Student, freiberuflich, 400€, Kindergeld?

Guten Tag,

ich würde gerne wissen, ob man als Student, der:

  • Kindergeld bezieht
  • freiberuflich arbeitet und gleichzeitig
  • einen 400€ Job

macht, die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt angeben oder in irgendeiner Form anmeldn muss? Muss dabei außerdem irgendwas beachtet werden? Wie sieht es mit Sozialversicherung etc. aus? Ist die Kombination von 400€ Job und freiberuflicher Tätigkeit in irgendeiner Weise problematisch?

Für die Berechnung des Betrags der zum Kindergeld hinzuverdient werden kann: Zählen bei der freiberuflichen Tätigkeit zu den Einnahmen auch Spesen bzw. Kilometerpauschalen, oder werden diese nicht mit in die Berechnung einbezogen?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank im voraus!

Hallo,

Antworten zur Frage 1:

man sollte seine freiberufliche Tätigkeit formlos per Brief beim Finanzamt melden. Daraufhin erhält man einen Fragebogen, der ausgefüllt werden muß.

Zu Frage 2 Sozialversicherung:
Wenn man Familienversichert ist, muß man sein Einkommen angeben (beides Bei Freiberufl= Gewinn / bei 400€Job= Einnahmen) . Wenn die Grenze von 350 € überschritten wird, wird es wahrscheinlich Schwierigkeiten geben, wahrscheinlich freiwillige Versicherung.

Zur Frage 3 Kindergeld:
Hier gilt die Grenze 7680 € . Einnahmen 400€/Job abzügl. Kosten + Einnahmen freiberufliche Tätigkeit abzüglich Ausgaben. Wenn der grenzbetrag überschritten wird , gibt es kein Kindergeld mehr.

Hoffe ich konnte ein bischen helfen.

Viele Grüße

Lämmchen

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Allerdings hab ich noch ein paar Rückfragen dazu:

zu 1:
wozu ist dieser Fragebogen und ist er ein „muss“?

zu 2:
wenn keine Familienversicherung vorliegt, dann freiwillige Versicherung?

zu 3:
als was gelten bei dem 400€ Job Kosten? Was sind Ausgaben bei freiberuflicher Tätigkeit? Werden Spesen und Kilometergeld zu Einnahmen gerechnet? Oder werden diese abgezogen, da man die Ausgaben ja hatte? Wie ist das mit Provision? Ist das sozusagen ein „Bonus“ oder gilt er auch als Einnahme?

Viele Grüße und vielen Dank schonmal für die Antwort!!

Eine kleine Nachfrage noch :wink:: wie ist das mit Einkünften bei einem Praktikum, werden die auf das Kindergeld angerechnet?
Vielen Dank!

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Allerdings hab ich noch
ein paar Rückfragen dazu:

zu 1:
wozu ist dieser Fragebogen

Das ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

und ist er ein „muss“?

Ja

zu 2:
wenn keine Familienversicherung vorliegt, dann freiwillige
Versicherung?

Ja

zu 3:
als was gelten bei dem 400€ Job Kosten? Was sind Ausgaben bei
freiberuflicher Tätigkeit?

Alle Ausgaben, die durch die Tätigkeit verursacht werden.

Werden Spesen und Kilometergeld zu
Einnahmen gerechnet?

Ja

Oder werden diese abgezogen, da man die
Ausgaben ja hatte?

Das ebenfalls

Wie ist das mit Provision? Ist das
sozusagen ein „Bonus“ oder gilt er auch als Einnahme?

Ist auch Einnahme.

Super! Vielen Dank! Ihr habt mir sehr weitergeholfen!