wenn der Sohn nicht mehr bei Ihnen wohnt, werden Sie natürlich kein Kindergeld bekommen, dieses muss der Sohn selber beantragen und wird es auf sein Konto direkt bekommen. Ihm stehen meines Wissens 650 Euro zu, wenn er eine eigene Wohnung hat.
Ob er Bafög bekommt kann ich nicht sagen, aber mit Kindergeld evtl. Bafög+ Unterhalt beider Elternteile (er muss beide Seiten auf Unterhalt angehen, es geht nicht nur eine Seite) muss er 650 Euro bekommen. Davon muss er alles bestreiten ( Wohnung, Lebensmittel und Schule).
Sie werden in Steuerklasse 1 mit unterhaltspflichtigem Kind eingestuft werden, macht glaube ich nicht viel aus, Vater Staat braucht bekanntlich immer Geld;-(!
Die drehen die Gesetze bei jedem so rum, dass man auf jedem Fall davon aufgehen kann, dass die nichts bezahlen brauchen.
Liebe Grüsse
Agnes