Student-Ebay - nebenberuflich selbstständig

Hallo,

Ich habe intensiv im Forum und diverse Literatur gelesen, dennoch stellen sich mir noch ein paar Fragen, bei deren Beantwortung ich meine Hoffnung in euch stecke.
Zu der Situation:
Ich bin Student(Hauptberuf)(Master in Energietechnik) bin 31 und möchte ein kleines Gewerbe für Internetportal (Ebay) anmelden.Ich bin zZt. über meiner Frau versichert und sie verdient um die 1600€.Mit dem Ebay verkauf könnte ich 800€-1500€ Brutto verdienen.Wie sieht es mit der KV aus? wie hoch sind die KV beiträge in etwa ? Ich brauchen um die 15h/woche um die Arbeit zu erledigen.Macht es sinn wenn ich die Gewerbe auf die name meiner Frau anmelde? Bin zZt als HiWi beschäftigt 10h/Woche 391€ Brutto …habe ich anspruch auf die sogennante „Überbrückungsgeld“ von Arbeitsamt wenn ich mich kündige von der HiWi?.
Ich bin echt ratlosss.Könnt ihr mir von euren Erfahrungen erzählen?

Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Beste Grüße!

Hallo, ich rde Dir vorschlagen,den Job in Verbindung mit einer Tätigkeit aus unselbständiger Tätigkeit anzumelden. Somit unterbindest Du Schwarzarbeit und kannst nicht falschlaufen.Da Deine Frau schon Einkünfte hat, solltest Du Steuerklasse V wählen und Deine Frau in Steuerklasse 3 gehen, dann wükann Euch Steuerrechtlich nichts passieren.

Ansonsten würden auf Dich 20% Krankenkassenbeitrag auf Dich zukommen, müsstest aber trotzdem Lohnsteuer zahlen, da der AG Dich anmelden muss.

Danke sehr für die Info

Hallo Student,
Deine Anfrage wurde über wer-weiss-was an mich weitergeleitet.
Angenommen, Deine Frau würde das Gewerbe mit dem Internet-Portal betreiben (mit Gewerbeanmeldung, aber nebenbei und als Kleinunternehmerin, also Umsatz-steuerfrei), dann wäre es nur wichtig, dass die jährlichen Nebeneinkünfte brutto unter ihren Einkünften aus der unselbständigen Beschäftigung liegen, d.h. bei jährl. 12 x 1600 EUR Bruttoverdienst als Arbeitnehmerin sollten die Einnahmen aus dem Ebay-Geschäft 17.500 EUR (Kleinunternehmerregelung) jährlich nicht übersteigen.
Bei diesen Einnahmen werden aber zuvor die Aufwendungen wie z.B. Eingangsrechnungen für Verkaufsware, Porto, Fahrtkosten zur Post, anteilige Internetgebühren… abgezogen. Die Krankenversicherung würde nur vom Hauptverdienst (unselbständige Arbeit) berechnet, Du bliebest meines Wissens kostenlos mitversichert. Und der Job als HiWi bis 400 EUR monatlich bliebe Dir auch erhalten.
Das mit dem Überbrückungsgeld kann ich nicht beantworten, gebe aber noch 2 Internetadressen mit Informationen zu HiWi und Kleinunternehmerregelung an.

Studentenjob
http://www.studium.tu-clausthal.de/studienfinanzieru…

Kleinunternehmerregelung:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ich hoffe, ich konnte helfen, kann aber natürlich wie üblich keine Garantie für diese Angaben übernehmen.

Alles Gute!
Rike

Lieben DANKKKK Rike für die große Info .

Hallo,
sorry, aber in Sozialversicherungrechtlichen Fragen
kann ich keine zuverlässigen Auskünfte geben.
MfG
Holger