Student - GKV

Hallo liebe Experten,

ich habe da ein paar Fragen. Und zwar bin ich zZ noch
familienversichert, was aber im Juno auslaufen wird. Voraussichtlich
gegen Ende ´04 / Anfang ´05 werde ich dann (hoffentlich) ins
Referndariat übernommen, bin dann also pflichtverischert.

Meine Fragen sind jetzt:

  1. Auf der website der Techniker steht:
    Für alle Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und
    Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Seit 01. Oktober 2003
    beträgt er 46,60 EUR. Hinzu kommen 7,92 EUR für die Pflegever-
    sicherung.

Heisst das, es ist egal, in welcher GKV ich mich anmelde, weil eh
alle das Gleiche kosten?

  1. Was würdet ihr von einem Optionstarif einer Privaten halten, die
    für etwa 15,- €/mtl. eine Zuzahlung bei Sehhilfen, Aufstockung f.
    Zahnersatz, Auslandsschutz sowie ein Optionsrecht enthält?

  2. Früher habe ich meine Kontaktlinsen komplett über die Kasse
    bekommen, d.h. ich hatte keine Zuzahlung (-5,75 & -7,75 Dioptrien).
    Stimmt es, dass ich sie ab ´04 komplet allein tragen muss? Gibt es so
    etwas wie eine medizinische Indikation nicht oder nicht mehr?

Vielen Dank für eure Antworten - Jaschiii

hallo Jaschili,
über den Kassenteil wird Dir Günter oder Jörg was flüstern,
den Privaten Teil kann ich Dir was sagen.
Es gibt sehr preiswerte Tarife. Die kannst Du natürlich nur machen, wenn Du genügend verdienst (freiwillig versichert) oder wenn Du Beamter werden willst.
Im letzterem wäre es absolut dummm, sich freiwillig in der Kasse zu versichern.
erstens bekommst Du die Absicherung extrem günstig, zweitens hast du da die Möglichkeit trotz schwerster Vorerkrankung trotzdem aufgenommen zu werden (Kontrahierungszwang).
Grüße
Raimund

Hallo liebe Experten,

Hi Marc,

ich habe da ein paar Fragen. Und zwar bin ich zZ noch
familienversichert, was aber im Juno auslaufen wird.
Voraussichtlich
gegen Ende ´04 / Anfang ´05 werde ich dann (hoffentlich) ins
Referndariat übernommen, bin dann also pflichtverischert.

Meine Fragen sind jetzt:

  1. Auf der website der Techniker steht:
    Für alle Studenten ist der Beitrag zur Kranken- und
    Pflegeversicherung gesetzlich festgelegt. Seit 01. Oktober
    2003
    beträgt er 46,60 EUR. Hinzu kommen 7,92 EUR für die Pflegever-
    sicherung.

Heisst das, es ist egal, in welcher GKV ich mich anmelde, weil
eh
alle das Gleiche kosten?

Ja genau so ist das. Der Beitrag für versicherungspflichtige Studenten ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen identisch.

  1. Was würdet ihr von einem Optionstarif einer Privaten
    halten, die
    für etwa 15,- €/mtl. eine Zuzahlung bei Sehhilfen, Aufstockung
    f.
    Zahnersatz, Auslandsschutz sowie ein Optionsrecht enthält?

  2. Früher habe ich meine Kontaktlinsen komplett über die Kasse
    bekommen, d.h. ich hatte keine Zuzahlung (-5,75 & -7,75
    Dioptrien).
    Stimmt es, dass ich sie ab ´04 komplet allein tragen muss?
    Gibt es so
    etwas wie eine medizinische Indikation nicht oder nicht mehr?

Ab dem 01.01.04 werden Sehhilfen nur noch für Versicherte bezuschusst, die das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für alle anderen gibt es nix mehr. Ausnahme ist das vorliegen einer schweren Sehbehinderung. Hier steht allerdings eine endgültige Definition des Begriffes noch aus. Ein Merkmal ist wohl das, trotz Sehhilfe die Sehkraft unter 30 % liegt.
Ich würde Dir empfehlen hierzu nochmal bei Deiner Kasse nachzufragen, da es durchaus möglich ist, daß sich bei den Voraussetzungen noch was ändert.

Vielen Dank für eure Antworten - Jaschiii

Schönen Gruß Jörg

ich explodiere hier gleich !!!
na das ist ja interessant !!!

Beamte können also trotz schwerster Vorerkrankungen versichert werden.

einfache Formel : Beamte = sicherer Job = sichere Beitragszahlung für KK, oder ???

Die Gesundheit einer Person ist dann wohl zweitrangig.

Ich bin im Moment in einer Stimmung, in der ich jeden zusammenschlagen kann !!!

ICH KOCHE VOR WUT

terrorboy

GELD IST WOHL ALLES ODER ???

darf ich etwas löschen?
hallo kochender Chatboy,
„die Beamten“ ist eigentlich falsch! Nur wer gerade verbeamtet wird (also auch Referendare, Beamtenanwärter)kann in den ersten 6 Monaten sich auf diesen Kontrahierungszwang berufen. Der Schutz der hier beboten wird, ist natürlich auch nicht der allerbeste: es wird „nur“ Mehrbettzimmer angeboten (für die Risikofälle).
Wer mehr will, kann bei einigen Gesellschaften auch gegen einen dementsprechenden Risikozuschlag versichert werden.
Ist meist sehr unbeliebt bei meinen Kollegen: die meisten Gesellschaften zahlen keine Provision dafür. Oder nur 50 Euro Bürokostenzuschuss.

Ich weiss trotzdem eine sehr gute Gesellschaft, die Topptarife zu max. 30 5 RZ anbietet und doch noch Prov bezahlt. Habe ich nach mühevoller Telefonarbeit gefunden.
Also: kochst Du mimmer noch so?

Grüße
Raimund

hallo Raimund,

weisst Du, es gibt auch Menschen, denen es schlecht geht und die in diesem Staat verrecken können. Ich habe eine gute Freundin, sie hat nach dem Abschluss ihres Studiums nie gearbeitet ( Geographin ). Sie war nach dem Abschluss ihres Studiums nicht mehr krankenversichert. Sie kann es sich einfach nicht leisten. Sie wohnt noch bei ihren Eltern. Und ihre Eltern sind Rentner. Sie können es nicht bezahlen ! Zum Sozialamt möchte sie nicht gehen. Was sollen den solche Menschen tun ???
Weisst Du darauf eine Antwort ?
Daher ist mir beim Lesen deines Artikels, der Menschen betrifft, denen es an nichts fehlt, die Wut überkommen. Es ging auch nicht gegen Dich.
gruss
chatboy

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hallo Raimund,

weisst Du, es gibt auch Menschen, denen es schlecht geht

Ich weiss und das ist traurig

und

die in diesem Staat verrecken können.

Nein, das stimmt nicht. Hier gibt es niemanden, der auf Grund von Armut sterben muss. Denn es gibt immer noch das Sozialamt. auch wenn daran von einigen Politikern gerne gesägt würde.

Ich habe eine gute

Freundin, sie hat nach dem Abschluss ihres Studiums nie
gearbeitet ( Geographin ). Sie war nach dem Abschluss ihres
Studiums nicht mehr krankenversichert. Sie kann es sich
einfach nicht leisten. Sie wohnt noch bei ihren Eltern. Und
ihre Eltern sind Rentner. Sie können es nicht bezahlen ! Zum
Sozialamt möchte sie nicht gehen. Was sollen den solche
Menschen tun ???
Weisst Du darauf eine Antwort ?

Ja, zwei:

  1. Den Stolz überwinden und zum Sozialamt gehen. Sie wird nicht Millionärin doch es wird ihr bestimmt geholfen. Auch mit der Krankeversicherung.
  2. Versuchen einen aushilfsjob zu bekommen. also einen Arbeitsplatz, der nichts mit ihrem Studium zu tun hat. Und wenn es Pförtnerin ist.
    Klar, wenn man studiert hat, will man möglichst auch diesen Beruf ausüben. Doch wenn es nicht möglich ist? Lieber Mülltonnen leeren, als der Allegemeinheit auf der Tasche liegen. Hört sich hart an, ist aber ehrlich gemeint und nicht böse. Ich habe Betriebswirtschaft studiert und arbeite als Versicherungsvermittler. Und das mit Begeisterung (inzwischen). In Scheden wirst Du Dr. med finden, die als Hilfarbeiter am Bau arbeiten. Auch in den Staaten ist das so. Nur bei uns (ohne auf Deine Freundin damit zu meinen) in Deutschland wird auf das Studium gepocht. Wobei unsere Lehrerabsolventen die schlimmsten sind. Das hat sich leider sehr oft herausgestellt.
    Also: irgend was arbeiten, pflichtversichert sein und damit Geld für dseinen Lebensunterhalt verdienen. Kurse belegen um sich auch für andere Berufe fit zu machen.
    Ein Beispiel, das mir mein Vater immer erzählt hat: er war in München an der Wirtschaftoberrealschule Sekretär des Schulleiters. Er kannte dadurch alle Schüler. Eines Tages traf er auf der Straße einen der Abiturienten der mit sehr guten Noten sein Abi gemacht hatte… mit der Marktkarre. Er fragte ihn, was das soll. Er als gute Abiturient des Wirschaftsgymnasiums. für Ihn gäbe es doch ganz andere Möglichkeit zu arbeiten. Seine Antwort war respekteinflössend: er meinte, dass er damit wesentlich mehr Geld verdienen könnte.
    Übrigens machte er damit seinen Weg.
    Meine Frau hat zur Hauptschullehrerin studiert. Sie ging nicht in den ÖD sondern in die Wirtschaft und brachte es bis zu Prokuristin.
    Was anders ist er natürlich, wenn jemand so krank ist, dass er überhaupt nicht arbeiten kann. Doch auch für die gibt es etwas: eben die Sozialhilfe.

Daher ist mir beim Lesen deines Artikels, der Menschen
betrifft, denen es an nichts fehlt, die Wut überkommen. Es
ging auch nicht gegen Dich.

Das weiß ich doch!
Dieser Kontrahierungszwang wird ja auch nicht nach dem gießkannenprinzip verteilt. Es müssen schon bestimmte Vorraussetzungen gegeben sein.
Richte an Deine Freundin herzliche Grüße von mir aus. Sie soll den Kopf hochhalten, auch wenn´s schwer fällt. Und den Stolz über Bord werfen! Sie hat Anrecht auf Hilfe! Mehrt als so mancher, der sich durch die Sozielhilfe schmartotzt.
Grüße
Raimund

2 „Gefällt mir“

guten Abend,

Dieses Posting habe ich mit sehr gemischten Gefühlen gelesen !!!

Sie wird nie zum Sozialamt gehen, eher stirbt sie, das weiss ich, ich kenne sie.

ALLES WAS SIE WILL, IST, KRANKENVERSICHERT ZU SEIN UND SEI ES IN DER FAMILIENVERSICHRUNG ÜBER IHREN VATER ODER IHRE MUTTER !!!

---- und das auch wenn sie 42 Jahre alt ist und diese bekloppte Altersgrenze von 27 Jahren überschritten hat !

UND K E I N EINKOMMEN HAT !

da wird es doch wohl eine Ausnahmeregelung geben !!!

PS: bei Beamten oder Verbeamteten oder Vorbeamteten oder was weiss ich gibts ja auch genug Vergünstigungen, die KK`s gewähren !

chatboy

Hallo

Sie wird nie zum Sozialamt gehen, eher stirbt sie, das weiss
ich, ich kenne sie.

Da will ich mal nichts zu sagen!

ALLES WAS SIE WILL, IST, KRANKENVERSICHERT ZU SEIN UND SEI ES
IN DER FAMILIENVERSICHRUNG ÜBER IHREN VATER ODER IHRE MUTTER
!!!

Und warum soll die Kasse hier Leistungen bringen, obwohl sie nichts dazu tut? Du kannst doch auch nicht zum Bäcker gehen und Brot fordern ohne zu zahlen!
Geht sie aber zum Sozialamt (das ist nichts ehrenrühriges!!!) zahlen die den Beitrag.
Oder irgend eine Hilfarbeit.
Arbeit ist keine Schande!
Schnade ist eher alles auf sich zukommen zu lassen und den Eltern Sorgen zu machen.

---- und das auch wenn sie 42 Jahre alt ist und diese
bekloppte Altersgrenze von 27 Jahren überschritten hat !

Warum sool die kasse… siehe oben!

UND K E I N EINKOMMEN HAT !

da wird es doch wohl eine Ausnahmeregelung geben !!!

Ja, gibt es: das Sozialamt. Doch ein bisschen muss sie schon dafür tun! Am Händchen wird sie nicht genommen! Hingehen und Antrag stellen. Und schon hat sie die KV. Na, ja, ganz so schnell geht es nicht aber doch recht fix…meistens.

PS: bei Beamten oder Verbeamteten oder Vorbeamteten oder was
weiss ich gibts ja auch genug Vergünstigungen, die KK`s
gewähren !

Nein, es gibt hier keine Vergünstigungen. diese Beamtenanwärter oder Jungbeamte haben durch ihre Arbeit ein Anrecht darauf. Sie zahlen Beiträge: in die Private wie in die Beihilfe (das macht der Staat für sie, ist aber Teil des Einkommens).
Hat mit Geschenken nichts zu tun.
Was macht Deine freundin, wenn die Eltern mal nicht mehr leben? Will sie aus Stolz den Eltern extreme sogen machen? Glaube mir: die Eltern machen sich wirkliche sorgen. Sie vermießt ihnen den wohlverdienten Lebensabend.
Und das nur aus Stolz!
Entweder die eltern verdienen so ein irres Geld, dass ihnen dasa nichts ausmacht oder sie ist absolut egoistisch veranlagt.
Eintschuldige die harten Worte, doch sie sind ehrlich.
Schade, dass sie nicht zu meinem Bekanntenkreis zählt. ich würde sie schon so weit bringen, dass sie ihr Leben selbst in die Hand nimmmt. Irgend etwas haben die Eltern in der Erziehung falsch gemacht.

Grüße
Raimund

Einmischung

guten Abend,

Hallo

Dieses Posting habe ich mit sehr gemischten Gefühlen gelesen
!!!

Ich fands zwar sehr deutlich, aber richtig und gut.

Sie wird nie zum Sozialamt gehen, eher stirbt sie, das weiss
ich, ich kenne sie.

Sorry, aber selbst schuld. Was ist denn dabei, wenn es doch eine Möglichkeit ist Hilfe und Unterstützung zu bekommen?

ALLES WAS SIE WILL, IST, KRANKENVERSICHERT ZU SEIN UND SEI ES
IN DER FAMILIENVERSICHRUNG ÜBER IHREN VATER ODER IHRE MUTTER
!!!

---- und das auch wenn sie 42 Jahre alt ist und diese
bekloppte Altersgrenze von 27 Jahren überschritten hat !

Die Grenze ist (von wenigen Ausnahmen abgesehen) bei 25 Jahren und auch nicht bekloppt, sondern m.E. recht sinnvoll gewählt.

UND K E I N EINKOMMEN HAT !

da wird es doch wohl eine Ausnahmeregelung geben !!!

Leider nicht !!!

PS: bei Beamten oder Verbeamteten oder Vorbeamteten oder was
weiss ich gibts ja auch genug Vergünstigungen, die KK`s
gewähren !

Die beschriebenen Personenkreise genießen in der GKV genau die selben Rechte und Pflichten wie alle anderen Versicherten auch. Von darüber hinaus gehenden Vergünstigungen kann also gar keine Rede sein.

Es ist zwar verständlich, dass Du aufgeregt bist, aber wenn Du Deine Schwester magst (bzw. liebst) und ihr wirklich helfen möchtest, solltest Du ihr raten, den schweren Gang zum Sozialamt zu gehen und so wieder etwas Boden unter die Füße zu bekommen, oder wie Raimund schon schrieb ein Aushilfs- oder Minijob…

Mit Deinen Schimpftriaden hier hilfst Du ihr bestimmt nicht.

chatboy

Schöne Grüße und alles Gute für euch
Jörg

Hallo,

natürlich ist Geld nicht alles, aber ich einer Gesellschaft gibt es
berstimmte Spielregeln - wir leben hier in einer Demokartie (von allen
schlechten Gesellschaftsformen immer noch die beste).
Wenn jemand nicht arbeitet und sich „weigert“ Hilfe anzunehmen, und
sei es vom Staat - mit welchem Recht will der eine Versorgung
haben die von allen anderen getragen wird - konkret - auch ein
Familienversicherter kostet Geld - und dieses Geld muss von den
zahlenden Mitgliedern aufgebracht werden.
Ich weiss nicht warum deine Schwester nicht arbeitet oder eine
Aussbildung macht - ich will mir auch kein Urteil darüber erlauben,
aber so einfach wie du das dir vorstellst ist nun mal nicht - da kannst
du kochen so viel du willst .

Gruss

Günter Czauderna

Moin, Moin Raimund.

Alternativlösung: Heiraten und Familie Gründen, dann ist sie über den wohl arbeitenden Ehemann versichert.

alf

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