben.

Max

Hallo Max

und meine letzte frage, was ändert sich im kommenden jahr an
der ehz.

Meines Wissens nach fällt 2004 die Eigenheimzulage ganz weg, dürfte für dich also gar nicht mehr in Frage kommen.
Hier steht mehr dazu: http://www.s-mil.de/main/bauen_und_wohnen/baufinanzi…
oder etwas ausführlicher:
http://www.steuerrecht-competence-center.de/discussi…

Grüße
Novalee

Hallo!

Zuerst zu Novalee: Leider, oder vielmehr gottseidank, hast Du nicht recht. Die Eigenheimzulage soll nicht ganz abgeschafft werden, sondern „lediglich“ um 30 % gekürzt werden. Das ist das Ergebnis des im Vermittlungsausschuss gefundenen Reformkompromisses.

Zur Höhe der Eigenheimzulage: Die € 2.500,-- gibt es nur, wenn die erworbene Immobilie als Neubau zählt. Ansonsten gibts nur die Hälfte davon.

Zu den Kosten der Renovierung der Wohnanlage: Wenn es eine neue Anlage ist, sollte die nächsten Jahre keine Renovierungsarbeiten anstehen. Ist es eine bestehende Anlage, so empfiehlt es sich,

  1. einen Blick auf die Wohnanlage insgesamt zu werfen. Wie ist der Gesamteindruck? Wie sieht die Fassade aus? Wie sehen die Fenster aus? Wie siehts im Treppenhaus aus usw. Macht das Haus einen gepflegten eindruck? Sind Renovierungen zu erwarten?

  2. sich die Protokolle der letzten zwei oder drei Eigentümerversammlungen zeigen zu lassen. Daraus kann man ersehen, ob evtl. anstehende Renovierungsarbeiten diskutiert wurden bzw. der Verwalter beauftragt wurde, Kostenvoranschläge einzuholen.

  3. sich über die Höhe der gebildeten Instandhaltungsrücklage zu informieren. Die Eigentümer einer Wohnanlage müssen eine sog. Instandhaltungsrücklage bilden, um die Kosten für Instandhaltungsarbeiten aufzufangen.

  4. evtl. bei der Hausverwaltung anzurufen und einfach mal nachzufragen, ob was ansteht.

Grundsätzlich würde ich mir genau überlegen, ob ich mir als Student ein Appartement kaufen würde, schließlich bindet man sich dann schon etwas fester an die Wohnung, als wenn sie nur angemietet wäre. Läuft was schief oder gefällt mir die Umgebung nicht mehr, kann ich „jederzeit“ kündigen und mir was anderes suchen. Als Eigentümer muß ich erst mal einen Käufer suchen, der bereit ist, den Preis zu zahlen, ganz zu schweigen von den Erwerbskosten (Grunderwerbsteuer, Notar- u. Grundbuchkosten, evtl. Maklerprovisionen, usw.).

Ich hoffe, Dir damit ein wenig geholfen zu haben!

Viele Grüße

Armin

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also, ich muss noch einige nachträge machen.

die erwerbsnebenkosten hatte ich beim ersten post gar nicht berückischtigt. grundsteuer, notar kommen natürlich noch dazu, kamen man dann aber von der steuer absetzen, oder?

wegen der ehz, meine mutter hätte ja noch ihre „übrig“. sie kauft es und lässt angehörige(mich) untentgeltlich darin wohin, schon können wir die ehz beziehen. das mit der 30% kürzung der ehz hab ich auch gehört, gibt es den eine übergangsregelung oder tritt diese kürzung zum 1.1 in kraft (was in deutschland ja fast unvorstellbar wäre).

die wohnung (neubau, erstbezug) würden wir komplett mit eigenen mitteln kaufen, da wir hypothekenzinsen nicht absetzen könnten. aber durch die ehz wäre das geld ja auch verzinst.

was nach meinem studium mit der wohnung geschieht ist natürlich ungewiss. verkauf, vermietung oder weiternutzung wären alternativen.

das mit dem ausbildungsfreibetrag für auswärt. unterbringung von kindern in der ausbildung ist meiner meinung nach ein fixbetrag (1000 euro), lasse mich aber gerne des besseren belehren.

und zur gewährleistung, die würde doch dann ein großer bauträger tragen, der ja hoffentlcih auf sicheren beinen steht

Max

Hallo Max,

die erwerbsnebenkosten hatte ich beim ersten post gar nicht
berückischtigt. grundsteuer, notar kommen natürlich noch dazu,
kamen man dann aber von der steuer absetzen, oder?

Wenn man das Einkommen hat, bei dem sich das Ganze lohnt…
Selbst beim höchsten Steuersatz erhält man nur knapp die Hälfte davon wieder zurück, bei einem kleinen Einkommen sind’s eher 25%.
Das Ganze klappt aber nur bei einer Vermietung, ergo nicht, wenn man EHZ in Ansatz bringen will (Selbstnutzung).

die wohnung (neubau, erstbezug) würden wir komplett mit
eigenen mitteln kaufen, da wir hypothekenzinsen nicht absetzen
könnten. aber durch die ehz wäre das geld ja auch verzinst.

Sorry, aber das klingt nach Pauschalaussagen. Setze Dich am Besten mal an den PC und starte Excel. Dann rechne genau aus, was die Zahlungsströme sind (Kaufpreis zzgl. NK; EHZ; Verwaltungskosten, die ein Mieter nicht hat usw.), rechne den Barwert aus (die EHZ kriegst Du ja nicht sofort, sondern über die Jahre) und stelle das Ganze dem Anderen Modell (keine Wohnung kaufen, Miete zahlen, Eigenkapital am Kapitalmarkt anlegen). Erst dann kann man sagen, ob sich’s wirklich lohnt.

was nach meinem studium mit der wohnung geschieht ist
natürlich ungewiss. verkauf, vermietung oder weiternutzung
wären alternativen.

Verkauf: wäre aufgrund der Kauf-NK nicht rentabel und hängt vom „Schweine-Zyklus“ der Immo-Preise ab.
Vermietung: kann für viel Ärger sorgen, ich hatte letztes Jahr 6.000€ Renovierungskosten aufgrund einer extrem ekelhaften Mieterin
Weiternutzung: Wenn Du einen richtigen Job hast, wirst Du nach spätestens 2 Jahren keinen Bock mehr auf eine so kleine Wohnung haben.

und zur gewährleistung, die würde doch dann ein großer
bauträger tragen, der ja hoffentlcih auf sicheren beinen steht

Bei mir hat der Bauträger Pleite gemacht (zum Glück erst kurz vor Fertigstellung). Wir mussten aber die Instandhaltungsrücklage extrem erhöhen, um die Baumängel abzufangen. Die Handwerker waren auch nicht zu belangen, da sie vom Bauträger nicht ausbezahlt wurden und daher jegliche Gewährleistung ablehnten.

Grüsse

Sven

Ui, anscheinend muß ich mich selbst korrigieren.
Habe eben Folgendes erfahren, was die Eigenheimzulage betrifft:

http://www.immowelt.de/immobilien/NewsDetail.asp?GUI…

Hoffe, der Link funktioniert.

Grüße

Armin

Hallo Max

und meine letzte frage, was ändert sich im kommenden jahr an
der ehz.

Meines Wissens nach fällt 2004 die Eigenheimzulage ganz weg,
dürfte für dich also gar nicht mehr in Frage kommen.
Hier steht mehr dazu:
http://www.s-mil.de/main/bauen_und_wohnen/baufinanzi…
oder etwas ausführlicher:
http://www.steuerrecht-competence-center.de/discussi…

Grüße
Novalee

Hallo!

Zuerst zu Novalee: Leider, oder vielmehr gottseidank, hast Du
nicht recht. Die Eigenheimzulage soll nicht ganz abgeschafft
werden, sondern „lediglich“ um 30 % gekürzt werden. Das ist
das Ergebnis des im Vermittlungsausschuss gefundenen
Reformkompromisses.

Zur Höhe der Eigenheimzulage: Die € 2.500,-- gibt es
nur, wenn die erworbene Immobilie als Neubau zählt. Ansonsten
gibts nur die Hälfte davon.

Zu den Kosten der Renovierung der Wohnanlage: Wenn es eine
neue Anlage ist, sollte die nächsten Jahre keine
Renovierungsarbeiten anstehen. Ist es eine bestehende Anlage,
so empfiehlt es sich,

  1. einen Blick auf die Wohnanlage insgesamt zu werfen. Wie ist
    der Gesamteindruck? Wie sieht die Fassade aus? Wie sehen die
    Fenster aus? Wie siehts im Treppenhaus aus usw. Macht das Haus
    einen gepflegten eindruck? Sind Renovierungen zu erwarten?

  2. sich die Protokolle der letzten zwei oder drei
    Eigentümerversammlungen zeigen zu lassen. Daraus kann man
    ersehen, ob evtl. anstehende Renovierungsarbeiten diskutiert
    wurden bzw. der Verwalter beauftragt wurde, Kostenvoranschläge
    einzuholen.

  3. sich über die Höhe der gebildeten Instandhaltungsrücklage
    zu informieren. Die Eigentümer einer Wohnanlage müssen eine
    sog. Instandhaltungsrücklage bilden, um die Kosten für
    Instandhaltungsarbeiten aufzufangen.

  4. evtl. bei der Hausverwaltung anzurufen und einfach mal
    nachzufragen, ob was ansteht.

Grundsätzlich würde ich mir genau überlegen, ob ich mir als
Student ein Appartement kaufen würde, schließlich bindet man
sich dann schon etwas fester an die Wohnung, als wenn sie nur
angemietet wäre. Läuft was schief oder gefällt mir die
Umgebung nicht mehr, kann ich „jederzeit“ kündigen und mir was
anderes suchen. Als Eigentümer muß ich erst mal einen Käufer
suchen, der bereit ist, den Preis zu zahlen, ganz zu schweigen
von den Erwerbskosten (Grunderwerbsteuer, Notar- u.
Grundbuchkosten, evtl. Maklerprovisionen, usw.).

Ich hoffe, Dir damit ein wenig geholfen zu haben!

Viele Grüße

Armin