Student: Die Steuerfreibetrag -Problematik

Also,
man stelle sich folgende Situation vor. Ein 26 Jahre alter Mann ist hauptberuflich Student und arbeitet als freier Mitarbeiter in einem großen Unternehmen.
Ende Dezember 2010 hat dieser ca. 12.600€ Brutto verdient.
Er hat ca. 1200€ für AN-Anteile Rentenversicherung gezahlt. Diese wurden direkt vom Lohn abgezogen.
Ebenfalls direkt vom Gehalt, wurde die Lohnsteuer abgezogen, ungefähr 700€ fürs ganze Jahr.

Die Fragen lauten nun, was kann der Student alles von der Steuer absetzen um Steuerfreibetrag „hochdrücken“?

Ist es relevant, dass seine Eltern noch drei MOnate Kindergeld bekommen haben?

Kann er die Sozialversicherungsanteile(Rentenversicherung) absetzen?

Darf er die folgenden Sachen ohne weiteres absetzen?:
-Studiengebühren/Semesterbeitrag = 1200€
-Krankenversicheung = 550€
-Arbeitnehmerpauschbetrag =920€

Da er für sein informatiklastiges Studium ein Iphone sich eines anzuschaffen. Könnte könnte er das absetzen?

Danke für alle Antworten,
J.

Liebe/r J.

Ende Dezember 2010 hat dieser ca. 12.600€ Brutto verdient.
Ebenfalls direkt vom Gehalt, wurde die Lohnsteuer abgezogen,
ungefähr 700€ fürs ganze Jahr.

Mit „ungefähr“ kann ich nicht rechnen, nur mit „genau“. Bei einem Jahreslohn von 12.600 Euro fallen genau 250 Euro Einkommensteuer an, so dass er schonmal 450 Euro zurückbekommt.

Die Fragen lauten nun, was kann der Student alles von der
Steuer absetzen um Steuerfreibetrag „hochdrücken“?

Abesetzen kann er alles, was das Steuerrecht zulässt. Der Grundfreibetrag von 8.004 Euro für 2010 bleibt unverändert.

Ist es relevant, dass seine Eltern noch drei MOnate Kindergeld
bekommen haben?

Nein.

Kann er die Sozialversicherungsanteile(Rentenversicherung)
absetzen?

Ja.

Darf er die folgenden Sachen ohne weiteres absetzen?:
-Studiengebühren/Semesterbeitrag = 1200€

Ja, Sonderausgaben.

-Krankenversicheung = 550€

Ja, Sonderausgaben.

-Arbeitnehmerpauschbetrag =920€

Wird ihm automatisch gewährt, sowohl bei der monatlichen Lohnsteuerberechnung als auch bei der Jahresberechnung wird dieser Betrag automatisch berücksichtigt.

Da er für sein informatiklastiges Studium ein Iphone sich
eines anzuschaffen. Könnte könnte er das absetzen?

Wenn er nachweisen könnte, dass die berufliche Nutzung mindestens 90% beträgt, ja. Da bei den gefühlten 30.000 Apps aber nur Quatsch dabei ist, dürfte dies schwierig werden.

Danke für alle Antworten,

Bitte, gerne.

Lieber Schuhverkäufer,
danke nochmals für deine sehr hilfreiche Antwort!
Wie genau hast Du das errechnet?

Würdest Du ebenfalls zu einem Steuerprogramm raten? WISO eigentlich nicht…

Es grüßt,
J.

berechnet habe ich mit:
www.nettoeinkommen.de
und
http://www.avensa.de/index.php?option=com_wrapper&It…
Ja, ich würde zu einem Steuerprogramm raten:
www.elsterformular.de
Kostenlos, einfach, mit Berechnung.
Diese ganzen überteuerten Steuerprogramme verwirren mehr als dass sie helfen.

Hallo J.

Frage vorab, ist dein Studium ein 1.STudium oder ein weiteres?
Ein 1. Studium kann nur als Sonderausgaben bis zu 4.000€ angesetzt werden, dazu zählen Studiengebühren,Fachliteratur, Fahrten zur Uni etc.

Für deine Angestelltentätigkeit kannst du nur die Kosten (WErbungskosten) absetzen, die mit der Anstellung in Verbindung stehen wie Fahrten (Entfernungspauschale),Gewerkschaftsbeitrag, Arbeitskleidung, berufliche Rechsschutz, Fortbildungen etc.bzw. erhälste den ANP 920 €. die KV gehört zu den Sonderausgaben, auch hier gibt es Höchstbeträge bzw. Vorsorgepauschalen (2.001€).
Für dich in deiner Steuererklärung ist das Kindergeld nicht relevant. für deine Eltern jedoch schon, da Sie ggf. den Kinderfreibetrag bekommen, wenn dieser günstiger ist (bis 25LJ ) .
Ich hoffe ich konnte dir erstmal weiterhelfen.

LG
kuschelmausie