Ist ein Student der einen Gewerbeschein beantragt und dann kriegt automatisch „Selbständig“ und muss damit aus der studentischen Pflichtversicherung raus in die „normale“ Versicherung.
Kriegt es die Krankenkasse überhaupt automatisch mit ??? Oder wird man erst aus der studentischen Pflichtversicherung rausgeworfen wenn man mehr als xxx DM verdient ???
Beispiel: Student hat ein Geschäftsidee im Internet, beantragt Gewerbeschein, verkauft aber nichts (ist also Pleite)…
- ist der dann automatisch draussen
- oder kann er wieder in die studentischen Pflichtversicherung rein
- oder gibt es einen anderen weg.
Danke schon jetzt für die Antworten …