Student + freiberufl.(?) Tätigkeit: Steuererklär.?

Hallo Steuerexperten!

Angenommen, ein Student hat 2007 z.B. über eine Autorentätigkeit erstmalig eine Summe von ca. 500 Euro quasi als Freiberufler (Kleinunternehmer-Regelung) verdient und wird nun, da der Student sich deswegen beim Finanzamt registriert hat, aufgefordert, die Steuererklärung für 2007 zu machen, obwohl es sich eigentlich dem Einnahmen/Ausgabenverhältnis nach um „Liebhaberei“ handelt.
Zusätzlich hat er über einen Zeitraum von 4 Monaten vielleicht über ein Praktikum insgesamt ca. 2000 Euro eingenommen.

Muss man in so einem Fall überhaupt eine Steuererklärung machen? Und wenn ja, welche Formulare muss man ausfüllen, auch eine Umsatzsteuererklärung?

Vielen Dank für Eure Antworten!

h0ppelhase

Hallo,

wenn der Student die Kleinunternehmerregelung nutzt, hat er auf seiner Rechnung ja auch keine Umsatzsteuer ausgewiesen, oder? Dann muss er auch keine Umsatzsteuererklärung machen. Es gibt da eine Verdienstgrenze, aber die ist recht hoch (irgendwo über EUR 20.000,- pro Jahr). Wenn man weniger verdient, kann man die Umsatzsteuer ausweisen, muss es aber nicht.

Ob der Student überhaupt eine Steuererklärung machen muss, weiß ich nicht. Ich würde es aber machen, weil das mit der Steuererklärung ja in den folgenden Jahren nicht leichter wird, und man so schon einmal „üben“ kann.

Schöne Grüße

Petra

Muss man in so einem Fall überhaupt eine Steuererklärung
machen?

Ja.
Der Student hat sich als Freiberufler beim Finanzamt angemeldet.
Er hat nun seine Gewinn bzw. Verlust (= Einnahmen - Ausgaben) zu ermitteln.
Infost und Exceltabellen hierzu gibt es bei http://www.klicktipps.de/gewerbe.php
Der Gewinn kommt in die Anlage GSE zur Steuererklärung.

Zusätzlich hat er über einen Zeitraum von 4 Monaten vielleicht
über ein Praktikum insgesamt ca. 2000 Euro eingenommen.

Dazu hat er eventuell eine Lohnsteuerbescheinigung bekommen.
Deren Daten kommen in die Anlage N (und Sozialversicherung in Seite 3 des „Mantelbogens“).

Auch die Kindergeldkasse und das Bafögamt wollen über die Einkünfte informiert werden.
Bei Familienversicherung will auch die Krankenkasse Infos.
Infos zu Steuer, Kindergeld und BaföG gibt es ebenfalls bei http://www.klicktipps.de

Gruß JK