Student+Gewerbeschein=autom.Selbständig?

Ist ein Student der einen Gewerbeschein beantragt und dann kriegt automatisch „Selbständig“ und muss damit aus der studentischen Pflichtversicherung raus in die „normale“ Versicherung.
Kriegt es die Krankenkasse überhaupt automatisch mit ??? Oder wird man erst aus der studentischen Pflichtversicherung rausgeworfen wenn man mehr als xxx DM verdient ???
Beispiel: Student hat ein Geschäftsidee im Internet, beantragt Gewerbeschein, verkauft aber nichts (ist also Pleite)…

  • ist der dann automatisch draussen
  • oder kann er wieder in die studentischen Pflichtversicherung rein
  • oder gibt es einen anderen weg.
    Danke schon jetzt für die Antworten …

Hallo und guten Tag!
Dies ist das Ergebnis meiner Recherche:
Wenn es sich dabei um eine Nebentätigkeit handelt ist es kein Problem: 20 Stunden pro
Woche und bis zu DM 640 im Monat sowie die
volle Arbeit in Semesterferien sind kein Grund, in die normale Krankenversicherung
aufgenommen zu werden.
Es bleibt also bei dem Beitrag (ca. DM 95 im Monat) für die stud. Krankenversicherung!
Erst wenn es im Durchschnitt mehr als DM 640 im Monat sind oder mehr als 50 Tage Vollzeitarbeit im Jahr kommen Beiträge für die Rentenversicherung dazu, die sich dann
nach dem Einkommen richten.
Beiträge für die Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
Diese stud. Regelung gilt allerdings nur bis
zum 14. Semester oder bis zum Alter von 30 Jahren.
Viele Grüße
Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hai,

ich bin seit 3 Jahren selbständig, studiere im 11. Semester Medizin. Bis dieses Jahr hat das immer noch mit dem geringen Verdienst hingehauen, daß ich noch studentisch versichert war. Mittlerweile haben wir eine GmbH, ich bin dort mit Inhaber, habe mit meiner Krankenkasse jedoch die Regelung getroffen, daß ich studentisch versichert bleibe, solange ich nur einen geringen Zeitaufwand (10 h pro Woche) darauf verwende. Verdienen tu ich derzeit 1500 DM.

Also, am besten mal ganz vorsichtig anfragen… Bei einer Nebenbeschäftigung können sie auch nicht viel machen… Nur aufpassen: keine Leute einstellen, denn dadurch erhältst Du rein nach Gesetz sofort den Status „hauptberuflich“, egal, wieviel Zeit Du verwendest und wieviel Du verdienst.

Gruß

Claudia

http://www.minioffice.de/