Student: Die Steuerfreibetrag -Problematik

Also,
man stelle sich folgende Situation vor. Ein 26 Jahre alter Mann ist hauptberuflich Student und arbeitet als freier Mitarbeiter in einem großen Unternehmen.
Ende Dezember 2010 hat dieser ca. 12.600€ Brutto verdient.
Er hat ca. 1200€ für AN-Anteile Rentenversicherung gezahlt. Diese wurden direkt vom Lohn abgezogen.
Ebenfalls direkt vom Gehalt, wurde die Lohnsteuer abgezogen, ungefähr 700€ fürs ganze Jahr.

Die Fragen lauten nun, was kann der Student alles von der Steuer absetzen um Steuerfreibetrag „hochdrücken“?

Ist es relevant, dass seine Eltern noch drei MOnate Kindergeld bekommen haben?

Kann er die Sozialversicherungsanteile(Rentenversicherung) absetzen?

Darf er die folgenden Sachen ohne weiteres absetzen?:
-Studiengebühren/Semesterbeitrag = 1200€
-Krankenversicheung = 550€
-Arbeitnehmerpauschbetrag =920€

Da er für sein informatiklastiges Studium ein Iphone sich eines anzuschaffen. Könnte könnte er das absetzen?

Danke für alle Antworten,
J.

Hallo Student
Ich habe gerade deinen eintrag gelesen!
Nun das einfachste wäre,dir ein steuerprogram zu zu legen,in denen findest du alles was absetzbar ist ,inklusive erklärung.WISO kommt man da nicht selber drauf …lach… darf ja keine werbung machen.So ein program gibt es auch im inet.Kostet so um die 30€,aber es lohnt sich …denn die 30€ sind absetzbar.
Gruß Reckerchen

Servus,

neugierhalber: Sagt „Wiso“ dem Anwender eigentlich auch, daß eine „freie Mitarbeit“ nicht zu Einkünften gem. § 2 Abs 1 Nr. 4 EStG führt?

Das ist keine rhetorische Frage, sondern ernst gemeint - ich habe mit derartigen Hilfen noch nie gearbeitet.

Schöne Grüße

MM

Nun dann kann ich dir leider auch nicht helfen sorry

Servus,

neugierhalber: Sagt „Wiso“ dem Anwender eigentlich auch, daß
eine „freie Mitarbeit“ nicht zu Einkünften gem. § 2 Abs 1 Nr.
4 EStG führt?

Dieses Steuerprogramm hat einen berühmten roten Faden, der den Anwender durch die gesamte Steuererklärung führt. Und da wird dann auch gefragt, welche Einkünfte der Steuerpflichtige bezieht. Ist man sich nicht sicher, dann erklärt enem das Programm schon, was Einkünfte sind und was nicht. Direkt als erstes. Und das sollte man eigentlich wissen, wenn man schon indirekt Werbung dafür macht - nicht du, aber der andere…

Verschneite Grüße aus der Klingenstadt (huch, Werbung…)
e

Also,
man stelle sich folgende Situation vor. Ein 26 Jahre alter
Mann ist hauptberuflich Student und arbeitet als freier
Mitarbeiter in einem großen Unternehmen.

Kann ja nicht so frei sein, wenn er auf Steuerkarte gearbeitet hat, wonach es hier sehr deutlich aussieht.
Dann reden wir hier in dem Fall von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

Ende Dezember 2010 hat dieser ca. 12.600€ Brutto verdient.
Er hat ca. 1200€ für AN-Anteile Rentenversicherung gezahlt.
Diese wurden direkt vom Lohn abgezogen.

Das ist so üblich.

Ebenfalls direkt vom Gehalt, wurde die Lohnsteuer abgezogen,
ungefähr 700€ fürs ganze Jahr.

Auch üblich.

Die Fragen lauten nun, was kann der Student alles von der
Steuer absetzen um Steuerfreibetrag „hochdrücken“?

Nein, den kann man nicht hochdrücken, aber man kann dafür sorgen, dass man unter den Grundfreibetrag kommt. Wir reden hier vom Grundfreibetrag von 8.004 Euro. Es fallen keine Steuern an und Kindergeld wäre auch noch möglich.

Ist es relevant, dass seine Eltern noch drei Monate Kindergeld
bekommen haben?

Relevant wäre für die Eltern, ob es ihnen zusteht, wenn der Student über den Grundfreibetrag von 8.004 Euro kommt.

Kann er die Sozialversicherungsanteile(Rentenversicherung)
absetzen?

Kann er. Als Vorsrogeaufwendungen.

Darf er die folgenden Sachen ohne weiteres absetzen?:
-Studiengebühren/Semesterbeitrag = 1200€

Hier m.E. absetzbar als Sonderausgaben, wenn es sich um ein Erststudium handelt, dass keinem anderen Studium folgt oder einer Ausbildung folgt.

-Krankenversicherung = 550€

Als Vorsorgeaufwendungen.

-Arbeitnehmerpauschbetrag =920€

Den kriegt jeder Steuerpflichtige. Und Studenten sind auch bloß Steuerpflichtige.

Da er für sein informatiklastiges Studium ein Iphone sich
eines anzuschaffen. Könnte könnte er das absetzen?

Das müsste aber sehr gut bergündet sein, warum er das für sein Studium braucht.

Danke für alle Antworten!

Im Prinzip raten alle, ein Steuerprogramm zu kaufen. WISO auch nicht!
Ein Experte hat mir geantwortet, dass man die
-sozialversicherungsanteile(Rentenversicherung)
-Krankenkasse (sonderausgaben)
-Studiengebühren
absetzen kann.

Es wurde mir sogar ausgerechnet, dass der Student bei einem Jahreslohn von 12600€ genau 250€ Einkommensteuer zahlen muss. Ergo- er würde 450€ wieder bekommen…
Wie genau das augerechnet wurde, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht hat ja Jemand eine Antwort darauf :wink:

Cheers,
J

Dann wird derjenige die Zahlen in ein Steuerprogramm getippt haben und schwupps kam dieses Ergebnis raus.

Wie sollen wir das nun ohne konkrete Zahlen und Daten ausrechnen?

Das kann man dann auch selbst: Entweder mit einem kostenpflichtigen Programm oder mit ELSTER für nöppes. Oder ganz einfach, man lässt sich von demjenigen, der das bereits ausgerechnet hat, mal die Berechnungliste zeigen.

Hiho,

Werbung hin oder her: Was soll eine Küche ohne Robert Herder mit der Windmühle denn taugen?

Soviel zur Schärfe von Klingen und Argumenten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren.

Schöne Grüße

MM