Student Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz

Was passiert, wenn mein Sohn seinen Haupt-Wohnsitz ummeldet
Mein Sohn, 18, hat gerade sein Erststudium begonnen. Sein Hauptwohnsitz ist bei mir (Mutter).
Er würde nun gern seinen Hauptwohnsitz in der Uni-Stadt anmelden und wäre dann bei mir abgemeldet.
Was sollte man beachten in Bezug auf Kindergeld, Unterhatlt für Ihn, bzw. MEINER Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.

Gruß Gizmo

wenn der Sohn nicht mehr bei Ihnen wohnt, werden Sie natürlich kein Kindergeld bekommen, dieses muss der Sohn selber beantragen und wird es auf sein Konto direkt bekommen. Ihm stehen meines Wissens 650 Euro zu, wenn er eine eigene Wohnung hat.
Ob er Bafög bekommt kann ich nicht sagen, aber mit Kindergeld evtl. Bafög+ Unterhalt beider Elternteile (er muss beide Seiten auf Unterhalt angehen, es geht nicht nur eine Seite) muss er 650 Euro bekommen. Davon muss er alles bestreiten ( Wohnung, Lebensmittel und Schule).
Sie werden in Steuerklasse 1 mit unterhaltspflichtigem Kind eingestuft werden, macht glaube ich nicht viel aus, Vater Staat braucht bekanntlich immer Geld;-(!
Die drehen die Gesetze bei jedem so rum, dass man auf jedem Fall davon aufgehen kann, dass die nichts bezahlen brauchen.

Liebe Grüsse

Agnes

Was passiert, wenn mein Sohn seinen Haupt-Wohnsitz ummeldet
Mein Sohn, 18, hat gerade sein Erststudium begonnen. Sein
Hauptwohnsitz ist bei mir (Mutter).
Er würde nun gern seinen Hauptwohnsitz in der Uni-Stadt
anmelden und wäre dann bei mir abgemeldet.
Was sollte man beachten in Bezug auf Kindergeld, Unterhatlt

beides geht auf sein Konto

für Ihn, bzw. MEINER Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.

kann ich nichts sagen

Gruß Gizmo

lisa

Kindergeld geht weiter an dich, weil er sich in der Ausbildung befindet. Das muss nachgewiesen werden. Du hast ab seinem 18 Lebensjahr keine Freibeträge mehr, soweit ich weiss. Steuerklasse 1 greift.

Sorry da kann ichdir nicht weiterhelfen.

Hallo

bezüglich des Unterhalts müsst ihr beide anteilig nach Einkommen aufkommen. Dabei spielt es keine Rolle wo er wohnt. Das Kindergeld steht ihm zu, da er 18 Jahr alt ist. Die Steuerklasse bleibt gleich.

Gruss

Hallo,

das sind leider Fragen, die nicht das Unterhaltsrecht betreffen, sondern Steuer- und Kindergeldrecht.

Gruß