Student.geschr.Text urheberrechtlich geschützt?

Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Darf ein Professor einen von einem Studenten verfassten Text vor versammeltem Kurs ohne dessen Einwilligung als negativ Beispiel präsentieren/verbreiten?
Ich habe mir folgendes gedacht:
Es könnte sich um einen Verstoß gegen das Urheberrecht handeln, wobei ich mir jedoch unsicher bin, ob es sich bei solchen Texten um geistiges Eigentum i.s.d Urheberrechtsgesetzes handelt.
Ist das so richtig?Was haltet ihr davon?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen.
Mit freundlichem Gruß
Paragraph 1

Wäre eine Idee, aber keine greifbare!

Kein Gericht der Welt würde dir Recht geben, da es hier um Lehrzwecke handelt. Abgesehen davon war diese Lehrveranstaltung wahrscheinlich „geschlossen“ und damit im Grunde keine Öffentlichkeit.

Wir sind ja hier zum Glück noch nicht in Ammerika :open_mouth:

Hallo!

Ich weiß es zwar jetzt nicht ganz genau, wage aber mal die Behauptung, dass der Text genutzt werden kann, da davon auszugehen ist, dass eine gewisse Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Aber:
Es kann (!) unter Umständen sein, dass damit das Persönlichkeitsrecht des Studenten verletzt wird. Das ist meines Erachtens ein Punkt, der beachtet werden sollte.

LG
Michael Vogl

Hallo Robert!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ja es handelt sich in diesem Fall tatsächlich um eine geschlossene Veranstaltung. Dann sieht das wohl tatsächlich anders aus mit dem Urheberrecht.
Vielen Dank!!
MfG

Hallo!!
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es scheint tatsächlich sehr zweifelhaft, ob hier das Urheberrecht tangiert ist. Auf jeden Fall danke ich für den Hinweis und weitern Tipp bezüglich des Persönlichkeitsrechts.
MfG
Paragraph 1