ich will einer kleinen Firma etwas mit den Rechnern helfen. Das sind max. 3 Std. die Woche. Da es Bekannte sind wird es so um die 20 Euro pro Std. geben. Sie wollen das ich eine Rechnung schreibe, muss ich dafür ein Gewerbe anmelden?
Ich bin Student und noch privat über meinen Vater mitversichert. Was muss ich da beachten?
Muss ich MWST ausweisen und abführen?
Wann nennt man was sebstständige Tätigkeit und wann Gewerbe?
das ist definitiv ein gewerbe, dein steuerlich gesehen sind „einkünfte aus selbständiger arbeit“ etwas anderes als „einkünfte aus gewerbbetrieb“. als student kannst du auch mal die § 15 bzw. § 18 im EStG lesen …
du bist gewerblich, wenn du auch eine wirkliche gewinnerzielungsabsicht hast und die sache nicht nur als hobby betreibst. indiz hierfür ist, das du nicht nur verluste hast.
wenn du die tätigkeit dann auch nachhaltig betreibst, dann kann man schon in dem fall von einem gewerbe sprechen.
umsatzsteuerlich würde ich den kleinunternehmerstatus empfehlen. du kannst bis zum jahresumsatz von 16620 euro so tun, als ob es das UStG nicht für dich gibt …
du darfst auf deinen rechnungen KEINE umsatzsteuer ausweisen, also nicht in % und auch nicht in euro. am besten du notierst sogar drauf („kein umsatzsteuerausweis, da kleinunternehmer gem. § 19 UStG!“) …
wenn du den gewerbeschein hast, schickt dir das finanzamt einen fragebogen, hier wirst du eine frage zu umsatzbesteuerung findne, hier musst du natuerlicb bei kleinunternehmer dein kreuzchen setzen …
geht das auch ohne Gewerbe?
Ich würde zu diesem Zeitpunkt ungern ein Gewerbe anmelden, weil es sein kann das ich nach meinem Studium möglicher Weise eine richtige Existenz aufbauen will. Dann könnte ich auch Mittel vom Staat gebrauchen, die mir so möglicher weise verwehrt bleiben! Also wenn es tricks gibt das Kind jetzt anderes zu nennen oder vielleicht Rechnungen auf Nachhilfe oder so auszustellen, würde ich gerne davon hören.
dann solltest du keinen totalgewinn erzielen wollen und ggf. die teilnahme am allg. wirtschaftlichen verkehr ausschliessen.
bedeutet: keine werbung in der presse zu deiner arbeit und möglichst wenig umsatz, das die entstandenen kosten gerade gedeckt sind, ggf. sogar ein verlust entstünde, wenn man alles ansetzt (reisekosten, pc-kosten, arbeitszimmer, werkzeug etc.)
dann kannst du das kind auch einkünfte aus leistungen nennen, welche in der anlage SO zu erklären sind.
da sich in der sache versicherungsrecht ne menge geaendert hat und ich noch keine zeit zum reinlesen hatte, verweise ich dich lieber ins brett versicherungsrecht
Kann man dann trotzdem in der Familienversicherung bleiben?
die familienversicherung geht sowieso nur bis zum 25. lebensjahr.
Oder muss man sich selbst versichern und die
Rentenversicherung auch noch dazu nehmen?
als nicht sozialversiherungspflichtiger, bist du nicht rentenversicherungspflichtig (i.d.R.), es gibt aber ausnahmen (handwerksmeister etc.)… die rente definitiv nicht!
Und was ist mit Kindergeld?
Wird das dann gestrichen, oder zählen die von Dir erwähnten
16620 ? noch als Freibetrag.
hierzu lies folgenden aktuellen thread im brett steuern von mir zum thema: